Fensteraustausch -> Ankündigung?

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tinchen123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fensteraustausch -> Ankündigung?

Hi zusammen,

mal ne Frage:

Ich hab letztes Jahr (am 26.11.2015) ein Schreiben über Modernisierungsmaßnahmen erhalten. Dort wurde die Dauer vom 14.03.- 02.12.2016 mitgeteilt für den gesamten Block (2 Aufgänge mit jewalls 11. Etagen). Dabei sollen ua. Balkons angebaut, Türen erneutert, Klingelanlage eingebaut, innen & außen gestrichen und die Fenster erneutert werden. Was an sich ja nicht schlecht ist und ich mich auch darüber gefreut habe. Mitte April kam es zu einer Begehung zwecks Vor-Ort-Begutachtung. Da ich berufstätig bin, habe ich bereits bei dieser Begehung nach einem möglichen Termin gefragt. Dort hieß es,das bei mir erst der Balkon angebracht und dann die Fenster getauscht werden. Laut Ihrer Planung sollte dies bis Anfang Juni erfolgen.
Ja,dies ist bis dahin nicht passiert . Mitte September war wohl noch eine 2te Begehung, an welcher ich nicht teilnehmen konnte aufgrund der kurzfristigen Terminmitteilung und der betrieblichen Besetzung. Die Balkons wurde in den letzten 6 Wochen erst angebaut (habe selber ein Keilwohnung). Leider nicht vollständig,da die Brüstung nach vorne noch fehlt.Heute (06.10.2016) habe ich ein Schreiben seitens der Baufirma erhalten zwecks Austausch der Fenster. Dies soll am 07.10.2016 zw. 7:30 bis 16:00 Uhr erfolgen. Ich habe daraufhin mehrmals versucht die Firma telefonisch zu erreichen (ab 17 Uhr). Leider ohne Erfolg. Im Schreiben steht ein Satz, den ich inhaltlich verstehe,aber mich wundert. ("hiermit wollen wir Sie nochmals auf den Montagetermin Ihrer Fenster hinweisen....") Ich habe aber nie ein Schreiben oder ein persönliches Gespräch dazu bekommen bzw. erhalten. Auch sind auf den Hausflur keinerlei Mitteilung daarüber ersichtlich. Jetzt habe ich leider ein Problem. Leider kann ich aufgrund einer mehrwöchigen Schulung den Termin nicht wahrnehmen, Freunde arbeiten selber,Verwandtschaft habe ich hier nicht und naja,die Nachbarn...kenn ich leider nicht. Weiß jemand,was ich nun machen könnte?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von Tinchen123mitglied):
Weiß jemand,was ich nun machen könnte?

Der Firma mitteilen das
A) die Mitteilung schlicht zu kurzfristig ist wenn ein Termin nur knapp 14h vorher angekündigt wird
B) man für die Arbeiten folgende Termine anbieten könnte



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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