Feuchte Aussenwand Wohnzimmer

3. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Monilein65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchte Aussenwand Wohnzimmer

Hallo zusammen,

ich bin total niedergeschlagen.

Wir haben vor 4 Wochen einen Mietvertrag unterschrieben, mit einer Bindung von einem Jahr, nicht kündbar. Einzug wäre der 26.03.2026.
Gestern habe ich den Schlüssel erhalten und im Wohnzimmer eine feuchte Außenwand von ca. 2,50 m Breite und 50 cm Höhe entdeckt, sowie noch ein paar weitere Flecken im Wohnzimmer. Das Haus ist nicht unterkellert und ca. 1950 gebaut. Diese Außenmauer kann nicht von außen gesichtet werden, da direkt ein Haus angebaut ist.
Der Vermieter war noch vor Ort und will einen Maler und Bausachverständigen kommen lassen.
Jetzt meine Frage: Ich würde gerne aus dem Mietvertrag raus. Kann ich das ohne Weiteres? Ich habe echt Bedenken und mittlerweile Bauchschmerzen.
Danke für euer Wissen. Viele Grüße




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9780 Beiträge, 2064x hilfreich)

Zitat (von Monilein65):
Der Vermieter war noch vor Ort und will einen Maler und Bausachverständigen kommen lassen.


Das würde ich erstmal abwarten. Und dann - je nachdem was die Fachleute sagen - spricht man vernünftig mit dem Vermieter.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129170 Beiträge, 41209x hilfreich)

Zitat (von Monilein65):
Kann ich das ohne Weiteres?

Dazu müsste es eine Form der Unzumutbarkeit geben, die ich hier nicht sehe.



Zitat (von Monilein65):
Gestern habe ich den Schlüssel erhalten

Immerhin kann er Dir nicht falsches lüften/heizen unterstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39894 Beiträge, 6515x hilfreich)

Zitat (von Monilein65):
Wir haben vor 4 Wochen einen Mietvertrag unterschrieben
- War die Wohnung leer bei der ersten Besichtigung?
- Wie hat der Vermieter das 1 Jahr Bindung/Befristung im Vertrag begründet?
- Wohin ziehst du, falls du dort nicht einziehst?

Zitat (von Monilein65):
Kann ich das ohne Weiteres
Das kommt wahrscheinlich auch auf den Vermieter und den Experten an. Eventuell könnte ein Aufhebungsvertrag in Frage kommen.

Zitat (von Monilein65):
Ich habe echt Bedenken und mittlerweile Bauchschmerzen.
Wegen der Feuchtigkeit oder wegen des Mietvertrages?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Monilein65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Wohnung stand leer und war frisch renoviert. Mir ist die Feuchtigkeit nicht aufgefallen. Gestern hat die Sonne so schön ins Zimmer geschienen, da war es direkt sichtbar.

Ich wollte eh nicht ausziehen, wir sind schon älter.

Ich bleibe erstmal in meinem Eigentum wohnen. Wir wollten uns verkleinern und in eine größere Stadt ziehen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39894 Beiträge, 6515x hilfreich)

Zitat (von Monilein65):
Ich bleibe erstmal in meinem Eigentum wohnen. Wir wollten uns verkleinern und in eine größere Stadt ziehen.
Dann versuche doch, mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Wenn er das 1Jahr Bindung/Befristung im Mietvertrag nicht konkret und korrekt begründet hat, sollte das auch lösbar sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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