Hi,
Folgendes problem.zum 1.11 habe ich eine wohnung gemietet.beim vermessen der wohnung machte mich die mieterin darauf aufmerksam das die wohnzimmerwand regelmäßig wasser zieht.vor 3 jahren wäre diese von außen neu abgedichtet worden, trotzdem trat der mangel bei jedem starken regen wieder auf.Heute habe ich dann die kündigung rausgeschickt da mir der mangel nicht bekannt war.Der vermieter meldete sich eben er würde den mangel beseitigen lassen,von meiner seite besteht nun aber kein interesse mehr an der wohnung.Die jetzige mieterin zieht zum 11.10 aus,der vermieter besteht auf die zahlung der miete,für mich war das ein versteckter mangel! Wer hat nun recht?
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Feuchte wand!
Rechtlich stören können Dich nur Mängel WÄHREND der Mietzeit.
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§ 536a BGB
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
(Fassung vom 02.01.2002, gültig ab 01.01.2002)
(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
(2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.
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