Hallo zusammen,
ich bin total niedergeschlagen.
Wir haben vor 4 Wochen einen Mietvertrag unterschrieben, mit einer Bindung von einem Jahr, nicht kündbar. Einzug wäre der 26.03.2026.
Gestern habe ich den Schlüssel erhalten und im Wohnzimmer eine feuchte Außenwand von ca. 2,50 m Breite und 50 cm Höhe entdeckt, sowie noch ein paar weitere Flecken im Wohnzimmer. Das Haus ist nicht unterkellert und ca. 1950 gebaut. Diese Außenmauer kann nicht von außen gesichtet werden, da direkt ein Haus angebaut ist.
Der Vermieter war noch vor Ort und will einen Maler und Bausachverständigen kommen lassen.
Jetzt meine Frage: Ich würde gerne aus dem Mietvertrag raus. Kann ich das ohne Weiteres? Ich habe echt Bedenken und mittlerweile Bauchschmerzen.
Danke für euer Wissen. Viele Grüße
Feuchte Aussenwand Wohnzimmer
3. März 2026
Thema abonnieren
Frage vom 3. März 2026 | 10:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchte Aussenwand Wohnzimmer
#1
Antwort vom 3. März 2026 | 10:45
Von
Status: Unparteiischer (9780 Beiträge, 2064x hilfreich)
Zitat :Der Vermieter war noch vor Ort und will einen Maler und Bausachverständigen kommen lassen.
Das würde ich erstmal abwarten. Und dann - je nachdem was die Fachleute sagen - spricht man vernünftig mit dem Vermieter.
#2
Antwort vom 3. März 2026 | 10:48
Von
Status: Unbeschreiblich (129170 Beiträge, 41209x hilfreich)
Zitat :Kann ich das ohne Weiteres?
Dazu müsste es eine Form der Unzumutbarkeit geben, die ich hier nicht sehe.
Zitat :Gestern habe ich den Schlüssel erhalten
Immerhin kann er Dir nicht falsches lüften/heizen unterstellen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. März 2026 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (39894 Beiträge, 6515x hilfreich)
- War die Wohnung leer bei der ersten Besichtigung?Zitat :Wir haben vor 4 Wochen einen Mietvertrag unterschrieben
- Wie hat der Vermieter das 1 Jahr Bindung/Befristung im Vertrag begründet?
- Wohin ziehst du, falls du dort nicht einziehst?
Das kommt wahrscheinlich auch auf den Vermieter und den Experten an. Eventuell könnte ein Aufhebungsvertrag in Frage kommen.Zitat :Kann ich das ohne Weiteres
Wegen der Feuchtigkeit oder wegen des Mietvertrages?Zitat :Ich habe echt Bedenken und mittlerweile Bauchschmerzen.
#4
Antwort vom 3. März 2026 | 12:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, die Wohnung stand leer und war frisch renoviert. Mir ist die Feuchtigkeit nicht aufgefallen. Gestern hat die Sonne so schön ins Zimmer geschienen, da war es direkt sichtbar.
Ich wollte eh nicht ausziehen, wir sind schon älter.
Ich bleibe erstmal in meinem Eigentum wohnen. Wir wollten uns verkleinern und in eine größere Stadt ziehen.
#5
Antwort vom 3. März 2026 | 13:02
Von
Status: Unbeschreiblich (39894 Beiträge, 6515x hilfreich)
Dann versuche doch, mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag zu vereinbaren.Zitat :Ich bleibe erstmal in meinem Eigentum wohnen. Wir wollten uns verkleinern und in eine größere Stadt ziehen.
Wenn er das 1Jahr Bindung/Befristung im Mietvertrag nicht konkret und korrekt begründet hat, sollte das auch lösbar sein.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.979
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
9 Antworten