Hallo,
angenommen jemand bewohnt eine Mietwohnung mit so zwei Fensterflügeln hintereinander (heißen die "Doppelkastenfesnter?) und an einem innenliegenden Fenster bröckelt der Kitt raus, wäre das dann eine Schönheitsreparatur?
M.E. müßte das der Vermieter machen, weil es eigentumsrechtlich seine Fenster sind und die Mietsache in dieser Form definitiv als defekt/kaputt zu bewerten ist.
Was meint die Forumsgemeinschaft?
Danke und Gruß
grins1000
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Fensterkitt erneuern = Vermieter-Pflicht?
4. Mai 2012
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Frage vom 4. Mai 2012 | 11:09
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 1x hilfreich)
Fensterkitt erneuern = Vermieter-Pflicht?
#1
Antwort vom 4. Mai 2012 | 11:53
Von
Status: Master (4289 Beiträge, 2441x hilfreich)
Und genau wegen solcher Fragen enthalten immer mehr Mietverträge eine Kleinreparaturklausel.
Prinzipiell: Ja, das muss der Vermieter durchführen.
Der Mieter ist verpflichtet, ihm den Mangel unverzüglich zu melden und ist haftbar, wenn der Mangel sich durch unterbliebene Meldung verschlimmert.
#2
Antwort vom 4. Mai 2012 | 14:08
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>M.E. müßte das der Vermieter machen, weil es eigentumsrechtlich seine Fenster sind und die Mietsache in dieser Form definitiv als defekt/kaputt zu bewerten ist.Die Begründung ist in folgendem Paragrafen zu finden:
<hr size=1 noshade>
§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
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