Fenster von außen streichen???

3. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Meining
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenster von außen streichen???

Hallo,

gestern sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen wegen Auseinandersetzungen mit dem Vermieter.
Jetzt will er uns nur einen Teil der Kaution auszahlen weil die Fensterrahmen von außen neu gestrichen werden müssen. Er hängt uns das nun an weil aufgrund der einfach verglasten fenster und das Nichtexistieren eines Trockenraumes im Winter öfter dazu geführt hat, dass die Fenster beschlagen waren, tweilweise sogar kodenswasser runterlief.
Jetzt sagt er, es wäre unsere Schuld, dass die Farbe außen von den Wänden abgeht...
Wie seht ihr das?
Im Mietvertrag sind keine Schönheitsklauseln!

Danke schonmal


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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
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Schüler
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#2
 Von 
Meining
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das mit dem Heizen und Lüften stimmt wohl, aber von innen sehen die fenster ja ok aus! Also sind wir jetzt auf keinen Fall dazu verpflichtet das zu zahlen oder???


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#3
 Von 
Meining
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

achja: klar bildet sich kondenswasser innen, aber ein gutachter meinte wenn das in den Fensterrahmen läuft und dann sie sonne drauf scheint und er trocknet dann blättert die farbe ab...

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#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#5
 Von 
Meining
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

und das bedeutet nun? Ich dachte halt er ist trotzdem dafür zuständig und hätte sich ja schon früher darum kümmern können oder es wenigstens anmerken könnnen.

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#6
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#8
 Von 
Meining
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

von innen sieht alles gut aus, sind halt alte holzfenster...
ein gutachter hat aber bestätigt, dass es von uns kommen könnte, aber der konnte nicht bestätigen dass wir falsch lüften oder heizen aber der vermieter schlich halt ständig ums haus und hat beobachtet wenns beschlagen war.

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#9
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
ein gutachter hat aber bestätigt, dass es von uns kommen könnte, aber der konnte nicht bestätigen dass wir falsch lüften oder heizen aber der vermieter schlich halt ständig ums haus und hat beobachtet wenns beschlagen war.



Könnte, das ist der springende Punkt! Der VM kann es eben nicht beweisen, er kann es nur vermuten. Er müsste euch tatsächlich hieb und stichfest nachweisen, dass der "Schaden" den er von euch reguliert haben möchte durch ein Fehlverhalten eurerseits entstanden ist. Wie gesagt, bei so alten Fenstern ist es nichts ungewöhnliches wenn diese beschlagen. Dies bedeutet noch lange nicht, dass ihr falsch gelüftet oder beheizt habt.

Zudem hat ein vom VM beauftragter Gutachter wenig Beweiskraft. Wenn, dann könnte hier nur ein unabhängig bestellter Gutachter weiterhelfen. Aber selbst dieser wird einen Beweis gegen euch nicht führen können.

Schreibt eurem VM, dass ihr die Übernahme des Schadens ablehnt, da ihr ihn nicht verursacht habt. Fordert euren VM auf, euch die Kaution innert Frist von zwei Wochen zurückzubezahlen. Tut er das nicht beauftragt einen Anwalt mit dem Eintreiben des Geldes.

Bedenkt aber, dass der VM bis zu sechs Monate nach Auszug die Kaution noch einbehalten kann. Danach kann er nur noch soviel der Kaution einbehalten in der Höhe in der eine etwaige Nachzahlung zur NK-Abrechnung kommen könnte.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

-- Editiert am 04.05.2010 10:30

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#10
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#12
 Von 
Meining
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Gutachter meinte selbst zum Vermieter: "Seien sie froh dass das Wasser an den Fenstern kondensiert und nicht an der Wand"
Aber mal ganz grundsätzlich: Der Vermieter müsste uns nachweisen dass es unsere Schuld ist und dann wäre man auch für die Fenster von AUßEN verantwortlich, auch wenn keine Schönheitsreparaturen im Mietvertrag drin sind?

Anwalt kann ich mir nicht leisten, ich bin Studentin...

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#13
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Der Vermieter müsste uns nachweisen dass es unsere Schuld ist und dann wäre man auch für die Fenster von AUßEN verantwortlich, auch wenn keine Schönheitsreparaturen im Mietvertrag drin sind?


Genau, aber nur wenn er es beweissicher nachweisen kann. Vermutungen oder Verdächtigungen zählen hierzu nicht.

Alternativ könnt ihr diesen Schaden auch eurer privaten Haftpflichtversicherung melden, wenn dort Mietsachschäden mitversichert sind. Dann setzen diese sich mit dem VM auseinander. Soll heissen, entweder sie lehnen die Regulierung ab, da kein Anspruch nach BGB besteht, oder sie regulieren.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#14
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
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#15
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Die Feuchtigkeit jedoch, die da kondensiert, die habt ihr verursacht.


Feuchtigkeit entsteht beim Wohnen immer, also ist das noch lange kein Nachweis dass den Mieter hier ein Verschulden trifft. Nur wenn der Mieter seiner Verpflichtung nicht oder unzureichend nachkommt bzgl. Lüften und Heizen, trifft den Mieter ein Verschulden. Dieser Nachweis ist für einen VM, nur sehr schwer, und im Nachhinein praktisch unmöglich zu führen.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#16
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
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#17
 Von 
guest-12305.05.2010 15:55:36
Status:
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#18
 Von 
Meining
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das mit dem lüften undheizen ist ja schon ein punkt aber der kann uns gerade nicht mehr nachgewiesen werden, da ja wie gesagt der Gutachter alles gemessen und für ok befunden hat! Außerdem wie gesagt kein Trickenraum für Wäsche und wenn man in seinem schlafzimmer nachts die heizung ausmacht und noch wäsche drin hat dann läufts halt morgens runter... Aber wie der VM so schön sagte trocknen die Eskimos ja auch ihre Wäshce bei -50 Grad draußen;/

Da er aber überzeugt ist, dass wir falsch gelüftet haben steht da jetzt wohl aussage gegen aussage und wir als studenten ohne kohle können uns halt keinen anwalt leisten.

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#19
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
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#21
 Von 
Meining
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

naja der vermieter weiß wohl selbst über seine tollen fenster bescheid, auch andere mieter haben sich darüber beschwert... der vermieter hat erst drei jahre nachdem wir eingezogen sind einen brief geschrieben, dass wir bitte mehr lüften sollen, dann haben wir das ja auch gemacht oder versucht.

Ich denke auch dass es an dem Zustand der Fenster liegt dass überhaupt wasser da eindringen kann.
Außerdem müssen Holzfenster ja auch nach Jahren mal neu gestrichen werden oder? Das will er sich jetzt halt von uns bezahlen lassen

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#22
 Von 
guest-12305.05.2010 15:55:36
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

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#23
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
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#24
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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Lehrling
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#25
 Von 
guest-12305.05.2010 15:55:36
Status:
Beginner
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#26
 Von 
Meining
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

dass man die straße mitheizt und die nebenkosten riesig sind, dass das kondensieren bei den anderen Parteien nicht so stark war liegt wohl einfach dran, dass wir eine WG waren, also 3 Schlafzimmer hatten während die anderen halt alleine oder zu zweit sind.
Ich schreibe mal wieder wenn wir das nächste gespräch mit dem VM hatten!
Danke für die vielen antworten!!!

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