Hallo Leute
ich habe da folgendes heftiges Problem.
Ich bewohne mit meiner Familie seit ca 1 Jahr eine Mietwohnung.
Nach den Einzug sind uns leicht feuchte WÄnde aufgefallen.
Laut des VM sollte es am falschen lüften liegen.
Kurz darauf ist uns aber aufgefallen das es ein Wasserschaden íst durch ein defektes Rohr.
Dieser wurde behoben und ein Trockener wurde zweimal aufgestellt.
Nach ca 3 Monaten waren erneut feuchte Wände zu sehen.
Ich habe erneut den VM schriftlich gesagt das wir feuchte Wände haben.
En einigen Stellen waren schon schimmel spuren ersichtbar.
Ein Maler hat dieses laut meiner Frau nur übergestrichen.
Wieder nach ca 1 Monat hatten wir weitere Feuchte stellen an den Wänden.
Nun hat der VM eine klage gegen des Bauherren eingereicht.
Jeden Monat wurden wie vertröstet das angeblich ein Sachverständiger kommen sollte.
Im August habe ich dann eine Frist gestzt mit mietminderung da die untere Hälfte der Wohnung(Kellerbereich= Wohnzimmer) nicht bewohnbar ist wegen der hohen Feuchtigkeit ca 80 %,Schimmel und Feuchten Wänden.
Er hat dann sofort einen Anwalt eingeschaltet und den Termin des SV anberaumt.
Dieser war aber erst im Oktober daher bin ich im September in Mietminderung gegangen.
Der Anwalt hatte uns geschrieben dass die Feuchtigkeit durch falscher handhabung entstanden sein soll der Hebeanlage.
Ein Klempner hatte allerdings im Juni festgestellt das nur der Sensor verschmutzt war.
Im Oktober war dann der SV vor ort der das falsche bedienen der Hebeanlage quasi ausschliessen konnte.
Alle Wände im Unteren bereich der Wohnung haben eine Feuchtigkeit von ca 150 (dpi oder so).
Laut des SV ist es 4 mal so hoch wie es sein sollte.
Ich habe dann für Oktober und November auch die Miete
einbehalten
Laut SV sollte eine Firma kommen im Oktober die den Kanal unter dem Haus anschauen sollte.
Dieses war nicht der fall.
Heute habe ich dann Post vom Anwalt bekommen das er mir bis zum 20 November eine frist setzt die einbehaltende Miete zuzahlen.
Er behautet jetzt das wenig schimmel zu sehen sei und es nicht gefährdent sei.
Von den feuchten Wänden was gemessen wurde war keine rede in dem Schreiben.
Er behautet nun nicht mehr das es an der Hebeanlage liegt sondern am falschen lüften.
Weiter sagt er das wir nicht das recht haben miete einzubehaöten da wir ja seit einigen Monaten das Problem kannten und keine Miete einbehalten haben.
Er schreibt weiter ganz klar sollte eine Mietminderung gerechtfertigt sein wäre diese 5 %.
Komischerweise müssen wir derzeit auf 45 Meter leben da unserer Meinung die Wände unten einfach zu feucht sind was man auch merkt.
Unten sind es auch ca 45 Quadrat meter.
Weiss hier evtl einer Rat wie wir uns weiter verhalten sollen ?
Eine Neue Wohnung haben wir erst für märz und ich sehe nicht ein das meine Schwangere Frau und meine Kinder in einen Bereichleben sollen wo die WÄnde 4 mal so feucht sind wie sie sein sollten und woch diverse Wasserbalken unterhalb zu sehen sind.
Leider hat er nur in seinen Schreiben geschrieben das die Wasserflecken nicht schädlich seien.
Wie ich schon sagte von den Feuchten Wänden steht nichts drin in sein Schreiben.
Er droht nun mit ein Gerichtstermin.
Auch die Forderung von uns das Gutachten einzusehen wird bisher verneint.
Edit:Auch das Packet weist dunkle stellen auf.
Leider hatte ich aber 4 Wochen einen Trockner im unteren bereich wodurch der muffige geruch nicht vorhanden war wie der SV anwesend war.
DER SV sagte nur dass der Trockner weg kann da er nichts bringen würde.
Mein nachbar hat übrigens auch diese Problee seit ca 15 Jahren.
Er hat allerdings einige Wände unterspritzen lassen.
Gruss
kevin
-- Editiert von kevin01 am 15.11.2006 16:11:00
Feuchte Wände
Habt ihr euch schon mal mit einem Anwalt beraten? Mit Schimmel in der Wohnung ist nicht zu spaßen. Nicht nur das er sehr gesundheitsschädigend ist.
Naja der Schimmel ist ja nicht so schlimm das man sagen könnte es wäre wirklich sehr gefährlich.
Man muss es sich so vorstellen.
Im Wohnraum ist an einer Wand ein Wasserstreifen von ca 4 Cm höhe und ca 3 Meter länge.
Der putz ist schon weich.
Der sichtbare Schimmel ist wirklich klein.
Mir macht einfach mehr sorgen das bei starken Regen diverse Wände richtige Wasserflecke haben.
Diese waren bei der Begutachtung nicht zu sehen da wir ein Trockner wieder drin hatten.
Der SV konnte durch ein messgerät allerdings messen das die Wände 4-5 mal feuchter sind wie es sein sollte.
Da ich laie bin würde ich lieber gerne wissen ob dieses Schädlichist vorallem wenn meine Kinder sich unten aufhalten und natürlich meine Frau(Schwanger)
Bevor ich einen anwalt einschalte wäre es gut zu wissen was ist gefährlich und was nicht.
Wenn man räume bewohnen kann ohne gefahr wo die Wände wirklich 4-5 feuchter sind wie normal und bei starken regen auch nass sind brauche ich keinen anwalt.
Wenn es aber doch gefählich ist würde ich mir sicherlich ein Anwalt nehmen.
Daher hoffe ich das es hier jemannden gibt der evtl weiss was gefährlich ist und was nicht.
Ich möchte nicht übertreiben aber eines ist mir aufgefallen.
Unser Haase war immer im Wohnraum und hatte quasi immer eine erkältung.
Jetzt wo er im Kinderzimmer oben ist seit ca 3 Monaten war keine Erkältung zu hören.
Ich bin kein mensch der übertreibt das merkt man das ich immer daran geglaubt habe das der VM was unternimmt.
Daher auch die späte mietminderung.
gruss
kevin
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Das Problem der immer wiederkehrenden Nässe besteht also nach wie vor und der VM hat (bis auf das Überstreichen lassen) noch nichts zur Abhilfe unternommen?
Bei Fragen zur evtl. Gesundheitsgefährdung durch die nassen Wände hilft das Gesundheitsamt gerne weiter - einfach mal anrufen.
Für eine Mietminderung reicht die Nässe (nach Mietminderungstabelle googlen) - Schimmelbefall erhöht allerdings den %-Satz der möglichen Mietminderung bis hin zur Möglichkeit der fristlosen Kündigung der Mietwohnung.
quote:
Er droht nun mit ein Gerichtstermin.
Soll er doch drohen - wenn er wirklich Klage einreicht, kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.
quote:
Nun hat der VM eine klage gegen des Bauherren eingereicht.
Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz - VM verklagt den Bauherren als Verursacher und behauptet an anderer Stelle, der Mieter wäre selbst schuld ... woher stammt das Wissen über diese Klage? Liegt da was schriftliches vor?
Habt ihr den Namen des Sachverständigen? Wäre ja kein Problem, den als Zeugen anzugeben, wenn sich der VM wirklich traut, die einbehaltene Miete einklagen zu wollen.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
-- Editiert von Schnuckelchen am 15.11.2006 19:00:23
@von Schnuckelchen
wir wussten dass der VM gegen den Bauherren klagt wegen 2 Wänden wo wir klar gesagt hatten das sie feuchtigkeit aufweisen.
Diese beiden Wände waren dem VM vorher schon bekannt.
In den letzten Monaten wurde es aber immer schlimmer.
Der VM teilte uns ca März mit das ein SV vom Gericht kommt da er gegen den Bauherren klagt.
Nun waren wir der Meinung "ok es tut sich was" daher meine Minderung.
Jeden Monat hatte der VM angerufen das ein SV die nächsten tage kommen wird.
ERst wie wir die Mietminderung angedroht haben und auch vollzogen haben ist ein SV gekommen.
Daher wussten wir von der ganzen sache.
Wie wir die erste Miete einbehalten haben bekammen wir sofort Post von seinen Anwalt mit dem Hinweis das wir die Schuld an der Feuchtigkeit tragen wegen fehlhandhabung einer Schliessanlage.
Wie der SV da war konnte es allerdings ausgeschlossen werden.
Der SV geht davon aus das es evtl aufsteigende Feuchtigkeit sein könnte.
Dieses hat er vor Ort unter Zeugen gesagt und auch die ca 150 Di... Messung der Wände wurde uns mündlich den tag gesagt.
Ich hatte mich nun darauf verlassen das jetzt etwas passieren wird da der SV meinte es müssten 2 Wände geöffnet werden und im Kanal unter dem Haus müsse man mit einer Kamera rein.
Dieses soltle bis ende Oktober passieren.
Es ist aber wie schon in den letzten Monaten nichts passiert um dieses Problem zu lösen.
Ich habe dann am 1.11.06 erneut 40 % Minderung gemacht.
Heute habe ich dann das Schreiben bekommen vom Anwalt.
Er sagt ganz deutlich :
Zitat Anwalt:
Sie wussten bereits seit langem das ein Feuchtigkeitsproblem in ihrer Wohnung vorhanden ist.
Sie haben aber allerdings trotz der Kenntnis der Problematik die Miete weiter voll gezahlt.
Wenn überhaupt würde eine Mietminderung von 5% zustehen da nur einige Stockflecken den Tag ersichtbar waren.
Was mit falschen Lüften zu tun hat.
Zitat ende
Davon dass der SV festgestellt hat das diverse Wände eine 4-5 fache hörere Feuchtigkeit aufweisen steht nichts im schreiben drin.
Auch die Eigentümer der oberen Wohnung wussten von diesen Probem.
Die hatten us schon im März gesagt wir sollten am besten in Mietminderung gehen.
Wie ich schon sagte bin ich evtl zu gutmütig und glaubte dem VM immer.
Im Juni und Juli war es auch nicht so extrem da es wenig regen gab.
Erst wie der regen wieder richtig kam wurde es immer schlimmer.
Die Mietminderungstabelle hatte ich mir angeschaut.
Leider gibt es viele möglichkeiten an %
Wir hatten 40 % gemacht da wir gut die hälfte der Wohnung nicht richtig nutzen können.
Was ganz klar zu unseren nachteil ist,ist das an dem Tag wo der Anwalt selber hier war und der SV die Wasserflecken oberhalb trocken waren durch den Trockner.
Nur das Messgerät des SV konnte zeigen das sie wirklich viel zu feucht sind.
Zizat Anwalt:
Eine Gesundheitsgefahr durch Stockflecke besteht nicht.
Zitat ende.
Ich weiss allerdings nicht was Stockflecke sind.(Werde mal nach googlen)
Die Feuchtenwände von bis zu 150 Digit werden nicht erwähnt nur noch die ab 20 November folgende Klage gegen mich wegen fehlender Miete.(Die einbehaltung war schriftlich angedrocht und auch als vermerk bei der Überweisung der Miete.)
Beim Gesundheitsamt werde ich morgen mal anrufen.
gruss
kevin
Schnuckelchen mit Adelstitel klingt auch nicht schlecht.
Als Anwalt des VM muss er sich ja was einfallen lassen - und wenns denn so ein fadenscheiniges Argument wie 'Duldung bedeutet mangelfreiheit' sein muss. Mit gutem Grund erwähnt der Anwalt den SV mit keinem Wort, denn dann wäre in einen evtl. späteren Verfahren die erste Frage des Gerichts 'Was wurde denn vom SV festgestellt?'. Nutzen hätte der VM vor Gericht mit diesem Gutachten sicher nicht, auch taugt es höchstens als Indiz - als Beweis werden nur Gutachten anerkannt, die im Rahmen des Verfahrens von einem unabhängigen, vom Gericht beauftragten, SV erstellt werden.
Anwälte sind keine Ärzte und ihre Aussagen über Gesundheitsgefährdung sind in etwa als so aussagekräftig einzuschätzen wie die einer Friseuse zum Thema Spionageabwehr. Stockflecke sind Schimmelpilze bzw. ihre Rückstände. Zu dumm, dass man sie hier als Beweis braucht ... also auf keinen Fall was dran machen und am besten fleißig mit Fotos dokumentieren.
Das klingt mir das was bisher lief zu sehr nach viel mündlicher Kommunikation mit dem VM, aber (außer auf der Überweisung) nach nix schriftlichem ...
Habt ihr die Mängel im Rahmen der Mietminderung dem VM schriftlich angezeigt und ihn zur Abhilfe aufgefordert?
Wie ich vorgehen würde: Erstmal ein bißl Anwalt ärgern und seine Vertretungsberechtigung anzweifeln: Keinerlei Kommunikation mit ihm außer schriftlicher Anforderung Vertretungsvollmacht(die dem bisherigen Schreiben sicher nicht beilag? Würde mich wundern).
Gleichzeitig (falls nicht bereits geschehen, siehe meine Frage oben) Schreiben an den VM mit Mängelanzeige und dem Hinweis, dass die Miete bis zur vollständigen Behebung der Mängel um x% gemindert wird. 40% klingen in meinen Augen ok, aber ich kann von hier aus kaum den Zustand und die eingeschränkte Nutzbarkeit des Raums beurteilen.
Die obere Partei als Zeugen sind schonmal nicht schlecht, aber ich würde mir einen weiteren dazuholen: Fragt einen örtlichen Gipser oder Estrichleger, ob er euch mit seinem Messgerät in gewissen Abständen die Feuchtewerte der Wand messen und auf der Rechnung, die er für den Aufwand erstellen wird, protokollieren kann. Das ist zwar KEIN Gutachten, aber ein Zeuge, der minimal kostet (10 Minuten Arbeitsaufwand bei ~42 Euro/Meisterstunde auf Rapport) und euch außerdem die Gewissheit gibt, dass ihr die Miete nicht dann noch mindert wenn überhaupt keine Feuchtigkeit mehr da ist.
Wie alt ist das Haus?
quote:
Der SV geht davon aus das es evtl aufsteigende Feuchtigkeit sein könnte.
Genau das wird der Knackpunkt an der Geschichte sein - es ist vermutlich ein Baumangel. Der VM ist dadurch aber auch in einer ziemlich dummen Situation, wenn er dafür noch Gewährleistungsansprüche gegen den Bauunternehmer hat - denn dann wäre er ja blöd, wenn er den Mangel selbst beseitigt und somit Beweise für die evtl. mangelhafte Ausführung vernichtet. Die Mietausfälle kann er im Fall, dass er Recht bekommt, zwar vom Bauunternehmer einfordern, aber bis dahin bleibt er auf den Kosten sitzen und kann nix ändern. Bis er den Kampf ausgefochten hat, gehen sicher etliche Monate ins Land ... deshalb versucht er jetzt erstmal, den Mieter als schwächstes Glied dazu zu bewegen, die Mietminderung möglichst gering ausfallen zu lassen.
quote:
Erst wie der regen wieder richtig kam wurde es immer schlimmer.
Und der Winter steht vor der Tür, Besserung durch die Witterung ist also nicht in Sicht.
Lasst euch nicht unter Druck setzen, bleibt bei der Minderung und ab sofort: Alles nur noch schriftlich.
Und: Uns hier bitte auf dem Laufenden halten.
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@ Schnuckelchen (diesesmal aber ohne von):)
Ich hatte de VM mehrmals per FAX,Einschreiben und Email eine Frist gesetzt damit ich rechtlich abgesichert bin.
Allerdings jedesmal ohne Erfolg.
So wie ich es weiss besteht noch gewährleistung deswegen auch das Verfahren gegen den Bauherrn.
Zeugen haben wir wirklich mehr wie genug selbst den Postboten habe ich auf einen Samstag mal reingeholt wegen den Feuchten WÄnden da er ein aussenstehender ist.(Daten habe ich von ihm bekommen Aschrift usw)
Ws sicherlich für mich bzw meiner Familie spricht ist das der Nachbar dieselben Probleme hat seit vielen Jahren.Ist ein Professor.
Die Raumfeuchtigkeit messe ich mit ein Hygrometer jeden Tag dreimal.
Die Wand werde ich am besten auch mindestens alle zwei Wochen messen lassen.
Fotos habe ich sehr viele gemacht da man deutlich sehen kann wie der Schaden grösser und grösser wird.
Weiter sieht man sehr schön wie sich die Tapeten immer meh lösen bzw blasen schlagen.(Wölben)
Ich halte euch auf dem laufenden.
Ganz grossen dank für deine Antworten.
Gruss
Kevin
@ kevin
Wie ich sehe, hast du schon gut vorgesorgt und alles bedacht, was einem helfen kann - prima!
Gern geschehn und bis dann.
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Hallo
ich war heute beim Ra und habe mir rat geholt.
Der Ra sagte ganz klar dass das schreiben eine frechheit sei.
Er hat nun versucht Daten vom SV zu bekomen allerdsings ohne erfolg das der SV im Rahmen gegen den Bauherren da war.
Meine Rechtschutz wird die sache sicherlich übernehmen allerdings darf ich nun 150 € Selbstbeteiligung zahlen.
Ich muss ehrlich sagen das mir langsam die luft ausgeht weiter für mein recht zu kämpfen.
Ich hoffe es ist wirklich nur eine show die der Anwalt des VM veranstaltet.
In der WOhnung selber wird eh nichts passieren.
gruss
kevin
Hi kevin
An das Gutachten selbst kommt man nicht dran - das steht ganz alleine demjenigen zu, der es in Auftrag gegeben hat. Das hindert einen aber nicht daran, den SV in einem evtl. Gerichtsverfahren als Zeugen laden zu lassen - er unterliegt nämlich keiner Schweigepflicht und muss Auskunft geben.
quote:
Ich muss ehrlich sagen das mir langsam die luft ausgeht weiter für mein recht zu kämpfen.
Und das jetzt, wo du dich schon dazu entschlossen hast, einen Anwalt einzuschalten??? Die 150 Euro hast du bereits bei der nächsten Mietminderung wieder drin, kevin.
Vor was hast du Angst? Oder fallen dir Alternativen ein?
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HI
Ich habe heute mal die Fussleisten vorsichtig entfernt ca 3 m.
Dahinter war aller vermodert und schwaz,roter Schimmel.
Auch im Flur habe ich dieses nun gesehen.
Da es ein versteckter schimmel ist kann man nun nicht genau sagen wie es unter den Tapeten aussieht.
Wenn ca 20 m Fussleiste voll mit Schimmel ist könnte man es als stark befallenen Schimmel bezeichnen ?
Ich habe von den Kinderarzt unserer Kinder nun ein schreiben bekommen der wegen der Feuchten Wände starker Schimmelbefall reingeschrieben hat.
Ich bin mir nun nicht sicher ob man das als Stark bezeichnen könnte was ich heute bei ca 4 m oder 5 m Fussleiste gesehen habe.
Wenn man jedenfalls die Fussleiste entfernt stinkt es ziehmlich nach schimmel bzw modelig.
gruss
kevin
Hallo
ich hätte da noch eine wichtige Frage.
Ist es eigentlich Rechtlich wenn man als Mieter Fussleisten abnimmt die an der Wand vernagelt sind ? (Es handelt sich um Laminatfussleisten)
Ich würde wirklich gerne mal meine Leisten abmachen damit ich dem Anwalt am Montag eine Bilder geben kann.
Die Leisten würde ich ohne Probleme wieder ranbekommen.
Gruss
kevin
Ich denke nicht, solange du sie ordnungsgemäß wieder anbringst.
Viel Glück beim Anwalt!
Hi Leute
heute war der Anwalt des Vermieters vor Ort.
Er ist der Meinung dass der Schimmel hinter den Fussleisten halb so wild ist.
Eine Mietminderung von max 5 % wäre wirklich schon alles was drin wäre.
Selbst mein Anwalt ist ratlos über die vorgehensweise des Anwaltes meines Vermieters.
Wie es aussieht werden wir jetzt vor gericht gehen.
