Feuchte Wände und mehr

7. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
kevin02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchte Wände und mehr

Hallo Leute

ich bin am verzweifeln.
Ich habe seit letzten Jahr nur Probleme mit meiner Wohnung.
Ich habe hohe kosten gehabt durch die Verwaltung an Maklergebührn.
Seit meinem Einzug habe ich feuchte Wände bemängelt.
Die Maklerin hat damals gesagt der Wohnkeller sei Kernsaniert und dagegen gesichert.

Seit dem wurde behauptet es würde am falschen lüften liegen.
Es liegt aber nicht am falschen lüften da ich richtig lüfte.
(Mein Beruf ist Maler & Lackierer)

Im Wohnkeller inkl Flur habe ich einen ca 20 CM hohen feuchten Balken wo sich auch die Tapeten lösen.
In einigen Ecken verfärbt sich schon der Packet.
Weiter habe ich an diversen Wänden grosse Wasserflecke.
Schimmel befindet sich auch schon im Wohnzimmer was natürlich richt.

Im Mai wurde mir ein Lüfter reingestellt mit der Behauptung das es dann behoben sei.
Fachlich gesehen habe ich der verwaltung gesagt das es sicherlich nicht am lüften liegt.

Seitdem ist alles noch viel schlimmer geworden.
Ich habe eine Mietminderung angedroht falls es nicht behoben wird.
Jetzt möchte man mir wieder lüfter in die Wohnung stellen.
Die Dinger sind recht laut und stehen genau im Raum unter dem Kinderzimmer.

Ein ausziehen sehe ich nicht ein weil ich 3 doppelmieten letztes Jahr gezahlt habe und 1500 € Provision nur um diese Wohnung zu bekommen.

weiss einer von euch rat was ich nun machen soll ?
Die Verwaltung wird 100 % wieder nur Trocknen und dann gehen und evtl einfach den Schimmel übermalen.

gruss
kevin

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

3 doppelmieten als Provision für eine Wohnung? ist ja garnicht zulässig!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kevin02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ich meinte ich habe 3 Mieten doppelt getragen da ich für meine alte Wohnung keinen nachmieter gefunden habe.

gruss
kevin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

und die Wohnung kostet 750 € kalt???

--Ich habe hohe kosten gehabt durch die Verwaltung an Maklergebührn--

Kannst du mir das mal bitte näher erklären?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Kleiner Rat: elektr. Lüfter sind wirkungslos.
Wer einen feuchten Keller hat (oft nur im Sommer) sollte sich einen elektr. Entfeuchter anschaffen. Kostet ca. € 300,- und liefert täglich über 10 Ltr. destilliertes Wasser.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kevin02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich selber glaube nicht das ein Entfeuchter was bringen wird.
Ich habe natürlich auch mit den nachbarn geredet der hier seit ca 40 Jahen in der Strasse Wohnt.Er muss seine Wände usw unterspritzen lassen (oder änlich)

@Eirene113

ich habe an die Verwalterin eine Courtage von 2 kalt mieten bezahtl + die Märchensteuer.
Kaltmiete ist 650 €.

Das Haus wurde von der Verwalterin kern Saniert und dann als 2 Eigentumswohnungen verkauft.

Ich habe damals die Verwalterin gefragt ob der Kellergeschoss gegen das Grundwasser abgesichert ist.
Sie meinte es wurde bei der Kernsanierung gemacht.
Jetzt wo der Vermieter gegen die Verwaltung klagt stehe ich als Mieter dum da.

Ich sehe es aber nicht ein das ich für solch eine wohnung weiter 650 € kalt bezahle.
Der untere bereich richt bereits etwas.
Ich bin auch schon am Suchen allerdings bisher ohne Erfolg.

Mein Ziel ist es Quasi bis zu meinem Auszug eine Mietminderung zu machen (diese sollte mir zustehen) und ich möchte meine Courtage wieder haben da ich wegen diesen wasserproblem ausziehen muss.

Wir haben 2 Kinder den ich eine Luftfeuchtigkeit von ca 75-85 % nicht zu muten möchte.
Vom Schimmel mal ganz abgesehen.

Naja nachdem ich jetzt reagiert habe will man mir einen Lüfter reinstellen der dieses Problem beheben soll.

Das mein unterer Flur und Wohnzimmer schimmel und nur wasserflecken aufweisen scheint der Verwaltung egal zu sein.

Ich möchte nicht wissen wie es unter dem Packet aussieht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kevin02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich selber glaube nicht das ein Entfeuchter was bringen wird.
Ich habe natürlich auch mit den nachbarn geredet der hier seit ca 40 Jahen in der Strasse Wohnt.Er muss seine Wände usw unterspritzen lassen (oder änlich)

@Eirene113

ich habe an die Verwalterin eine Courtage von 2 kalt mieten bezahtl + die Märchensteuer.
Kaltmiete ist 650 €.

Das Haus wurde von der Verwalterin kern Saniert und dann als 2 Eigentumswohnungen verkauft.

Ich habe damals die Verwalterin gefragt ob der Kellergeschoss gegen das Grundwasser abgesichert ist.
Sie meinte es wurde bei der Kernsanierung gemacht.
Jetzt wo der Vermieter gegen die Verwaltung klagt stehe ich als Mieter dum da.

Ich sehe es aber nicht ein das ich für solch eine wohnung weiter 650 € kalt bezahle.
Der untere bereich richt bereits etwas.
Ich bin auch schon am Suchen allerdings bisher ohne Erfolg.

