Moin,
nachdem die letzte Frage so gut beantwortet worden ist, gleich noch ein Problem:
Kann ich der Höhe der NK-Vorauszahlungen widersprechen?
Mein Beispiel:
WJ____NK-VZ per Anno____Erstattung____in Prozent____NK-VZ per Anno Folgejahr
2017__________2.400,- €_______480,- €________20,0 %______________________2280.- €
2018__________2.280,- €_______420,- €_________18,4 %______________________2520.- €
2019__________2.520,- €
Ist eine so hohe Überziehung der NK-VZ wohl in Ordnung? Ich denke, die Kosten des
Vorjahres meinethalben plus fünf Prozent und gut ist es.
Was meint ihr zu dem Thema, gibt es belastbare Regelungen hierzu?
OK, mann kann es als Spardose sehen oder zur Liqiditätsverbesserung des Vermieters!
LG
johannes
-- Editiert von josa-d am 01.12.2019 22:37
-- Editiert von josa-d am 01.12.2019 22:37
-- Editiert von josa-d am 01.12.2019 22:38
Festsetzung der Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen
1. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2019 | 22:34
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 1x hilfreich)
Festsetzung der Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Dezember 2019 | 22:54
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Die Nebenkostenvorauszahlungen müssen angemessen sein. In § 556 II 2 BGB ist dies ausdrücklich bestimmt. Bei einer Neuvermietung kann sich der Vermieter an den Vorauszahlungen der Mieter-Vorgänger orientieren. Überzahlungen sowie zu wenig Vorauszahlungen können nach der ersten Abrechnung angeglichen werden, dies vom Vermieter wie auch vom Mieter.
#2
Antwort vom 1. Dezember 2019 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16836x hilfreich)
Schon mal den Vermieter angerufen und gefragt, ob es sich um einen Rechenfehler handelt?
Ansonsten hat auch der Mieter nach § 560 Abs. 4 BGB das Recht, die Nebenkostenvorauszahlungen neu festzulegen. Hier dürften (2280€ - 420€)/12 = 155€ als monatliche Vorauszahlung angemessen sein.
Und jetzt?
Schon
268.064
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten