Feuchte Wand in der Küche

22. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
wieich
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchte Wand in der Küche

Hallo

Habe folgendes Problem mit meiner Wohnung,und zwar bin ich 1.april eingezogen.Ich hatte die alte Küche rausgenommen und schimmel an der Wand entdeckt. Daraufhin habe ich den Hausverwalter bescheid gesagt.Es kam ein Maler der stellte feste das die Wand feucht,also kam letzte Woche der Klemper zum aufstemmen der Wand hat das defekte Rohr ausgetauscht.Jetzt steht vom Maler ein trockner bis nächste woche drin. Also ich kann seit ca 3Wochen meine Küche nicht benutzen.Habe ich da ein Anspruch auf Mietminderung wenn ja wieviel Prozent. Jetzt kommt das nächste Problem habe diesen Monat Mietfrei bekommen dafür musste ich Laminat in der Kompletten Wohnung verlegen auf eigene Kosten wodurch ich trotzdem noch unter der Warmmiete was übrig habt.Ich möchte jetzt meinen Hausverwalter zweck mietminderung da ich keine Küche habe. Darf nix in die Küche hinstellen. Wäre über eure Ratschläge dankbar. MFg Steffen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Der Vermieter erfüllt seine Pflicht. Er kommt SOFORT deiner forderung nach. Er lässt de Mangel schnellst möglich beseitigen. Wass soll er noch machen? Selbst trockenpusten?
Es ist sicher super unschön in einer Wohnung zu leben in der der gesammte Wohnwert nicht zur verfügung steht. Aber Mehr kann dein Vermieter nu auch nicht machen. Daher kanst Du auch die Miete nicht Mindern. Erst wenn der Vermieter Schulhaft verzögert hast du dieses Recht.Ansonsten kannst Du nur freundlich eine Einigung anstreben.

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#2
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ist so nicht richtig.

Die Miete kann gemindert werden, wenn die Wohnung mangelhaft ist und dies dem Vermieter angezeigt worden ist. Natürlich ist der Vermieter zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Zieht sich diese Mängelbeseitigung aus irgendwelchen Gründen in die Länge und bleibt der Mangel (zunächst) bestehen, kann aber weiter gemindert werden.

Auf eine 'Schuld' des Vermieters an dem Mangel kommt es da nicht an, sondern nur auf den Mangel als solchen. Eine Minderung kann selbst für solche Mängel vorgenommen werden, die der Vermieter objektiv gar nicht beeinflussen kann (zB starker Lärm und Staub von einer neu eingerichteten Großbaustelle vor der Tür).

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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