hallo,
meine Schwägerin will umziehen, hat sich eine Wohnung angesehen, alles ok, unterschreibt heute Vormittag den Mietvertrag, bekommt den Schlüssel, geht in die Wohnung noch was ausmessen und stellt fest, daß im Wohnzimmer neben dem Fenster ein Wasserfleck ist (hat hier 2 Tage geregnet).
Was tun ??
Gruß
Michael
Feuchte Wand in gerade angemieteter Wohnung
Hallo,
sofort mit dem Vermieter reden er muß sich das ansehen und alles schriftlich festhalten.
Vor allem eine Frist setzen (schriftlich) bis wann der Mangel behoben sein muß. Wenn er bis dahin nichts getan hat, evtl. Mietminderung ,vorher beim Mieterbund anfragen wieviel gekürzt werden kann, oder sofort kündingen.
Danke für die schnelle Antwort,
das Thema Kündigung würde aber doch nur eine ordentliche Kündigung (3 mon. frist) betreffen, oder besteht aufgrund des mangels, der ja wohl früher oder später zu Schimmelbildung führen wird ein Recht auf fristlose Kündigung ??
Gruß
Michael
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Eine feuchte Wand berechtigt noch nicht zu einer fristlosen Kündigung.
Dazu muss sich der Schimmel erst gebildet haben.
Falls es sich hier um eine Undichtigkeit handelt, bildet sich auch nicht unbedingt Schimmel, da die Wand zwischendurch immer wieder trocknet.
Hallo,
da würde ich mich schnellstens beim Mieterbund erkundigen, denn das weiß ich jetzt leider auch nicht. Es ist nur so, daß wenn Du die Wohnung nimmst wahrscheinlich immer mit dem Schimmelbefall zu kämpfen hast. Ich würde sehen, daß ich aus dem Vertrag heraus komme!
Gruß A.
Und jetzt?
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