Ferienwohnung in D auf Dauer mieten

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
sscdiscovery
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienwohnung in D auf Dauer mieten

Hallo, wir leben seit geraumer Zeit in Österreich (sie Italiener, ich Deutscher) und möchten eine Ferienwohnung im Sauerland auf Dauer mieten.Da alle Gemeinden die ich angeschrieben habe, sich warscheinlich damit nicht so richtig auskennen, hier nun die Frage.
Ist es möglich dieses unter Einhaltung aller Gesetze und Abgaben durchzuführen und wie muss die Anmeldung laufen.
Zweite Frage wäre, kann dann auch ein PKW dort angemeldet werden, da wir dort ein Auto stehen haben wollen.
Ich muss immer wieder feststellen, das in D der Bürokratismus um ein vielfaches höher wie hier in Österreich, leider.

Viele Grüsse und Danke für die Hilfe

Steffen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die Verschauckelten
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo.
Auch ich hatte im Schwarzwald eine Ferienwohnung auf Dauer(3 Jahre) gemietet weil ich dort beruflich tätig war.
Ich bekam von den Eigentümern einen normalen Mietvertrag und die Wohnung wurde anstelle FW als normale Mietwohnung bei der Gemeinde seitens des VM geändert.Das Auto meldete ich problemlos um, da ich ja eine ladungsfähige Anschrift hatte.Somit liegt es nur im Ermessen des zuk. VM ob er dies macht.Bei mir war dies kein Problem.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Die Frage, ob Du eine Ferienwohnung auf Dauer mieten kannst, kann man mit einem klaren 'Ja' beantworten.

Da hat die Gemeinde auch gar kein Mitspracherecht.

Eine andere Frage ist, ob Du anschließend auch auf Dauer dort wohnen darfst (Erstwohnsitz). Hier gilt, dass so etwas nur über einen Bebauungsplan oder über die Baugenehmigung verboten sein kann. Dann würde es sich um eine typische Ferienhaussiedlung handeln.

Ob es sich also auch baurechtlich um eine Ferienwohnung handelt, bzw. ob es Beschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit des Dauerwohnens gibt, müsste der Eigentümer der Wohnung beantworten können. Die meisten Ferienwohnungen sind baurechtlich ganz normale Wohnungen ohne Beschränkungen hinsichtlich des Dauerwohnens.

Wenn die Wohnung für das dauerhafte Bewohnen zugelassen ist, dann geht es die Gemeinde übrigens nichts an, wie der Eigentümer diese Wohnung vermietet. Auch eine Ummeldung von Ferienwohnung in Mietwohnung ist nicht erforderlich.

Du unterschreibst den Mietvertrag und meldest Dich dann einfach mit dem Wohnsitz unter dieser Adresse an.
Dann kannst Du natürlich auch einen PKW unter dieser Adresse anmelden.

Aber selbst, wenn es Beschränkungen hinsichtlich des Dauerwohnens gibt, ist die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes möglich. Auch auf einen Zweitwohnsitz kann man einen PKW anmelden.

Was daran besonders bürokratisch sein soll, verstehe ich nicht so ganz. Das ist doch in Österreich nicht wirklich anders.

Du hast wahrscheinlich nur zu viele Fragen gestellt oder Fragen, bei der die Sachbearbeiter bei der Gemeinde sich nicht rechtlich sicher waren.

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#3
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sscdiscovery
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ersteinmal für Eure Hilfe, dann wird es warscheinlich auf eine Mietwohnung und nicht Ferienwohnung hinauslaufen. Dadurch dürfte auch die Anmeldung eines Autos nicht zum Problem werden. Zweitwohnsitzregelung geht nicht, da mein Hauptwohnsitz in Österreich ist. Also müsste ich einen Hauptwohnsitz in Deutschland eröffnen, wenn das geht?
Alle reden vom vereinten Europa, nur jeder kocht seine eigene Suppe. Eigentlich traurig.

Viele Grüsse
Steffen

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