Hallo zusammen,
ich habe mal eine Anfrage, rein dazu gedacht unsere Chancen auszuloten, was die aktuelle Wohnung angeht. Aber, first things first:
Wir (Meine Liebste, unsere neunjährige Tochter und ich) wohnen seit März diesen Jahres in einer eigentlich sehr schönen Wohnung, was Lage und Grundriss angeht. Nur zwei entscheidende Nachteile hat sie.
1. Die Wohnung ist feucht. Das zeigt sich an vielen Dingen, vielleicht am markantesten daran, dass sich das Laminat (welches erst im März neu verlegt wurde) wölbt, wir feuchte Stellen an den Wänden haben und sämtliche Wäsche inklusive Bettwäsche klamm und feucht ist.
Wenn wir unseren Schrank aufmachen ist die Wäsche kalt und feucht, und das obwohl wir den ganzen Tag (manchmal nachts nicht) das Fenster geöffnet haben.
Bei starkem Regen haben wir es sogar schon erlebt, dass die Wände feuchte Stellen bekamen, extrem an den Stellen an denen vorher der Kamin war.
Ein anderes Extrem stellt das Bad dar. Das Bad ist vom Boden bis zur Decke gefliest und hat als Decke Feuchtraumpanele. Wir duschen mittlerweile bei komplett geöffnetem Fenster, weil uns sonst das Wasser von den Wänden läuft. Das können wir von unserem Zwerg nicht verlangen, also bleibt natürlich alle 2-3 Tage eine nicht eben geringe Restfeuchte im Bad zurück.
Zu Anfang war im Bad auch alles gut, bis sich dann langsam aber sicher an der Decke der Schimmel (kann ich nur vermuten) bildete. Der lässt sich zwar wegwischen, ist damit aber nicht auf Dauer weg.
Als wir die Wohnung bezogen versicherte uns der Vermieter (leider nur mündlich), dass alle Gerüchte, die wir bezüglich einer feuchten Wohnung hören würden, nicht wahr seien, und dazu sogar ein Gutachten existiert. Von diesem Gutachten haben wir allerdings nie etwas gesehen, es allerdings auch nicht eingefordert.
Das besondere an der Situation ist, dass wir die Vormieter der Wohnung kennen und die aufgrund dieses Problems ausgezogen sind. Sie sagten uns, dass sie in den Keller
gegangen sind und der Keller von oben bis unten feucht ist. Uns wurde von vornherein der Zugang durch den Vermieter verwährt, weswegen wir uns nicht von dem Zustand überzeugen konnten.
2. Wir haben nebenan ein verlassenes Haus, dass zur Hälfte abgetragen ist. Also fehlt die vordere Hälfte, und man kann auf eine Badewanne im 1. Stock sehen. Die dabei nicht allzu wunderbare Aussicht haben wir ohne Bedenken in Kauf genommen, worauf der Vermieter uns davon erzählte, dass das Haus durch den Eigentümer bald komplett abgerissen werden soll.
Das größere Problem liegt darin, dass in diesem Abrisshaus Viehzeugs haust. Wir hatten es schon ein mal, dass uns Ratten durch die Abflussrohre gekrochen sind und uns den Abwasserschlauch abgenagt hatten, der damals nur provisorisch angebracht war (Die Vormieter hatten den Anschluss abmontiert und mitgenommen). Mittlerweile haben wir auch einen durch den Vermieter bezahlten und angebrachten Abwasseranschluss für die Waschmaschine bekommen, der seitdem auch gute Dienste leistet.
Nun haben wir seit einiger Zeit allerdings den Verdacht, dass wir Flöhe in der Wohnung haben. Unsere Bettwäsche zeigte vor einigen Wochen schwarze Punkte, und heute morgen haben wir (leckererweise beim Frühstück) den ersten Floh zu Gesicht bekommen. Da wir ausser einem Hamster, der nur sehr selten vor die Tür kommt, keine Haustiere haben ist das Einschleppen hier schon mal nicht gegeben. Wir vermuten nun sehr stark, dass wir diese durch das Abrisshaus und das ungebetene Nagegetier nebenan bekommen haben. Nachweisen ist allerdings in diesem Fall schwierig…
Meine Frage, nachdem ich den Zustand der Wohnung geschildert habe, ist nun: Was können wir machen? Da meine Liebste mittlerweile schwanger ist, und wir unsere Kinder nicht in einer feuchten Wohnung aufziehen möchten, bleibt die Frage ob das zu renovieren ist, wie lange das dauern würde, wie hoch die Chancen auf Mietminderung sind, und was wir dazu brauchen.
Da ein Gutachten recht teuer ist, und uns momentan finanziell ein wenig die Hände gebunden sind, müssen wir hier größere Kosten vermeiden.
