Fensterglas austauschen lassen

12. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)
Fensterglas austauschen lassen

Hallo an alle,

beim Einzug in meine neue Wohnung vor einigen Jahren, habe ich einen Riss im Fensterglas fesrgestellt, leider nach dem Abnahmeprotokoll, so dass es nicht festgehalten wurde. Inzwischen ist der Riss recht groß.
Meine Frage ist: wer muss die Kosten für das neue Fensterglas übernehmen: der Mieter (ich) oder der Vermieter?

Gruß

H.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
vor einigen Jahren
Du hättest auch gleich nach dem Einzug, also nach dem Übergabeprotokoll den Riss dem Vermieter melden können.
Zitat (von Hildegard P.):
wer muss die Kosten für das neue Fensterglas übernehmen: der Mieter (ich) oder der Vermieter?
Erstmal niemand. Erstmal muss festgestellt werden, wer der Verursacher ist. Und ob das Fenster überhaupt getauscht werden muss...

Hast du denn jetzt dem Vermieter mitgeteilt, dass dort im Glas ein Riss ist? Und was meint er, der Vermieter?

Wenn Risse in Fensterglas im Laufe von Jahren größer werden, könnte es an minimalen Spannungen liegen. Was ist es denn für ein Fenster?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120260 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
Meine Frage ist: wer muss die Kosten für das neue Fensterglas übernehmen: der Mieter (ich) oder der Vermieter?

Wer die Kosten am Ende trägt, hängt davon ab, wer verantwortlich ist und ob es unter eine vorhandene Kleinreparaturkausel fällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich bin 2014 eingezogen. Nach dem Protokoll habe ich dem Vermieter nichts mitgeteilt, erst vor einem Jahr, als der Riss immer noch sehr klein war. Kleinreparaturklausel liegt bei 100 Euro, der Glaser hat 170 Euro veranschlagt und die Hausverwaltung hat erst den Auftrag erteilt und dann wieder zurückgezogen mit der Begründung, dass im Protokoll nichts darüber steht.
Das Fenster muss sicherlich nicht getauscht werden, ich gehe davon aus, dass das Glas ersetzt werden muss.
Das ist ein einfaches Fenster, das Haus wurde 1956 gebaut.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120260 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
dann wieder zurückgezogen mit der Begründung, dass im Protokoll nichts darüber steht.

Eine überaus dünne Begründung ...


Das ganze hat man schriftlich, also die Meldung und die Rückantwort?




-- Editiert von Harry van Sell am 13.10.2019 18:09

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Meine Meldung von vor einem Jahr - ja, per Mail.
Schriftwechsel mit der Hausverwaltung dieser Tage auch per Mail.
"Wir haben die Firma im Namen der Eigentümer beauftragt."
Dann
"Wir haben unsere Unterlagen geprüft...keinen Aktenvermerk".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Hildegard P.):
ich gehe davon aus, dass das Glas ersetzt werden muss.
Ich gehe davon aus, dass nichts gemacht werden muss.
Oder falls du mal was zur Größe des Risses sagen möchtest?
sehr klein vor 5 Jahren.
Immer noch sehr klein vor 1 Jahr.

Und jetzt?
recht groß ist was?

-- Editiert von Anami am 13.10.2019 20:13

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Mangel nochmal schriftlich melden, diesmal ECHTEN BRIEF! Zugangsnachweis nicht vergessen, auffordern den seit nunmehr einem Jahr bekannten Mangel zu beheben, darauf hinweisen, dass die Stabilität der Scheibe nicht mehr gegeben ist und man nach Ablauf der Frist (die man idealer Weise mit dem Schreiben setzt) die Möglichkeit der Selbstvornahme in Erwägung zieht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Vielen Dank für die Rickmeldungen und gute Ratschläge. Werde ich tun.

Viele Grüße

H.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.163 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen