Fensterwartungskosten BK

31. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)
Fensterwartungskosten BK

Hallo liebes Forum,

wir haben 2016 eine gänzlich Neue Mietwohnung bezogen, in deren Mietvertrag eine Fensterwartung erwähnt worden ist aller 2 Jahre.

Nun nach 4 Jahren war es das erste Mal soweit und es wurde eine Wartung angekündigt, es waren 2 Herren vor Ort um innherhalb von 4 Minuten alle Türen und Fenster kurz zu öffnen und zu schliessen, sie sind anschliessend ohne eine Unterschrift meinerseits im Haus weiter gezogen. Gut und schön.

Ende 2021 dann das dicke Ende es kam die BK 2020 und es wurden satte 350,00€ für diese 4 Minuten berechnet.
Wir legten Widerspruch ein und verwiesen auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit und fragten einen Termin zur Einsicht der BK 2020 an welcher uns ja zusteht, bis heute haben wir dafür keinen Termin oder ein Antwort erhalten.

Nun kam das nächste Schreiben zur Fensterwartung 2022 zur Vereinbarung eines neuen Termines, wir haben eine Antwort geschickt, dass wir aufgrund der noch nicht einmal eingesehenen BK 2020, vor solch einem nun neuen Termin doch nun mal die Einhaltung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Einsicht in den Warungsverträge und Angebote prüfen möchten und auch die Darlegung der Notwendigkeit.
Auch darauf haben wir keine Antwort erhalten, jedoch ein paar Nachbarn schon, welche sich auch Schriftlich an die VErwaltung gewand haben mit dem Inhalt das dies nicht deren Aufgabe sei Angebote vorzulegen oder sich dazu zu erklären. Dies könne man ja im Nachgang mit einem Widerspruch zur BK 2022 klären. Jedoch wäre dann ein Vergleichsangebot ja nicht mehr möglich nach 1,5 Jahren Preisentwicklung.

Was hierbei vielleicht ein tragendes Argument sein kann, ist das diese Wartung nicht durch eine ortsansässige Fensterfirma berechnet und durchgeführt wird, sondern durch eine Tochterfirma der Hausverwaltung. Welche sage und Schreibe 85,00€ pro TerrassenFenster ( also einmal auf und zu) berechnet. Unsere Wohnung hat 3 davon. Ein Teufel welcher so etwas "Veternwirtschaft" nennen würde.

Wie sollten wir uns denn hier verhalten? Wir fühlen uns mehr als abgezockt und sollen nun dabei zu sehen das dies erneut stattfindet?

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36 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Wie wärs denn erst einmal damit, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen? Darauf besteht nämlich ein Anspruch.

wirdwerden

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung, welche Kosten für eine fensterwartung angemessen sind. Aber 85 € pro Fenster/Tür er scheint auch mir extrem überhöht.

Ich würde wie folgt vorgehen: da die hausverwaltung ja schon in der Vergangenheit bewiesen hat, dass sie nicht sonderlich daran interessiert ist dass ihr euer Recht zur belegeinsicht ausübt, würde ich bei der nächsten betriebskostenabrechnung den Posten fensterwartung einfach in Abzug bringen. Natürlich mit dem Hinweis, dass diese nachgezahlt werden sobald belegeinsicht gewährt wurde. Dann kann die hausverwaltung sich aussuchen, ob sie euch wieder das Recht auf belegeinsicht verwehrt, oder auf den Betrag verzichtet. So habt ihr wenigstens ein kleines druckmittel in der Hand um zur belegeinsicht zu kommen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

1. Was steht dazu genau im Mietvertrag?
2. Was wurde in 2018 gewartet? Nichts?
3. Darf man fragen, wie viele Wohnungen es in diesem Haus gibt?
4. Habt ihr die (übrigen) BK für 2020 bezahlt und die 350,- zurückbehalten?

Nach der BetrKV wären das höchstens nach Nr.17 ---sonstige Betriebskosten.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

350,- sind satt, aber die sind nicht für lediglich 4 Minuten berechnet.

Zitat (von Smilla37):
Wie sollten wir uns denn hier verhalten?
Nochmals Belegeinsicht in die Abrechnung von 2020 fordern.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4577 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Smilla37):
Nun kam das nächste Schreiben zur Fensterwartung 2022 zur Vereinbarung eines neuen Termines, wir haben eine Antwort geschickt, dass wir aufgrund der noch nicht einmal eingesehenen BK 2020, vor solch einem nun neuen Termin doch nun mal die Einhaltung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Einsicht in den Warungsverträge und Angebote prüfen möchten und auch die Darlegung der Notwendigkeit.


Das ist doch Unsinn. Lasst die Leute ihre Arbeit machen, ob ihr die dann auch zahlen müsst steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe das richtig verstanden, 350 € nur für eure Wohnung mit wie vielen Fenstern/Balkontüren?

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#5
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie wärs denn erst einmal damit, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu nehmen? Darauf besteht nämlich ein Anspruch.


Tatsächlich wurde nach Eingang der BK 2020 Widerspruch mit Einsicht eingelegt, aber bisher war die Hausverwaltung nicht in der Lage hierfür einen Termin zu vergeben, sodass wir bisher gar keine Einsicht nehmen konnten.

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#6
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1. Was steht dazu genau im Mietvertrag?
2. Was wurde in 2018 gewartet? Nichts?
3. Darf man fragen, wie viele Wohnungen es in diesem Haus gibt?
4. Habt ihr die (übrigen) BK für 2020 bezahlt und die 350,- zurückbehalten?

1. nur die Info das dies aller 2 Jahre durchgeführt wird
2. die Fenster wurden einmal kurz geöffnet und wieder geschlossen, sonst nichts weiter
3. wir haben 70 Mietparteien im Haus mit Neueinzu ab 2016 nach kompletter Sanierung eines alten Fabrikgebäudes zu Mietwohnungen
4. Nein wir haben nur die Differenz des Warmwasserverbrauchs gezahlt, des weitern haben diese den Hausmeister/ Gebäudereinigung und Gartenpflege jeweils extra berechnet und diese Tätigkeiten werden jedoch komplett vom Hausmeister übernommen, das konnten wir bisher halt auch nicht prüfen

Nach der BetrKV wären das höchstens nach Nr.17 ---sonstige Betriebskosten.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

350,- sind satt, aber die sind nicht für lediglich 4 Minuten berechne

doch eben genau für diese 4 Minuten

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das ist doch Unsinn. Lasst die Leute ihre Arbeit machen, ob ihr die dann auch zahlen müsst steht auf einem anderen Blatt.
Dies haben wir auch angeboten, mit der Info die Kosten hierfür aber nicht zu tragen, bisher haben wir daraufhin keine Info erhalten

Ich habe das richtig verstanden, 350 € nur für eure Wohnung mit wie vielen Fenstern/Balkontüren?

Wir haben 2 Fenster und 3 Balkontüren

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Und wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Kosten dieser Wartung als sonstige Betriebskosten umgelegt werden?

Dann weiter:
Wurde tatsächlich als Umlageschlüssel für diese (hoffentlich vereinbarte) Betriebskostenposition die Umlage nach Fensteranzahl ausdrücklich vereinbart? Falls nicht ist die Fensteranzahl irrelevant. Dann ist nach Wohnfläche abzurechnen.

Ansonsten Belegeinsicht nehmen und die Position als "Beleg wurde verweigert" bestreiten und zurückbehalten.

Falls das ein Funktionstest der Fenster und Türen war im Hinterkopf behalten:
Wenn das wirklich nur Tür-Auf-Tür-Zu war, dann war die Leistung mangelhaft. Zu einem Funktionstest einer Tür gehört nämlich auch "Schlüssel-Rum-Tür-Geht-Nicht-Auf" dazu.
Beim Fenster übrigens auch "Fenster-Kipp" und "Fenster-Zu".

-- Editiert von Kalanndok am 04.04.2022 13:43

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Smilla37):
Tatsächlich wurde nach Eingang der BK 2020 Widerspruch mit Einsicht eingelegt,

Bei wem?



Zitat (von Smilla37):
aber bisher war die Hausverwaltung nicht in der Lage hierfür einen Termin zu vergeben, sodass wir bisher gar keine Einsicht nehmen konnten.

Wie war denn da der genaue zeitliche Ablauf?



Die 305 EUR wurden noch nicht gezahlt?



