Festsetzung der Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
josa-d
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Festsetzung der Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen

Moin,
nachdem die letzte Frage so gut beantwortet worden ist, gleich noch ein Problem:
Kann ich der Höhe der NK-Vorauszahlungen widersprechen?
Mein Beispiel:
WJ____NK-VZ per Anno____Erstattung____in Prozent____NK-VZ per Anno Folgejahr
2017__________2.400,- €_______480,- €________20,0 %______________________2280.- €
2018__________2.280,- €_______420,- €_________18,4 %______________________2520.- €
2019__________2.520,- €

Ist eine so hohe Überziehung der NK-VZ wohl in Ordnung? Ich denke, die Kosten des
Vorjahres meinethalben plus fünf Prozent und gut ist es.
Was meint ihr zu dem Thema, gibt es belastbare Regelungen hierzu?
OK, mann kann es als Spardose sehen oder zur Liqiditätsverbesserung des Vermieters!
LG
johannes

-- Editiert von josa-d am 01.12.2019 22:37

-- Editiert von josa-d am 01.12.2019 22:37

-- Editiert von josa-d am 01.12.2019 22:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)



Die Nebenkostenvorauszahlungen müssen angemessen sein. In § 556 II 2 BGB ist dies ausdrücklich bestimmt. Bei einer Neuvermietung kann sich der Vermieter an den Vorauszahlungen der Mieter-Vorgänger orientieren. Überzahlungen sowie zu wenig Vorauszahlungen können nach der ersten Abrechnung angeglichen werden, dies vom Vermieter wie auch vom Mieter.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Schon mal den Vermieter angerufen und gefragt, ob es sich um einen Rechenfehler handelt?

Ansonsten hat auch der Mieter nach § 560 Abs. 4 BGB das Recht, die Nebenkostenvorauszahlungen neu festzulegen. Hier dürften (2280€ - 420€)/12 = 155€ als monatliche Vorauszahlung angemessen sein.

1x Hilfreiche Antwort

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