Hallo,
ich habe eine Ferienwohnung die durch ein Vermietungsservice vermietet wird geerbt. Hoffe es gibt jemand der mir weiterhelfen kann, denn ich weiss nicht was ich so alles beachten muss (Steuerlich: ich möchte die Wohnung ab zu auch selbst nutzen! aber sie soll ca. 2/3 vom Jahr durch den Vermietungsservice vermietet werden )Ich habe die Steuergruppe V und mein Mann III. Kann ich alle Unkosten die mir entstehen gegenüber den Mieteinnahmen absetzen ? Müßte ich was an meiner Steuergruppe ändern? Fragen über Fragen, aber ich hoffe das die eine oder andere geklärt werden kann.
Vielen DAnk im voraus.
Alexandra
Ferienwohnung geerbt und jetzt ?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
quote:
Ferienwohnungen werden aber doch vollmöbliert vermietet.
Welche Rückschlüsse lassen sich denn daraus ziehen ?
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--- editiert vom Admin
Gibt es denn im normalen Mietrecht keine möblierten Wohnungen ?
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Genauso wie bei unmöblierten Wohnungen.
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Die Vermietung von Ferienwohnungen unterliegt immer dem "normalen" Mietrecht. Es gibt nämlich schlicht und einfach kein anderes, vielleicht "unnormales" Mietrecht.
Bei einer Ferienwohnung liegt (typischerweise) eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch vor. Das hat zur Folge, dass die in § 549 Abs. 2 BGB
nachzulesenden Vorschriften nicht gelten. Der wesentliche Aspekt wird sein, dass befristete Verträge ohne Angabe von Befristungsgründen wirksam sind. Eine fristgerechte Kündigung kann bei einem wirksamen befristeten Vertrag niemals erforderlich werden.
Ob eine Wohnung möbliert oder unmöbliert vermietet wird, ist kein relevantes Kriterium. Sonderregelungen gibt es nur für möblierte Räume innerhalb der Vermieterwohnung, typischerweise also bei Untervermietung möblierter Zimmer.
Wer Vermieter ist, ist völlig irrelevant. Zieht ein Mieter vertragswidrig nicht aus, bleibt auch einer Agentur keine Alternative zur Räumungsklage und Zwangsvollstreckung. Es gibt also unter diesem Aspekt keinen Grund zur Panik.
Steuerklassen gibt es nur beim Lohnsteuerabzug. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung haben sie keine Bedeutung. Im übrigen haben die Steuerklassen auch keine Auswirkungen auf die endgültige Steuerbelastung nach einer Einkommensteuererklärung.
Selbstverständlich werden Werbungskosten, nicht aber Unkosten, mit den Einnahmen verrechnet.
Was um alles in der Welt sollen Unkosten eigenlich sein? Kosten, die keine Kosten sind?
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Wenn man die Eigennutzung plant, sollte man auch berücksichtigen, dass dann in einigen Gegenden eine z.T. nicht unerhebliche Zweitwohnungssteuer fällig wird. Die kann man nur umgehen, wenn man bei der Vermietung über eine Agentur die Eigennutzung VÖLLIG ausschließt.
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Die kann man nur umgehen, wenn man bei der Vermietung über eine Agentur die Eigennutzung VÖLLIG ausschließt.
Kann man das irgendwo nachlesen ?
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Wenn man die Eigennutzung plant, sollte man auch berücksichtigen, dass dann in einigen Gegenden eine z.T. nicht unerhebliche Zweitwohnungssteuer fällig wird.
Daran habe ich aber erhebliche Zweifel ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Ja, man könnte Google bemühen, da gibt es endlos Infos;)
Da die Zweitwohnungssteuer - so sie denn erhoben wird - von der Gemeinde festgelegt wird, unterscheiden sich die Modalitäten auch von Ort zu Ort. Ich kenne das z.B. von Sylt so, dass man steuerpflichtig ist, wenn man auch nur einen einzigen Tag die "alleinige Verfügung" über die Wohnung hat. In dem Moment, wo man aber die komplette Vermietung an eine Agentur überträgt - und die Eigennutzung vertraglich ausschließt - wird keine Zweitwohnungssteuer erhoben. Die Höhe der Steuer orientiert sich an der zu erzielenden Miete.
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--- editiert vom Admin
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