Zitat (von Smilla37):
doch eben genau für diese 4 Minuten

Nö.
Wie kommt man denn auf diese Absurde Theorie?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Smilla37):
1. nur die Info das dies aller 2 Jahre durchgeführt wird
Das ist ein netter Hinweis.
Zitat (von Smilla37):
2. die Fenster wurden einmal kurz geöffnet und wieder geschlossen, sonst nichts weiter
Und was wurde für die 2018er Wartung in Rechnung gestellt (in der BK-Abrechnung zu 2018)?
Zitat (von Smilla37):
4. Nein wir haben nur die Differenz des Warmwasserverbrauchs gezahlt,
Also habt ihr die 350,- gar nicht bezahlt.

Verstehe nicht, was dein Problem ist.
Du konntest noch keine Belegeinsicht nehmen. Du kannst nochmal eine Sachstandsanfrage zum Termin Belegeinsicht machen. (Das ist quasi eine Erinnerung, dass du den Termin doch noch willst).
Bis alles geklärt ist, brauchst du die 350,- nicht zahlen.

Die 350,- sind vermutlich ein Fehler.
Aber das ist garantiert nicht nur für die 4 Minuten Arbeitsaufwand in eurer Wohnung berechnet.
Oder steht in der BK--- 4 Minuten Fensterwartung in Wohnung Smilla ---350,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei wem?Wie war denn da der genaue zeitliche Ablauf?Wie kommt man denn auf diese Absurde Theorie?



Wir haben gegen die BK 2020 genau eine Woche nach Posteingang Widerspruch eingelegt.
Die BK 2020 kam im November 2021 und wir haben Widerspruch gegen diese eingelegt wir oben geschrieben, ebenfalls noch dazu das der Hausmeister die Gebäudereinigung, Gartenpflege ausübt und genau diese Positionen aber alle einzeln mit mehr als 12.000€ im Jahr abgerechnet werden. Was aber eben auch nicht geht, denn dazu scheint es auch keine Belege zu geben. Wir haben auf unseren Widerspruch eine Email erhalten, welche Belege wir denn nun gern sehen wollen, dies haben wir benannt uns seit dem keine Info oder ein Schreiben mehr erhalten.

Und ja die 350€ sind für eben genau diese 4Minuten, denn es gab keine weitere Wartung. Bei einer Freundin welche ebenfalls in diesem Haus wohnte wurde dies auch in der BK abgerechnet, obwohl Sie an dieser Wartung aufgrund von Urlaub gar nicht teilgenommen hatte und dies dem Vermieter auch mitteilte.

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#12
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und was wurde für die 2018er Wartung in Rechnung gestellt (in der BK-Abrechnung zu 2018)?Also habt ihr die 350,- gar nicht bezahlt.

Verstehe nicht, was dein Problem ist.
Du konntest noch keine Belegeinsicht nehmen. Du kannst nochmal eine Sachstandsanfrage zum Termin Belegeinsicht machen. (Das ist quasi eine Erinnerung, dass du den Termin doch noch willst).
Bis alles geklärt ist, brauchst du die 350,- nicht zahlen.

Die 350,- sind vermutlich ein Fehler.
Aber das ist garantiert nicht nur für die 4 Minuten Arbeitsaufwand in eurer Wohnung berechnet.
Oder steht in der BK


2018 fand gar keine Wartung statt.

Das Problem besteht darin das nun erneut eine statt finden soll und wir dieser mit der Info widersprochen haben das wir ja bisher noch nicht einmal die von 2020 einsehen konnten. Und nun noch weitere Kosten für uns produziert werden sollen. Allerdings haben wir auch angegeben, dass Sie die Wartung gern vollziehen können, aber wir eine Weiterberechnung der Kosten an uns ablehnen.

Ich denke das die 350€ kein Fehler sind, denn alle 70 Mitparteien haben diese Abrechnungen erhalten, manche haben sicher einfach gezahlt und Andere wie wir haben eben einen Widerspruch verfasst. Doch auch auf unser aktuelles Schreiben haben wir mal wieder keine Antwort erhalten obwohl eine Frist bis 01.04.2022 beinhaltet war um eventuell noch einen Termin vereinbaren zu können.

Und doch es sind genau für diese 4 Minuten, denn es hat keine weitere Wartung in dem Sinne statt gefunden.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Bitte: Du brauchst nicht alles zitieren. Einfach auf Antworten klicken...und antworten. Das genügt. Danke.

Zitat (von Smilla37):
Das Problem besteht darin das nun erneut eine statt finden soll
DAS ist ein anderes Problem. Das mit den Gartenpflege-und Reinigungskosten ist noch ein anderes Problem.

JETZT: Belegeinsicht zu dubiosen BK 2021 für Fensterwartung ist hier das Problem.

Steht steht das ---jetzt---in dieser Info zur 22er Wartung schon drin, dass das kostet?
Bitte trotzdem Belegeinsicht fordern, bis dahin diese 350,- NICHT zahlen.
Zitat (von Smilla37):
Und doch es sind genau für diese 4 Minuten,
NÖ. Die waren nur 4 Minuten in deiner Wohnung.
Wie viel qm hat eure Wohnung?

Zitat (von Smilla37):
Allerdings haben wir auch angegeben, dass Sie die Wartung gern vollziehen können, aber wir eine Weiterberechnung der Kosten an uns ablehnen.
Da lächelt der Vermieter nur. DAS ist wieder ein anderes Problem.

Beispiel:
Es kommt 1x jährlich einer, der die Rauchmelder wartet/prüft. Dauert max. 5 Min (in der Wohnung). Der hat einen Vertrag mit dem Vermieter und erhält dafür im Jahr 500,-. Er hat im Haus 50 Wohnungen mit 1-3 RM/Wohnung zu warten. Er muss zweimal kommen, weil manche nicht zu Hause waren. Wer auch beim 2.Termin nicht zu Hause ist, muss trotzdem zahlen.
Auf die BK umgelegt werden die 500,- ---> je nach ANTEIL Wohnfläche. Nicht nach Minuten.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Und alles andere? Den bezahlt wer? Die *gute Fee*??? Der *heilige Geist*???

Bei manch Leute fragt man sich echt ...


Bei 70 Mietparteien sind das 24.500,00€ in 490/ 8 Minuten/ Stunden und wenn er im Schnitt bei Jeder Mietpartei (nehmen wir mal einen Durchschnitt von ca. 7 Minuten weil in der einen Wohnung waren es 10 Minuten in Anderen nur 3-4 Minuten) sind wir bei einem Stundensatz von 3.062,50€. Und wer den bezahlt ist auch nicht mein Problem, denn ich habe ihn nicht bestellt.
Und Jetzt frage ich nochmal, würden Sie für 4 Minuten "Wartung" 350,00€ zahlen wollen? Bei 30,00€ für 4 Minuten wäre es schon sagen wir mal okay, aber keine 350,00€

-- Editiert von Smilla37 am 06.04.2022 14:56

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#16
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir haben 94qm, wir zahlen die 350,00€ defintitiv nicht bis uns Einsicht gewährt worden ist. Das haben wir ja auch noch einmal mit Nachdruck für die Durchführung der neuen Wartung erwähnt.

Bei einigen Nachbarn werden nun schon die neuen Wartungen durchgeführt und es handelt sich wieder im Schnitt um maximal 10 Minuten. Aber Neu ist nun werden Protokolle geführt und Unterschriften abgenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Smilla37):
Bei 70 Mietparteien sind das 24.500,00€
Ich wollte nicht ... :grins: Aber evtl. noch fragen:
- wie sind die beiden Herren von Wohnung zu Wohnung gekommen?
- wie viele Minuten haben sie gebraucht, bis nach dem Klingeln die Tür geöffnet wurde und erklärt wurde, warum wieso weshalb
- wie sind die beiden Herren denn zum Mietkomplex hin und wieder weg gekommen?
- wie und wann haben sie denn ihr Angebot und ihre Rechnung an den Vermieter geschrieben?
usw usf.

Zitat (von Smilla37):
Und Jetzt frage ich nochmal, würden Sie für 4 Minuten "Wartung" 350,00€ zahlen wollen?
Das hast du noch nie gefragt. :neck: Ich würde für offensichtliche Fehler NICHTS bezahlen.
Leider hast du noch nicht meine Frage beantwortet:
Zitat (von Anami):
Oder steht in der BK--- 4 Minuten Fensterwartung in Wohnung Smilla ---350,-
Bitte schau mal nach und schreibs hier her. Danke.

Zitat (von Smilla37):
wir zahlen die 350,00€ defintitiv nicht bis uns Einsicht gewährt worden ist.
Ja, gut. Das hast du verstanden. :engel: Wenn der Vermieter dir keine Beleg-Einsicht gibt, musst du auch nicht zahlen.
Zitat (von Smilla37):
Das haben wir ja auch noch einmal mit Nachdruck für die Durchführung der neuen Wartung erwähnt.
Das war, ist und bleibt aber Quatsch.
Zitat (von Smilla37):
und es handelt sich wieder im Schnitt um maximal 10 Minuten. Aber Neu ist nun werden Protokolle geführt und Unterschriften abgenommen.
Schön. Aber was kümmern dich die Nachbarn? Die Rechnung kommt (wenn sie kommt) erst zu Ende 2023 mit der nächsten BK-Abrechnung.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

SO. Was ist nun mit den Kosten für Gartenpflege und Hausreinigung? Wer soll für 2020 diese >12.000€ zahlen?
Wie hoch ist euer Anteil für 94 qm? Wie viel zahlt mtl. als Vorauszahlung?

Zitat (von Smilla37):
das der Hausmeister die Gebäudereinigung, Gartenpflege ausübt und genau diese Positionen aber alle einzeln mit mehr als 12.000€ im Jahr abgerechnet werden.
Wieso geht das denn nicht? Vermutlich hat einen Vertrag mit dem Vermieter über diese drei Tätigkeiten. Ein sog. Allrounder.
-Er ist Gebäudereiniger UND Gartenpfleger UND auch noch Hausmeister für allen kleinschietkroam der Mieter. Vermutlich mit Bereitschaftsdienst...

Beispiel:
- Ein Gartenbaubetrieb *Grüne Lotte* hat den Auftrag zur Gartenpflege einer Wohnanlage mit 50 WE, Wege, Wiese, Hecken, Büsche, Stell-Plätzen. Bekommt im Jahr 5.000,-. BK werden umgelegt auf ANTEIL Wohnfläche. Nicht auf Stunden oder Meter.
- Eine Reinigungsfirma *Saubermann* hat den Auftrag zur Gebäudereinigung. Treppenhaus, Flure, Kellerflur. Alles innen. Kommt 1x pro Woche. 1x pro Jahr Fensterreinigung der Trh-Fenster. Bekommt im Jahr 6500,-.
- Der Hausmeister ist Hausmeister in Bereitschaft, bekommt im Jahr 6000,- . Muss uU aber auch samstags/ sonntags abends oder bei Not nachts antanzen und hausmeistern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Smilla37):
wir zahlen die 350,00€ defintitiv nicht bis uns Einsicht gewährt worden ist.

Das ist auch das gute Recht des Mieters.
Denn zum einen ist diese Summe durchaus erklärungsbedürftig und solgane steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht zu.

Zum anderen stelle ich mir die Frage, ob so eine "Wartung" überhaupt umlagefähig ist.
Erst mal stellt sich die Frage, in wie weit Fenster überhaupt einer "Wartung" bedürfen.
Dann dürfte so eine Wartung wohl eher eine Instandsetzungsmaßnahme, maximal als Instandhaltungsmaßnahme zu sehe sein und diese sind schon mit der Miete abgegolten.
Und in 4 Minuten kann ich auch keine "Wartung" durchführen, sondern allenfalls eine Sichtkontrolle / Funktionskontrolle.



Zitat (von Smilla37):
Und Jetzt frage ich nochmal, würden Sie für 4 Minuten "Wartung" 350,00€ zahlen wollen?

Nun, ich wäre jedenfalls nicht so einer merkwürdig absurden Auffassung, das ich nur die 4 Minuten mit so was bezahle, sondern auch noch alles andere.

Insofern wäre es durchaus interessant, die Antwort auf diese Frage
Zitat (von bertram-der-bärtige):
Und alles andere? Den bezahlt wer? Die *gute Fee*??? Der *heilige Geist*???

mal zu hören.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier nun ein kurzes Update:
Der neuen Wartungs haben wir zugestimmt und diese durchführen lassen, vorab mit einem Schreiben das wir diesen Kosten und der Umlage nun bereits widersprechen.
Wir haben dann letzte Woche ein Schreiben erhalten, mit der Bitte um Zahlung bis zum 15.05.2022 und das uns die Belege per Email zur Verfügung gestellt werden, kurz angemerkt bis heute ist nichts eingegangen weder per Post noch per Email. Ich merke kurz an wir haben um direkte Einsicht gebeten, in Wartungsverträge, die Einhaltung des Gebotes zur Wirtschaftlichkeit in Sichtung von Angeboten . Einsicht in Rechnung und Protokolle.
Es wurden wie bereits gesagt keine Bekge gesandt oder uns eine Termin zur Einsicht gewährt. Nur der Verweis das es dieses Angebote wohl gäbe, diese jedoch um einiges "teurer" gewesen wären, ein Teufel der schlechtes dabei denkt.
Und nun der Oberknaller, wir haben 3 Scheiben diesbezüglich gesandt als Widerspruch und bis auf letze Woche die Antwort geschah nichts, nun lagen gestern im Briefkasten 2 Mahnbescheide, einen für mich und einen für meinen Mann.
Also langsam weiss man nicht mehr was man mit solche illegalen Methoden noch machen soll.
Zzgl. einer Mieterhöhung, man bekommt den festen Eindruck das man als Mieter heraus geekelt werden soll um noch teurer vermieten zu können.

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#21
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Der Begriff "Hausverwaltung2 bringt mich zu der Frage ob es sich evtl. um eine Eigentumswohnung handelt ?
Dann wäre nämlich nicht die Hausverwaltung sondern euer Vermieter verpflichtet die Belege vorzulegen.

Auch interssiert ob nach der Einsichtnahme gefragt wurde oder die Übersendung von Kopien. Die jetzt fehlende Reaktion der Hausverwaltung könnte damit zusammen hängen, daß ein Mieter nur Kopien verlangen kann wenn er die Kopierkosten vorher bezahlt. War davon in der Zusage keine Rede ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Der Begriff "Hausverwaltung2 bringt mich zu der Frage ob es sich evtl. um eine Eigentumswohnung handelt ?
Dann wäre nämlich nicht die Hausverwaltung sondern euer Vermieter verpflichtet die Belege vorzulegen.

Auch interssiert ob nach der Einsichtnahme gefragt wurde oder die Übersendung von Kopien. Die jetzt fehlende Reaktion der Hausverwaltung könnte damit zusammen hängen, daß ein Mieter nur Kopien verlangen kann wenn er die Kopierkosten vorher bezahlt. War davon in der Zusage keine Rede ?


Ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt wissen wir nicht, der Mietvertrag läuft direkt über die Hausverwaltung.

Es wurde widersprochen mit dem Verweis um einen direkten Termin zur Einsichtnahme. Um Kopien haben wir nicht gebeten, dies wurde uns dann im letzten Schreiben mitgeteilt das uns Kopien zugesandt werden, was eben auch bisher nicht geschehen ist.
Genaue Antwort lautet " Wir werden Ihnen die notwendigen Nachweise per Email zukommen lassen."


-- Editiert von Smilla37 am 06.05.2022 10:41

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Smilla37):
der Mietvertrag läuft direkt über die Hausverwaltung.
WER ist denn der Vermieter? DAS steht im Mietvertrag. Es gibt Unternehmen, die Vermietungs-und Verwaltungsfirmen sind.
Zitat (von Smilla37):
mit der Bitte um Zahlung bis zum 15.05.2022
WIEVIEL wollen sie jetzt für diese Wartung in 2022? Wieso kommt das nicht in die BK-Jahresabrechnung als Umlage mit evtl. 350,- so wie vorher?
Zitat (von Smilla37):
Es wurden wie bereits gesagt keine Bekge gesandt
Dann kann man warten, ob sie noch kommen. Oder man kann auch nach einer weiteren Woche eine Anfrage senden, wann die angekündigten Belege kommen.
Oder man könnte selbst mal im Spam-Ordner seines E-Mail-Postfaches nachschauen, ob dort die E-Mail der HV gelandet ist (evtl., weil man bisher mit denen noch nie per Mail kommuniziert hat)
Zitat (von Smilla37):
nun lagen gestern im Briefkasten 2 Mahnbescheide, einen für mich und einen für meinen Mann.
Gerichtliche Mahnbescheide? WAS steht dort drin?
Zitat (von Smilla37):
Also langsam weiss man nicht mehr was man mit solche illegalen Methoden noch machen soll.
Vielleicht einen Anwalt bemühen. Der kann lesen, was geschrieben wurde und kann bewerten, ob das illegal ist. Der könnte dann empfehlen, was man tun sollte.
Zitat (von Smilla37):
Zzgl. einer Mieterhöhung,
WAS genau steht dort drin?

Kannst du dir evtl. vorstellen, dass hier keine Hellseher sitzen, die diese Schreiben lesen können?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)


WER ist denn der Vermieter? DAS steht im Mietvertrag. Es gibt Unternehmen, die Vermietungs-und Verwaltungsfirmen sind.

-Ja dem ist so die Hausverwaltung ist gleichzeitig der Vermieter.


WIEVIEL wollen sie jetzt für diese Wartung in 2022? Wieso kommt das nicht in die BK-Jahresabrechnung als Umlage mit evtl. 350,- so wie vorher?

-Dies wurde uns auch auf Nachfrage nicht mitgeteilt, es wurde ersteinmal gewartet, denn diese Abrechnung kommt ja erst im kommenden Jahr 2023 und wenn ich jetzt mal in die Glaskugel schaue, dann gehe ich von noch höheren Kosten aus, denen wir nun bereits schon vorab widersprochen haben.

Dann kann man warten, ob sie noch kommen. Oder man kann auch nach einer weiteren Woche eine Anfrage senden, wann die angekündigten Belege kommen.
Oder man könnte selbst mal im Spam-Ordner seines E-Mail-Postfaches nachschauen, ob dort die E-Mail der HV gelandet ist (evtl., weil man bisher mit denen noch nie per Mail kommuniziert hat)

-Es sind keine Belege eingegangen weder im Posteingang, noch im Spam noch im Briefkasten per Post.
Und wir haben bereits 3 Schriftstücke gesendet, irgendwann ist auch mal gut, etweder es gibt Einsicht und dann wird geprüft ob es passt oder nicht, oder es gibt eben kein Geld. Wenn Sie diese Belege erbringen könnten, insbesondere das Belegen des Gebotes der Wirtschaftlichkeit durch Angebotsabfrage, warum tun sie es dann nicht bei 70 Mietparteien, ganz einfach weil sie es wohl nicht belegen können.


Gerichtliche Mahnbescheide? WAS steht dort drin?

-Ja gerichtliche MAhnbescheide, gibt es noch Andere? (ernstgemeinte Frage)
Das Sie die BK 2020 komplett einfordern, der Mahnbescheid wurde von der HV beantragt. Vorher kam letzte Woche zum ersten Mal die Antwort auf unseren Widerspruch, keine MAhnung oder ähnliches nur mit der Info um Zahlung bis zum 15.05.2022 und das die Belege zugesandt werden sollen.


Vielleicht einen Anwalt bemühen. Der kann lesen, was geschrieben wurde und kann bewerten, ob das illegal ist. Der könnte dann empfehlen, was man tun sollte.

-Das wird wohl die einzige Lösung sein, anders kann man da wohl nichts mehr erreichen.

WAS genau steht dort drin?

- Es wird sich auf die 15% berufen welche es auch auf den cent sind, auf die Vergleichsmiete welche zwar erwähnt aber nicht belegt wird und den Mietspiegel. Sie wird wohl schon rechtens sein, wenn man an die 15% annimmt, aber da wir innerhalb der nächsten 4 Monate so oder so kündigen werden, werde ich die Einwilligungserklärung nicht unterschreiben und damit wird es für mich gut sein, sollen Sie klagen dann ist es so

Kannst du dir evtl. vorstellen, dass hier keine Hellseher sitzen, die diese Schreiben lesen können?

-Das kann ich doch zu einem Dialog gehören Fragen und Gegenfragen um eine passende Lösung finden zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso geht das denn nicht? Vermutlich hat einen Vertrag mit dem Vermieter über diese drei Tätigkeiten. Ein sog. Allrounder.
-Er ist Gebäudereiniger UND Gartenpfleger UND auch noch Hausmeister für allen kleinschietkroam der Mieter. Vermutlich mit Bereitschaftsdienst...

Beispiel:
- Ein Gartenbaubetrieb *Grüne Lotte* hat den Auftrag zur Gartenpflege einer Wohnanlage mit 50 WE, Wege, Wiese, Hecken, Büsche, Stell-Plätzen. Bekommt im Jahr 5.000,-. BK werden umgelegt auf ANTEIL Wohnfläche. Nicht auf Stunden oder Meter.
- Eine Reinigungsfirma *Saubermann* hat den Auftrag zur Gebäudereinigung. Treppenhaus, Flure, Kellerflur. Alles innen. Kommt 1x pro Woche. 1x pro Jahr Fensterreinigung der Trh-Fenster. Bekommt im Jahr 6500,-.
- Der Hausmeister ist Hausmeister in Bereitschaft, bekommt im Jahr 6000,- . Muss uU aber auch samstags/ sonntags abends oder bei Not nachts antanzen und hausmeistern.


