Feuchte Stellen und Sperrmüll bei Einzug

1. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
LMueller
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchte Stellen und Sperrmüll bei Einzug

Am 1.4. soll unser neues Mietverhältnis in einer Erdgeschosswohnung eines 2-Parteien Hauses beginnen. Das Haus wurde 1933 gebaut und befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Uns war bei der Besichtigung der Wohnung natürlich bewusst, das wir in ein altes Haus ziehen und dass einige Renovierungsarbeiten anstehen.

Bei der Besichtigung war die Wohnung frisch gestrichen (mangelhaft, stellenweise, ohne Vergipsung der Dübellöcher), gelüftet und geheizt.

Als wir nun nochmals in die Wohnung gingen, um die Küche auszumessen, ist uns gleich zu Beginn ein modriger Geruch aufgefallen. Zudem haben wir im Flur, in der Küche und in einem Zimmer Flecken und kalte / feuchte Stellen entdeckt, die nun durch die frisch gestrichene Farbe durchscheinen. In der Küche lösen sich die Wandplatten - dahinter fällt Putz von der Wand. In Keller und Abstellkammer haben wir Ungezieferfallen entdeckt.

Wir bekommen im August ein Kind und möchten dort als junge Familie leben. Jetzt machen wir uns große Sorgen, dass ein Gesundheitsrisiko für unser Kind und für uns besteht. Deutet diese Schilderung auf ein Schimmelproblem hin?

Außerdem befinden sich in der Garage alte Rigipsplatten, ein alter, kaputter Schrank mit diversem Inhalt, sowie ein defekter Rasenmäher. Im Gebölbekeller befindet sich ein kaputtes Regal, das nicht zu benutzen ist, sowie weiterer Sperrmüll. Um die Rigipsplatten und den Rasenmäher zu entsorgen, müssten wir einen Wagen mieten und Entsorgungsgebühren bezahlen.

Auf dem Mietvetrag ist die Garage neben der Wohnung und der Nebenkostenvorauszahlung als Mietsache aufgelistet (allerdings ohne seperaten Preis). Die Garage ist jedoch nicht als solche zu benutzen, so lange das Sperrgut / der Müll sich dort noch befindet.

Die Wohnung wurde über einen Makler vermittelt. Bei Nachfrage war seine Aussage, dass die Wohnung so wie sie ist, zu vermieten sei und wir uns selbst um die Beseitigung des Mülls kümmern müssten.

Außerdem wisse er nichts von Schimmel in der Wohnung, höchtens von feuchten Stellen, die wohl ein Gutachter für unbedenklich befunden hatte. Das Gutachten jedoch müsse uns nicht vorgelegt werden. Bei Besichtigung / Vertragsunterzeichnung hatte er jedoch nichts von Feuchte erwähnt.

Sein "Angebot" war abschließend, dass wir ihm eine Email schicken könnten, die er an den Vermieter weiterleiten würde. Auf dem Mietvertrag steht allerdings die Postadresse des Vermieters.

Was sollen wir jetzt tun? Wir haben Angst vor einer Schädigung unseres Kindes!

Herzlichen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe,

LMüller

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Als wir nun nochmals in die Wohnung gingen, um die Küche auszumessen, ist uns gleich zu Beginn ein modriger Geruch aufgefallen.


Leerstehende Wohnung = ausgetrockneter Syphon = direkter Geruchskontakt zur Abwasserleitung.



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""

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie sollten sich überhaupt nicht mehr an den Makler wenden - es sei denn, er ist auch offizieller Verwalter der Wohnung. Denn nicht der Makler, sondern der Vermieter ist ihr Vertragspartner und nur mit diesem können Sie rechtswirksame Vereinbarungen treffen.
Entscheidend ist bezüglich des Sperrmülls erst einmal nur, was im Mietvertrag geschrieben steht. Gibt es keine Zusatzvereinbarung bezüglich der Übernahme des Mülls bzw. dessen Entsorgung, hat der Vermieter für einen vertragsgemäßen Zustand der Mietsache zu sorgen. Bedeutet in Ihrem Fall: Entsorgung bezahlen.
Sie sollten dem Vermieter schriftlich die Mängel der Wohnung mitteilen und ihn auffordern, die Mängel bis zum 01.04. zu beseitigen. Gleichzeitig sollten Sie ankündigen, andernfalls die Miete zu mindern. Und wenn bis Mitte März noch nichts passiert ist, wird wohl mal ein Gang zu einem Fachanwalt für Mietrecht fällig.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LMueller
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Rückmeldungen!

Leider hat sich der Makler als unser "Ansprechpartner" ausgegeben - allerdings werden wir, wie Sie bereits vorgeschlagen haben, bei den Vermietern schriftlich die Mängel beanstanden (die Postadresse ist auf dem Mietvertrag aufgeführt).

Im Mietvertrag gibt es keinen Passus zu bestehendem Müll und dass die Entsorgung von Mieterseite übernommen werden muss. Zudem werden wir uns beim Mieterschutzbund erkundigen, wie hoch eine Mietkürzung in einem solchen Fall sein könnte.

Bezüglich der feuchten Stellen haben wir noch keine Idee.

Gibt es eine Möglichkeit im Übergabeprotokoll die mangelhafte Farbe (Dübellöcher, nur Stellen überstrichen etc.) so festzuhalten, dass bei unserem Auszug die Wohnung ebenfalls nicht gestrichen werden muss?

Ist es ratsam, die feuchten Flecken zu fotografieren oder ist dies im Falle kein "Beweis"?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, L Müller

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