Ferienwohnung geerbt und jetzt ?

22. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ulrich55
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Ferienwohnung geerbt und jetzt ?

Hallo,
ich habe eine Ferienwohnung die durch ein Vermietungsservice vermietet wird geerbt. Hoffe es gibt jemand der mir weiterhelfen kann, denn ich weiss nicht was ich so alles beachten muss (Steuerlich: ich möchte die Wohnung ab zu auch selbst nutzen! aber sie soll ca. 2/3 vom Jahr durch den Vermietungsservice vermietet werden )Ich habe die Steuergruppe V und mein Mann III. Kann ich alle Unkosten die mir entstehen gegenüber den Mieteinnahmen absetzen ? Müßte ich was an meiner Steuergruppe ändern? Fragen über Fragen, aber ich hoffe das die eine oder andere geklärt werden kann.
Vielen DAnk im voraus.
Alexandra

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.01.2011 17:38:14
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest-12324.01.2011 17:38:14
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ferienwohnungen werden aber doch vollmöbliert vermietet.

Welche Rückschlüsse lassen sich denn daraus ziehen ?



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#5
 Von 
guest-12324.01.2011 17:38:14
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Gibt es denn im normalen Mietrecht keine möblierten Wohnungen ?



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.01.2011 17:38:14
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Genauso wie bei unmöblierten Wohnungen.

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#9
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Die Vermietung von Ferienwohnungen unterliegt immer dem "normalen" Mietrecht. Es gibt nämlich schlicht und einfach kein anderes, vielleicht "unnormales" Mietrecht.

Bei einer Ferienwohnung liegt (typischerweise) eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch vor. Das hat zur Folge, dass die in § 549 Abs. 2 BGB nachzulesenden Vorschriften nicht gelten. Der wesentliche Aspekt wird sein, dass befristete Verträge ohne Angabe von Befristungsgründen wirksam sind. Eine fristgerechte Kündigung kann bei einem wirksamen befristeten Vertrag niemals erforderlich werden.

Ob eine Wohnung möbliert oder unmöbliert vermietet wird, ist kein relevantes Kriterium. Sonderregelungen gibt es nur für möblierte Räume innerhalb der Vermieterwohnung, typischerweise also bei Untervermietung möblierter Zimmer.
Wer Vermieter ist, ist völlig irrelevant. Zieht ein Mieter vertragswidrig nicht aus, bleibt auch einer Agentur keine Alternative zur Räumungsklage und Zwangsvollstreckung. Es gibt also unter diesem Aspekt keinen Grund zur Panik.

Steuerklassen gibt es nur beim Lohnsteuerabzug. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung haben sie keine Bedeutung. Im übrigen haben die Steuerklassen auch keine Auswirkungen auf die endgültige Steuerbelastung nach einer Einkommensteuererklärung.

Selbstverständlich werden Werbungskosten, nicht aber Unkosten, mit den Einnahmen verrechnet.
Was um alles in der Welt sollen Unkosten eigenlich sein? Kosten, die keine Kosten sind?


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#10
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wenn man die Eigennutzung plant, sollte man auch berücksichtigen, dass dann in einigen Gegenden eine z.T. nicht unerhebliche Zweitwohnungssteuer fällig wird. Die kann man nur umgehen, wenn man bei der Vermietung über eine Agentur die Eigennutzung VÖLLIG ausschließt.

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#11
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Die kann man nur umgehen, wenn man bei der Vermietung über eine Agentur die Eigennutzung VÖLLIG ausschließt.

Kann man das irgendwo nachlesen ?



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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:
Wenn man die Eigennutzung plant, sollte man auch berücksichtigen, dass dann in einigen Gegenden eine z.T. nicht unerhebliche Zweitwohnungssteuer fällig wird.


Daran habe ich aber erhebliche Zweifel ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Ja, man könnte Google bemühen, da gibt es endlos Infos;)
Da die Zweitwohnungssteuer - so sie denn erhoben wird - von der Gemeinde festgelegt wird, unterscheiden sich die Modalitäten auch von Ort zu Ort. Ich kenne das z.B. von Sylt so, dass man steuerpflichtig ist, wenn man auch nur einen einzigen Tag die "alleinige Verfügung" über die Wohnung hat. In dem Moment, wo man aber die komplette Vermietung an eine Agentur überträgt - und die Eigennutzung vertraglich ausschließt - wird keine Zweitwohnungssteuer erhoben. Die Höhe der Steuer orientiert sich an der zu erzielenden Miete.

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#14
 Von 
guest-12324.01.2011 17:38:14
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 110x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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