Weil Die keinen Vertrag mit einer Gartenfirma, oder Putzfirma haben.
Es ist nachweislich, weil selbst gesehen und festgehalten der Hausmeister, welcher die Anlage gewischt und geputzt hat und den Rasen gemäht hat, den Hof und die TG gekehrt hat. Es waren keine Anderen Firmen anwesend, eben nur der Hausmeister selbst.

-- Editiert von Smilla37 am 06.05.2022 12:41

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#26
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
itat (von Smilla37):
Bei 70 Mietparteien sind das 24.500,00€

Ich wollte nicht ... :grins: Aber evtl. noch fragen:
- wie sind die beiden Herren von Wohnung zu Wohnung gekommen?
- wie viele Minuten haben sie gebraucht, bis nach dem Klingeln die Tür geöffnet wurde und erklärt wurde, warum wieso weshalb
- wie sind die beiden Herren denn zum Mietkomplex hin und wieder weg gekommen?
- wie und wann haben sie denn ihr Angebot und ihre Rechnung an den Vermieter geschrieben?
usw usf.

Da sind wir wieder bei der 1 Millionen Frage, wir haben bisher keine Einsicht nehmen "dürfen" wir wissen es nicht!

Zitat (von Smilla37):
Und Jetzt frage ich nochmal, würden Sie für 4 Minuten "Wartung" 350,00€ zahlen wollen?

Das hast du noch nie gefragt. :neck: Ich würde für offensichtliche Fehler NICHTS bezahlen.
Leider hast du noch nicht meine Frage beantwortet:

Zitat (von Anami):
Oder steht in der BK--- 4 Minuten Fensterwartung in Wohnung Smilla ---350,-

Nein es steht die Position in der BK Fensterwartung und da steht einfach nur die Summe 350,00€ nicht mehr und nicht weniger, keine Rechnung keine Info nichts nur die Summe.

Bitte schau mal nach und schreibs hier her. Danke.

Zitat (von Smilla37):
wir zahlen die 350,00€ defintitiv nicht bis uns Einsicht gewährt worden ist.

Ja, gut. Das hast du verstanden. :engel: Wenn der Vermieter dir keine Beleg-Einsicht gibt, musst du auch nicht zahlen.

Zitat (von Smilla37):
Das haben wir ja auch noch einmal mit Nachdruck für die Durchführung der neuen Wartung erwähnt.

Das war, ist und bleibt aber Quatsch.

Zitat (von Smilla37):
und es handelt sich wieder im Schnitt um maximal 10 Minuten. Aber Neu ist nun werden Protokolle geführt und Unterschriften abgenommen.

Schön. Aber was kümmern dich die Nachbarn? Die Rechnung kommt (wenn sie kommt) erst zu Ende 2023 mit der nächsten BK-Abrechnung.

stimmt aber es nervt dann immer wieder darum streiten zu müssen.

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Smilla37):
Das Sie die BK 2020 komplett einfordern

Soll bedeuten, dass man auch die berechtigten BK nicht gezahlt hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Smilla37):
aber da wir innerhalb der nächsten 4 Monate so oder so kündigen werden
Da ihr selbst kündigen werdet, ist hier alles mehr als flüssig, quasi vollkommen überflüssig.

Zitat (von Smilla37):
zu einem Dialog gehören Fragen und Gegenfragen um eine passende Lösung finden zu können.
Das meinst du ernst?
Dann gebt bloß nicht noch Geld für einen Anwalt aus. :bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Soll bedeuten, dass man auch die berechtigten BK nicht gezahlt hat?


es gab keine anderen Posten ausser der Wartung, ansich wäre es ein Guthaben geworden wenn dies nicht gefordert werden würde.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Smilla37
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da ihr selbst kündigen werdet, ist hier alles mehr als flüssig, quasi vollkommen überflüssig.

-eben nicht, da hier dann eben immernoch eine Forderung der Wartungskosten von 350,00€ im Raum steht gegen die wir uns ja wehren müssen, wenn man nun schon trotz Widerspruch und und und den Mahnbescheid einleitet

Zitat (von Smilla37):
zu einem Dialog gehören Fragen und Gegenfragen um eine passende Lösung finden zu können.

Das meinst du ernst?
Dann gebt bloß nicht noch Geld für einen Anwalt aus. :bang:


-natürlich nicht, aber ich weiss ja vorher nicht welche Details wichtig sind, sonst würde ich ja hier nicht fragen

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