Ich halte euch auf dem laufenden.
gruss
kevin
hallo....
am lüften soll es liegen...hmm
sie wohnen also im regenwald!richtig??
eine solche feuchte kann man nie im leben durch falsches lüften erreichen!
da müssten sie ja rund um die uhr ihre fenster auf haben!!
lassen sie einfach einen gutachter auf ihre kosten kommen!
und dann einfach abwarten wann der gerichtstermin ist!
die dann enstandenen kosten trägt dann der gute vm
Prima!!!!
kevin01
Alles richtig gemacht! Und Hut ab Frau von Schnuckelchen!!!
Ob kevin mit 40% richtig oder etwas über/unter reagiert dürfte fast egal sein sofern er vor Gericht klar machen kann das er gezahlt hätte wenn alles in ordnung währe. Daher noch mein Tip genügend Geld in der Hinterhand um zu zeigen 'wir hätten schon...'
Die Gesundheitsgefährdung ist auf alle fälle nicht einfach hinzunehmen. Schimmel sind Pilze. Häufig lösen deren Sporen heftige Allergieen aus. Da sie sich auch in das Mauerwerk setzen kann eine beurteilung der wirklichen belasstung kaum vom Augenschein erfolgen. Durch den dauerbeschuss von diesen Keimen wird das Immunsystem des körpers anfälliger auch gegenüber anderer Keime!
Die Argumentation einer Gesundheitsgefährdung ist also berechtigt und nicht von Pape. Aber dann währe es auch nur Folgerichtig SOFORT aus der Wohnung auszuziehen! (Fristloss) Ich würde also bei Gericht nicht zusehr darauf aufmerksam machen. Aber jede Krankmeldung der Famielie mal dokumentieren.
Lass Dich nicht entmutigen. Ich habe zwar auch den Vermieter und seine Hilflosigkeit im Kopf, aber so kann und darf das nicht bleiben.
Ach ja - nach deiner schilderung ist das schon wirklich starker Schimmelbefall!!! Wenn der dann auch noch dunkel bzw. grün ist...
Stockflecken sind übrigens KEIN schimmelbefall! Sondern auf eintritt von Wasser zurückzuführen! Verwende in zukünftigen Schilderungen oder Schreiben den Begriff nur dann wenn du ihn anzweifeln möchtest!
Und sicher ist es durchaus statthaft z.B. Fussleisten runterzunehmen! Alleine schon weren der Beweisssicherung aber auch um weitere Gefährdung zu minimieren. Allerdings je verschimmelter die Hütte ist desdo klarer ist die unzumutbarkeit!
Ups- und dann fällt mir noch ein... es könnte hilfreich sein sich in einer Apotheke einen Keimtest zu besorgen (agaragar) Kost nur n´paar Euro, kann aber feststellen weche Keime vorhanden sind! Eventuell kennst Du jemanden der zugriff auf ein Labor hat? (Krankenschwester, aber auch Hausarzt oder so?)
-- Editiert von findus am 28.11.2006 08:21:24
-- Editiert von findus am 28.11.2006 08:26:34
Hallo Leute
lange ist dieses Thema wieder her.
ich wollte euch mitteilen das ich mein Reecht bekommen habe.
Der Schaden wurde zu unsern Gunsten festgestellt wodurch die Wände feucht/nass wurden.
Ich möchte mich nochmals bedanken für eure Hilfe.
Anb alle anderen die auch solche Probleme haben....bleibt am Ball und gibt nicht auf.
Ganz liebe grüße
Kevin01
Glückwunsch!
Wie wirkt sich das 'Recht bekommen haben' finanziell aus?
Wird der Schaden jetzt durch den VM endlich behoben?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Hi Schnuckelchen
also die Mietminderung war gerechtfertigt.
Der VM mus jetzt den Kanal unter dem Haus heile machen lassen.
Jezt ist sicherlich die Frage was er an renovierung machen wird.
Normalerweise laut SV müssen der defekte Putz runter und eigentlich müsste der Holzboden raus.
Was nun genau gemacht wird weiß ich nicht.
Da wir im April ausziehen sollte es mir auch fast egal sein.
Laut RA des VM wird es wohl ein versicherungsfall.
Nichts gegen mein VM aber ich wünsche mir vom Herzen das es nicht die versicherung übernimmt.
Immerhin geht der streit schon seit einem jahr.
Hätte er auf mich gehört wärte der Schaden deutlich geringer.
Gruss
Kevin
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