Ferienbungalow / gewerbliche Vermietung

29. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 43x hilfreich)
Ferienbungalow / gewerbliche Vermietung

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich bin Besitzer eines 60 qm Bungalow in einer Ferienbungalowsiedlung. Die Bungalowsiedlung wird als WEG geführt. Die Bungalows in dieser Anlage werden z.T. von den Besitzern dauerhaft bewohnt. Ich habe bis vor einem Jahr auch dort gewohnt. Nachdem ich dort ausgezogen bin vermiete ich den Bungalow im Sommer - gegen Entgelt - an Urlauber. Nun hat mir der Vorsitzende der WEG mitgeteilt das diese >gewerblichen Vermietung< nicht zulässig ist und ich dieses unterlassen soll. Außerdem hat er in dem Schreiben auch gedroht >dem Finanzamt einen Hinweis zu geben<.

Daher jetzt 2 Fragen:

1. Ist die Vermietung eines privaten Ferienbungalow an Privatpersonen eine >gewerbliche Vermietung<? Diese ist in der Teilungserklärung nämlich ausgeschlossen

2. Kann ich wegen des Passus >dem Finanzamt einen Hinweis geben< etwas unternehmen? Das bedeutet ja zwischen den Zeilen den Vorwurf gegen mich etwas illegales zu veranstalten?

Vielen Dank


P.S. Ich habe kein Gewerbe angemeldet, bin also Privatperson.

-- Editiert von Segler1974m am 29.12.2007 16:18:11

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich als Privatperson vermiete auch an Privatpersonen, und deswegen muss ich auch kein Gewerbe angemeldet haben... Natürlich muss ich dies beim Finanzamt trotzdem angeben.

Wichtig ist was in der Teilungserklärung steht. Ist die Zustimmung der anderen Miteigentümer dafür erforderlich? Wenn da nichts steht darfst Du vermieten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 43x hilfreich)

In der Teilungserklärung steht nur das eine gewerbliche Nutzung nicht gestattet ist (eigentlich steht da genau: berufliche Nutzung). Die Einnahmen gebe ich natürlich beim Finanzamt an. Es handelt sich, wie bereits gesagt, um eine Feriengebiet.

-- Editiert von Segler1974m am 29.12.2007 16:46:32

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Der WEG-Vorsitzende meint sicher die wechselnden Mieter, und das passt denen anscheinend nicht. Pech. Du vermietest nicht gewerblich, sondern an Privat.

Wie sieht es mit den anderen Eigentümern aus, die nicht dauerhaft dort wohnen? Vermieten die auch an Feriengäste, oder lassen die ihre Bungalows leer stehen, nutzen diese also ausschließlich selbst in der Ferienzeit?

Hier sehe ich ein bisschen das Problem... Ich habe z.B. eine Ferienwohnung in der Schweiz, und die Wohnungen in dem Haus werden auch nur als Ferienwohnungen von den anderen Eigentümern genutzt. Nur ganz unten vermietet ein Eigentümer seine Wohnung, jedoch an langfristige Mieter, die dort immer wohnen.

Du könntest diese ganze Sache vielleicht geschickt umgehen... Schliesst Du mit den Leuten Mietverträge ab?

Ach, berufliche Nutzung? Das heisst, Du dürfest also nicht an jemand vermieten, der ein Gewerbe dort anmeldet?

Es wird meiner Meinung nach so hingestellt, als ob Du eine Art Hotel/Zimmervermietung betreibst, und das ist ja nicht der Fall... Würde Mietvertrag für Wohnraum mit Deinen Mietern abschliessen.

-- Editiert von Dinsche am 29.12.2007 16:58:59

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 43x hilfreich)

Es gibt in der Anlage auch noch andere Bungalow die an verschiedene Urlauber vermietet werden. Und ja, ich schliesse Mietverträge.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Na, was will der dann von Dir :???:

Entweder mit Missachtung strafen, oder antworten, mit Bezug auf Teilungserklärung, auf Mietverträge und andere Eigentümer, die ihre Bungalows vermieten, hinweisen.

Ich würde wohl noch hinzufügen, dass er es in Zukunft zu unterlassen hat, Dir mit dem Finanzamt zu drohen und er sich vielleicht besser um Dinge kümmern sollte, die ihn mehr angehen. Vorher sollte er besser die Fakten und vor allem seinen Ton überprüfen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 43x hilfreich)

Ist das ganze nicht auch irgendwie eine Nötigung?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nun ja... Entweder Du unterlässt Deine Vermietung ODER ich gebe dem Finanzamt mal einen Hinweis... Hört sich für mich nach Erpressung an...;)

Sagen wir mal so... Er denkt, Du machst was Linkes, gibt dies aber nicht an die zuständigen Behörden weiter, wenn Du nicht das tust was er verlangt. Hört sich krass an, aber eigentlich wäre er jetzt schon fast VERPFLICHTET, Anzeige wegen Verdacht der Steuerhinterziehung zu machen..

Das ist jetzt total überzogen, aber mal abgesehen von der Nötigung oder Erpressung... Macht er sich nicht auch zusätzlich der Mitwisserschaft schuldig? :grins:

Egal, nur so ein Gedanke... Würde in dem Schreiben nur erwähnen, dass er seine Erpressungsversuche zu unterlassen hat, und dafür siehst Du davon ab, ihn dafür anzuzeigen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 43x hilfreich)

Macht hier eine kostenpflichtige Unterlassungerklärung evtl. Sinn?

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Och, wozu...? Kostet nur Geld, Zeit und Nerven. Könntest Du immer noch machen, wenn er nicht aufhört, Dich damit zu belästigen. Bisher hat er ja, so wie ich es verstanden habe, nur ein Schreiben geschickt...? Einfach antworten, freundlich, aber bestimmt natürlich, und dann ist vielleicht schon Ruhe.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich weiß... Es gibt Menschen, die so was ignorieren können. Ich gehöre eben nicht dazu und würde mir gewisse Unterstellungen nicht bieten lassen.

Wie schon vorhin erwähnt... Entweder mit Missachtung strafen, also nicht antworten, oder eben mit Tatsachen kontern.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Segler1974m
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich hab da noch eine andere Idee:

Kann ich vom WEG-Vorsitzenden die Abgabe einer Unterlassungerklärung verlangen damit er nicht weiterhin behauptet das ich eine >gewerbliche Vermietung< vornehme?

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das war sein erstes Schreiben... Er geht wohl davon aus, dass Du gewerblich vermietest. Wenn Du ihm antwortest, dass Du keinesfalls gewerblich vermietest, könntest Du hinzufügen, dass er es künftig zu unterlassen hat, dies zu behaupten. Wenn er es weiterhin tut kannst Du immer noch auf Unterlassung klagen.

Das Problem bei so einer Anzeige beim Finanzamt ist, dass die dann tatsächlich erstmal der Sache nachgehen müssen, auch wenn es sich als ungerechtfertigt heraus stellt. Ist ein großer Akt und nervt tierisch.

Natürlich musst Du seinem Schwachsinn keine Beachtung schenken, aber Du könntest ihm den Wind aus den Segeln nehmen, indem Du ihm sofort die Tatsachen auf den Tisch legst, damit er sieht, dass es nichts bringen würde..

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

solche Personen erstatten die Anzeige beim FA natürlich anonym. Es fehlt in aller Regel der *A.r.s.c.h* in der Hose, um zu dieser schrägen Tour auch zu stehen.

Anwalt einschalten und trocken auskontern. Kosten für Anwalt gleich mit aufs Auge drücken.

Die Einkünfte müssen lediglich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beim FA mit angemeldet werden.

Guten Rutsch und hau drauf !

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

.... ein Schelm ist, wer jetzt böses dabei denkt.

Für diesen Fall wäre die Angelegenheit aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich glaube, da stand im ersten Beitrag, dass er nur im Sommer an Feriengäste vermietet..;) Aber klar, irgendwas stört die WEG, sonst würden die nicht so aufmucken, obwohl andere ihre Bungalows auch an Feriengäste vermieten.

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.807 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen