Hallo an alle,
beim Einzug in meine neue Wohnung vor einigen Jahren, habe ich einen Riss im Fensterglas fesrgestellt, leider nach dem Abnahmeprotokoll, so dass es nicht festgehalten wurde. Inzwischen ist der Riss recht groß.
Meine Frage ist: wer muss die Kosten für das neue Fensterglas übernehmen: der Mieter
(ich) oder der Vermieter?
Gruß
H.
Fensterglas austauschen lassen
Fragen zur Miete?
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Du hättest auch gleich nach dem Einzug, also nach dem Übergabeprotokoll den Riss dem Vermieter melden können.Zitatvor einigen Jahren :
Erstmal niemand. Erstmal muss festgestellt werden, wer der Verursacher ist. Und ob das Fenster überhaupt getauscht werden muss...Zitatwer muss die Kosten für das neue Fensterglas übernehmen: der Mieter (ich) oder der Vermieter? :
Hast du denn jetzt dem Vermieter mitgeteilt, dass dort im Glas ein Riss ist? Und was meint er, der Vermieter?
Wenn Risse in Fensterglas im Laufe von Jahren größer werden, könnte es an minimalen Spannungen liegen. Was ist es denn für ein Fenster?
ZitatMeine Frage ist: wer muss die Kosten für das neue Fensterglas übernehmen: der Mieter (ich) oder der Vermieter? :
Wer die Kosten am Ende trägt, hängt davon ab, wer verantwortlich ist und ob es unter eine vorhandene Kleinreparaturkausel fällt.
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Ich bin 2014 eingezogen. Nach dem Protokoll habe ich dem Vermieter nichts mitgeteilt, erst vor einem Jahr, als der Riss immer noch sehr klein war. Kleinreparaturklausel liegt bei 100 Euro, der Glaser hat 170 Euro veranschlagt und die Hausverwaltung hat erst den Auftrag erteilt und dann wieder zurückgezogen mit der Begründung, dass im Protokoll nichts darüber steht.
Das Fenster muss sicherlich nicht getauscht werden, ich gehe davon aus, dass das Glas ersetzt werden muss.
Das ist ein einfaches Fenster, das Haus wurde 1956 gebaut.
Zitatdann wieder zurückgezogen mit der Begründung, dass im Protokoll nichts darüber steht. :
Eine überaus dünne Begründung ...
Das ganze hat man schriftlich, also die Meldung und die Rückantwort?
-- Editiert von Harry van Sell am 13.10.2019 18:09
Meine Meldung von vor einem Jahr - ja, per Mail.
Schriftwechsel mit der Hausverwaltung dieser Tage auch per Mail.
"Wir haben die Firma im Namen der Eigentümer beauftragt."
Dann
"Wir haben unsere Unterlagen geprüft...keinen Aktenvermerk".
Ich gehe davon aus, dass nichts gemacht werden muss.Zitatich gehe davon aus, dass das Glas ersetzt werden muss. :
Oder falls du mal was zur Größe des Risses sagen möchtest?
sehr klein vor 5 Jahren.
Immer noch sehr klein vor 1 Jahr.
Und jetzt?
recht groß ist was?
-- Editiert von Anami am 13.10.2019 20:13
Mangel nochmal schriftlich melden, diesmal ECHTEN BRIEF! Zugangsnachweis nicht vergessen, auffordern den seit nunmehr einem Jahr bekannten Mangel zu beheben, darauf hinweisen, dass die Stabilität der Scheibe nicht mehr gegeben ist und man nach Ablauf der Frist (die man idealer Weise mit dem Schreiben setzt) die Möglichkeit der Selbstvornahme in Erwägung zieht.
Vielen Dank für die Rickmeldungen und gute Ratschläge. Werde ich tun.
Viele Grüße
H.
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