Für eine Antwort, auch wenn sie nur einen Strohhalm darstellt, an dem wir uns entlanghangeln können, bin ich dankbar.
Viele Grüße,
Der Mieter auf Rügen.
Feuchte Wohnung - Und jetzt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das besondere an der Situation ist, dass wir die Vormieter der Wohnung kennen und die aufgrund dieses Problems ausgezogen sind. Sie sagten uns, dass sie in den Keller gegangen sind und der Keller von oben bis unten feucht ist. Uns wurde von vornherein der Zugang durch den Vermieter verwährt, weswegen wir uns nicht von dem Zustand überzeugen konnten.
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wenn dass alles so stimmt hilft m.E. nur Auszug !
Leider auch zumindest teilweise durch Kenntnis der Mängel selbst verschuldet !
Ist nicht besonders trostreich, aber die einzige Möglichkeit, monatelange Querelen zu vermeiden !
Viel Glück !
--- editiert vom Admin
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...wobei evtl. Schadenersatz möglich ist, da der Vermieter die vorliegenden Mängel verschwiegen hat. Zeuge: Der Vormieter.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Um Gottes Wille, tuen Sie sich und Ihrer Familie den Gefallen und ziehen Sie sofort aus. Bei diesem Zustand können, nein müssen Sie fristlos kündigen!
Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.
100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.
Damit Ihre Rechte gewahrt werden, sollten Sie die Hilfe des Mietervereins in Anspruch nehmen. Auch damit Ihre Schadensersatzansprüche gegen den VM durchgesetzt werden können.
aD
Hallo Dresdener!
Wie ein Papagei!!Kennst du nur das eine Sprüchelchen???
Sag deinem Herrchen oder Frauchen,sie sollen dir mal was anderes beibringen.Dieser
Spruch hier tut einem schon in den Ohren weh.Bitte verschone uns.
Gruss Sammy1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
Ich verstehe nicht so richtig, warum VM die Wahrheit nicht ertragen können? Leugnen Sie jetzt auch, dass Sie ein VM sind? Im übrigen merken Sie sich mal eines, an Ihren unqualifizierten Äußerungen ist hier niemand interessiert! Keiner hier im Forum, glauben Sie mir das mal!
Wir sollten hier eine ruhige und sachliche Diskussion führen, meinetwegen auch eine Kontroverse; aber immer Themen bezogen und sachlich. So wie ich und einige andere das auch praktizieren.
Auch müssen wir hier aufpassen, da einzelne immer wieder versuchen zu provozieren und das Forum zu stören.
Ich hoffe, dass sich dies in Zukunft verwirklichen lässt.
Auch habe ich keine Lust mehr auf Ihre Sinn freien Beiträge.
Sie wollen so nett sein und sich dies Bitte versuchen merke
aD
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo!
Scalar12,du hast meine volle Zustimmung!!!!
Vielleicht versteht der Dresdener jetzt!
Gruss Sammy1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
er will doch nicht verstehen, nur provozieren.
100 Prozent aD gibt es nur für 100 Prozent BlaBla, so wie es sich im Forum gehört.
Sinkt das aD Gelaber, wird auch das Forum wieder besser
Ich stimme zu: Ausziehen! Selbst wenn der VM sich irgendwann bewegt und sein Eigentum trocken legt, können sich die Maßnahmen lange hinziehen. Kommt es dann zum Thema Mietminderung wird es auch nicht einfacher werden... Demnächst auf Vormieter besser hören
Was die Flöhe angeht: Glaube eigentlich nicht, dass sie vom Nachbarhaus (oder was davon übrig ist) rüber gesprungen sind. Am besten mal bei Arbeitskollegen mit Tieren erkundigen. Kann sein, dass ihr den ein oder einen Floh mit nach Hause getragen habt. Auch Kinder bringen gern mal Flöhe Heim, also Personen aus eurem Umfeld dazu befragen.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Antworten. Im Grunde bestätigt das meine Meinung, und die meiner Süßen. Wir haben uns eigentlich schon damit abgefunden ausziehen zu müssen, nur wie ist die Frage. Aufgrund der finanziell recht eingeschränkten Möglichkeiten werden wir da fleißig suchen müssen. Auch Wohnungen sind auf Rügen mangelware, wenn es mal nicht der Block sein soll.
Ich werde mal den Mieterverein zu Rate ziehen und mir zur Not juristische Hilfe holen. Mal sehen, wie schnell das alles von Statten geht, und was an Kosten noch auf uns zukommen kann.
Wie gesagt, vielen Dank für den Zuspruch.
Beste Grüße,
Der Mieter auf Rügen
Und jetzt?
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