Mein Ziel ist es Quasi bis zu meinem Auszug eine Mietminderung zu machen (diese sollte mir zustehen) und ich möchte meine Courtage wieder haben da ich wegen diesen wasserproblem ausziehen muss.

Wir haben 2 Kinder den ich eine Luftfeuchtigkeit von ca 75-85 % nicht zu muten möchte.
Vom Schimmel mal ganz abgesehen.

Naja nachdem ich jetzt reagiert habe will man mir einen Lüfter reinstellen der dieses Problem beheben soll.

Das mein unterer Flur und Wohnzimmer schimmel und nur wasserflecken aufweisen scheint der Verwaltung egal zu sein.

Ich möchte nicht wissen wie es unter dem Packet aussieht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Wenn die Wohnung so aussieht, wie du beschrieben hast, darfst du sofort ausziehen wegen Gesundheitsgefährdung.

Eine Mietminderung kannst du auch machen. Teile deinem VM schriftlich mit, dass die Mängel innerhalb von 14 Tagen beseitigt werden, mit Androhung einer Mietminderung.

Die Provision kannst du nicht zurück verlangen, da die Vermietung zustande kam.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kevin02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Eirene113

ich habe vorhin noch mit einen Rechtsanwalt gesprochen.
Eine Mietminderung steht mir aufjedenfall zu.
Die Courtage wir als Schadensersatz geltend gemacht.

Eine frist hat der Vermieter schon.
Nun wird ja ein Trockengerät in die Wohnung gestellt.

Fraglich wird dann noch sein ob die Mietminderung fortgeführt wird da ja sämtliche Wände sehr grosse Wasserflecken aufweisen.

Leider kann man nicht unter den Packet schauen.
ich glaube(glauben ist nicht wissen) das auch dort sich lange wasser gebildet hat.
An einigen Ecken des Packets sind schon dunkle stellen zu sehen.

Ich selber sehe nicht ein das ich nun einige kosten wieder haben werde weil die eine Etage quasi nicht bewohnbar ist.

gruss
kevin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Wegen der Courtage wird auch dein RA nichts erreichen können.
Schadenersatz? Die Maklerin hat eine kernsanierte Wohnung vermittelt, lt. Auskunft der Verwaltung oder des VM. Wenn nach einigen Monaten Schäden an der Wohnung auftreten, ist nicht die Maklerin dafür haftbar.

An deiner Stelle würde ich eine neue Wohnung suchen.
Den Schimmel bekommst du so schnell nicht raus. Man müßte alles aufreißen und erneuern.

Ich denke mal, es hat jemand beim Bau gepfuscht.


-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

-- Editiert von Eirene113 am 07.09.2006 23:08:18

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kevin02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

den Schaden habe ich eine Woche nach meinen Einzug bemängelt.
Die Bauherrin ist auch die Verwalterin.

Ist etwas kompliziert ich weiss.

Die Verwalterin hat mir ganz klar gesagt die Wohnung sei kernsaniert.
Sie war auch die Person die den Mietvertrag unterzeichnet hat und die Schlüsselübergabe gemacht hat.

Im September 2005 habe ich ihr schon angedroht die Courtage zurück zu fordern.
Weil sie mir unter Falschen Daten eine Wohnung vermittelt hat wovon sie auch noch verwalterin ist.
Allerdings keine WEG Verwalterin.


gruss
kevin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Moment mal:
Die Maklerin ist gleichzeitig Verwalterin und Bauherrrin?

Dann soll sie dir sofort die Courtage zurück zahlen.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kevin02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Eirene113

sie ist keine WEG Verwalterin sondern nur Hausverwalterin.
Ferner muss ich mich korregieren.
Der Bauträger ist eine Person mit dem sie zusammen arbeitet.

Es ist eine sehr verzwickte sache mir der verwalterin.
Die hat eine lücke gefunden und genutzt.

Sie gibt zwar zu das sie als WEG Verwalter für Gemeinschaftseigentum tätig ist dieses aber nur weil ihr auch die Wahrnehmung der Gewährleistung obliegt.

Verunderlich ist das sie auch die Strom,Wasser Gas Rechnung der einzellnen Wohnung tätigt obwohl jeder einen eigenen Zähler hat.

Naja diese Frau hats wirklich faus dick hinter den Ohren.

Jedes Haus was der Bauträgerbaut setzt sie ins netzt zum Verkaufen und verwaltet es dann 5 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Wenn die Maklerin Hausverwalterin deines Objektes ist, darf sie hierfür keine Provision nehmen.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Hausverwalter werden in der Regel für die Vermietung der Wohnungen von den Eigentümern bezahlt, meistens eine Pauschale.

Ein Makler, der noch Hausverwalter eines Objektes ist, darf für die Vermittlung einer Wohnung in diesem Objekt keine Courtage nehmen.

-----------------
" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kevin02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Im normalfall stimmt es.
Sie verwaltet aber nicht die einzellnen Wohnung auch wenn es den anschein hat.

Leider werde ich da kein erfolg haben.
Sie ist Hausverwalterin und keine direkte WEG verwalterin.
Somit hat sie leider das anrecht auf die Courtage.
Ich habe dieses damals angezweifelt.
Musste aber meine sache zurück ziehen da sie es echt klever gemacht hat.

Es war damals bzw vor fast ein jahr sogar ein Anwalt tätig in dieser sache.

Ich hätte ihr nachweisen müssen das sie die einzellnen Wohnung verwaltet.
Vom Recht her gesehen tritt sie nur für das gesamteigentum ein

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen