Hallo Liebe Mitstreiter,
bin neu hier und brauche mal dringend euren Rat.
Also ich bin Student und habe eine Mietwohnung in einem Appartmenthaus, das von einer Hausverwaltungsgesellschaft verwaltet wird. Die Wohnung läuft auf meinen Namen als Hauptmieter und meinen Vater als Nebenmieter, da der sie für mich angemietet hat.
Nun ist folgendes Problem: Heute Nacht hatten wir starken Wind hier (lebe am Meer^^) und ich war auf dem Balkon eine rauchen. Durch den Wind ist wohl meine Zwischentür aufgegangen, was dann zu Durchzug im Wohnzimmer geführt hat. Jedenfalls hat dieser Durchzug meine Balkontür aufgeschlagen, die ich nur angelehnt hatte, und das hat (durch das Schlagen der Tür gegen einen Wandvorsprung) eine ordentliches Stück aus der Innenscheibe rausbrechen lassen, sowie 4-5 große Risse entstehen lassen. Also das STück das rausgebrochen ist, war so ca. 20cm im Radius und die entstandenen Risse gegen ziemlich weit die Scheibe lang.
Jetzt ist meine Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen? Also mein Vater ist sich nicht sicher, ob seine Haftpflicht bzw. Hausratversicherung diese WOhnung mitabdeckt. Ich selber bin nicht haftpflichtversichert, sondern immer noch zu Teilen über meinen Vater.
Da ich den Schaden ja nicht wirklich verursacht habe, aber er iwie ja auch durch meine Nachsichtitgkeit entstehen konnte, wer muss den Austausch der Scheibe bezahlen?
Hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen!!
Liebe Grüße und vielen vielen Dank schoneinmal!!
Fensterscheibe in Mietwohnung - wer zahlt!?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Dein Vater soll einfach den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung melden.
Es wird sich herausstellen, ob diese den Schaden deckt.
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"28c7h49T"
was ist, wenn sie es nicht abdeckt?
muss der vermieter zahlen oder bleibt das an mir hängen!?
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Bei Dir natürlich.
Weil:
Das Fenster ist in Deinem Obhut. Du hättest bei starkem Wind das Fenster nicht offen lassen sollen.
Hast Du Glasversicherung ?
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"28c7h49T"
Ich persöhnlich nicht,
mein Vater hat das alles...aber ich weiß halt nich ob die Versicherung für diese Wohnung greift.
Ich frage vor allem deshalb, weil ich im Internet (auch wenn es dazu zugegeben widersprüchliche Aussagen gibt) gelesen habe, das Schäden an den Bestandteilen der Wohnung zu Lasten des Vermieters gehen, da solche durch die Miete abgedeckt sind.
Da ich aber natürlich nicht unbeteilligt war, müsste doch eig. die Haftpflicht meines Vaters greifen oder nicht!? Is doch ein normaler Haftpflichtfall bzw "klassicher"!?
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--- editiert vom Admin
ja, das hab ich schon befürchtet^^
was is denn eurer meinung nach mit der versicherung? also ist sowas nicht ein typischer haftpflicht- oder hausratsschaden?
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hier ist es in einem solchen Fall so, dass M dem VM den Glasbruch meldet, und die Glasbruchversicherung zahlt, denn diese Versicherung zahlt M mit den Nebenkosten (diese Nebenkostenposten ist im Mietvertrag vereinbart)
Gruß
M.S.G.
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"* Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulegen*
"
quote:
die Glasbruchversicherung zahlt, denn diese Versicherung zahlt M mit den Nebenkosten (diese Nebenkostenposten ist im Mietvertrag vereinbart)
In welchem Mietvertrag ?
Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem derartige Glasbruchversicherungen bestehen.
Wenn überhaupt, betrifft diese nur Fenster von Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus etc.).
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Ganz klar, wenn ich lüfte muss ich darauf achten, dass keine Querlüftung entsteht, die dann zu Bruchschäden führt.
Es zahlt dann die Haftpflicht oder ggf, die Hausratversicherung, wenn Glasschäden mitversichert sind. Das ist ein Aufpreis, meistens.
Die Hausrat von Papa hilft da nicht, da die Wohnung versichert ist, und er wohnt ja wohl woanders.
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"Chylla"
ok, danke fürdie antworten. das hilft mir auf jeden fall schonmal!
also da ich ja keine eigene haftpflicht habe, aber mein dad die wohnung ja angemietet hat, greift dann seine haftpflicht denn? hausrat leuchtet mir ein, da die ja nur für sein wohneigentum is....
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Das kommt darauf an, in einigen Verträgen sind Kinder, die die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, aber bereits einen eingenen Haushalt haben auch mit drin.
In manchen Verträgen, nur solange sie noch zu Hause wohnen oder der Zweitwohnsitz nur zum Studieren ist und ein Erstwohnsitz im Elternhaus bleibt.
Manchmal wird aus Kulanz gezahlt, wenn man dann gleich für s Kind einen neuen 5-Jahres-Vertrag abschliesst.
Es gibt auch Verträge mit einer festen Altersgrenze, die gilt solange die Kinder nicht verheiratet sind. Einfach nachschauen.
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"Chylla"
ich danke euch.....das beruhigt mich auf jeden fall ein bischen....werd das morgen mal alles abklären...
danke für eure hilfe leute!!!
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Glasschäden in der gemieteten Wohnung sind meistens in der Haftpflicht ausgeschlossen, da dieses Risiko über eine eigene Glasversicherung abgesichert werden kann.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
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