Fensterreinigung in den Nebenkosten

6. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
ErsteSahne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fensterreinigung in den Nebenkosten

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Vermieter V wohnt im Zweifamlienhaus mit dem Mieter M, der in der Einliegerwohnung im OG wohnt. 2-mal pro Jahr kommt der Fensterputzer für das gesamte Haus. Kann V die Kosten als Betriebskosten, anteilig nach Wohnfläche, auf M umlegen? Oder nur die Fensterreinigung für gemeinsam genutzte Räume, also Hausflur?

Vielen Dank für die Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Der Vermieter organisiert den Fensterputzer, der in der Mietwohnung des Mieters die Fenster putzt? Cool, sowas habe ich noch nicht erlebt.

So, wie ich Fensterputzer kenne, führen die in ihren Leistungen genau auf, was gemacht wurde, es wäre doch insofern kein Problem, das ganz ordentlich aufzuteilen.
- Vermieter zahlt seine eigenen Fenster
- Mieter zahlt ebenfalls seine eigenen Fenster
- Gemeinschaftsfenster werden aufgeteilt (je nachdem, was und ob überhaupt dazu irgendwas im Mietvertrag steht oder auf was man sich einigt, etc.), z.B. nach Wohnfläche

Falls die Frage aber so gemeint war, ob der Vermieter (der in einer 200m² Wohnung mit 5-Meter-Fensterfront wohnt), dem Mieter (der zwar auch immerhin 100m² hat, aber mit lauter Schrägen und nur kleinen Fenstern), damit auch anteilig die Reinigung der Fenster seiner eigenen Bleibe auferlegen kann? Nein, die Fenster innerhalb der jeweiligen Wohnung sind Privatsache der Besitzer und können nicht anteilig nach Wohnfläche auf andere umgelegt werden.

-- Editiert von User am 6. Januar 2023 11:28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von ErsteSahne):
Kann V die Kosten als Betriebskosten, anteilig nach Wohnfläche, auf M umlegen?
Können kann er wohl, aber dürfen dürfte er vermutlich nicht, es sei denn...

Was findet sich denn im MV? Ist das evtl. eine Sondervereinbarung?
Was steht in der BK-Abrechnung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ErsteSahne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank für die schnelle Antwort! Es war tatsächlich so gemeint wie Ino75 im zweiten Teil schreibt.

Der MV ist noch nicht geschrieben.

Angenommen die halbjährliche Fensterreinigung steht als Sondervereinbarung im MV. Kann V den M dazu verpflichten die Kosten für die Reinigung seiner Fenster (M) zu zahlen? Oder kann M sagen, er möchte dies in Eigenregie tun?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von ErsteSahne):
Der MV ist noch nicht geschrieben.
Dann kann man darauf achten, dass er *korrekt* geschrieben wird.
Zitat (von ErsteSahne):
Kann V den M dazu verpflichten die Kosten für die Reinigung seiner Fenster (M) zu zahlen?
Wie denn verpflichten? Kommt doch drauf an, was im MV steht und beide unterschreiben.
Zitat (von ErsteSahne):
Angenommen die halbjährliche Fensterreinigung steht als Sondervereinbarung im MV.
Was genau? Wenn dort explizit steht, dass alle Fenster im Haus 2x jährlich von einer Firma gereinigt werden...und die Kosten gem. § 2 (Nr.17) BetrKV anteilig nach Wohnfläche umgelegt werden und man diese sonderbare Sondervereinbarung als Mieter sogar noch unterschreibt...
Zitat (von ErsteSahne):
Oder kann M sagen, er möchte dies in Eigenregie tun?
Ja, das kann M sagen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2274 Beiträge, 356x hilfreich)

Also ich würde dem Mieter raten die Kosten nicht nach Wohnfläche sondern nach Fensterfläche umlegen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von ErsteSahne):
Angenommen die halbjährliche Fensterreinigung steht als Sondervereinbarung im MV.

Wenn man mal bedenkt, wie viele dieser "Sondervereinbarungen" den Vermietern vor Gericht um die Ohren gehauen werden ...



Zitat (von ErsteSahne):
Kann V den M dazu verpflichten die Kosten für die Reinigung seiner Fenster (M) zu zahlen?

Als AGB habe ich da meine Zweifel, als Individualvereinbarung schon eher.



Zitat (von ErsteSahne):
Der MV ist noch nicht geschrieben.

Angesichts der vielen Fallen die da dank Gesetz und Rechtsprechung lauern, eventuell Fachleute machen lassen?

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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