Feuchter Keller - habe ich ein Anrecht auf einen trockenen Keller?

22. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)
Feuchter Keller - habe ich ein Anrecht auf einen trockenen Keller?

Moin,

ich war gestern im Keller und habe festgestellt, dass sich dort eine ölige Flüssigkeit angesammelt hat.

1. Wie kann ich feststellen, ob ich ein anrecht auf einen trockenen Keller habe? (was muss in meinem Mietvertrag drinnen stehen)

2. Unabhängig von der Tatsache, dass ich meinen VM (per Einschreiben) auf diesen Zustand aufmerksam mache gibt es sonst noch etwas was ich tun muss (klar: Ihm Zugang zu gewähren, wenn er Reparaturen durchführen möchte... )

3. Falls ich feststelle, dass ich ein anrecht auf einen trockenen Keller habe, welche Fristsetzung wäre angemessen?

Hab ich irgendwas vergessen?

Danke

Gruss
Laertes



-----------------
"Ich bin kein Rechtsgelehrter!"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Woher kommt denn diese ölige Flüssigkeit? Um Grundwasser handelt es sich wohl nicht. Natürlich hast du ein Anrecht auf einen nutzbaren Keller, der kann -je nach Bauweise- auch feucht sein- aber bei einem nassem Boden stimmt was nicht.

Du musst den VM informieren - wie du selbst schon schreibst - und dann sieht man weiter. Jetzt schon zu spekulieren, wie du weiter vorgehtst - falls - wenn - dann - sonst - wäre verfrüht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Ich würde hier zuallererst mal die betreffende Person ins Gebet nehmen, die für die Reinigung des Hauses (Flur,Treppenhaus, Keller) verantwortlich ist, außer der Vermieter wohnt mit im Haus.
Die kürzesten Wege sind nämlich immer die besten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

danke für die Kommentare.

Ich hab den Vermieter schon mal angerufen.

er schaut sich das ganze morgen mal an.

Woher die Flüssigkeit kommt, kann ich nicht sagen. Aus der Wand halt... (sorry für die blöde Aussage.)

die Reinigungsperson kann nichts dafür / dagegen, mein Keller ist abgeschlossen und die "feuchte Stelle" ist am weitesten von der Tür entfernt.


Danke
Gruss
Laertes

-----------------
"Ich bin kein Rechtsgelehrter!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ist auf der anderen Seite der Wand vielleicht ein Öltank ?



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

@Morthingale:

Nein. auf der einen Seite ist n anderer (öffentlich zugänglicher) Kellerteil, der das gleiche Problem hat und die andere seite (ist in der Ecke) ist Boden, sprich drausen und dort ist Straße drüber.

Von daher: nein, ich kann keinen Öltank, welcher direkt an mein Kellerabteil anschließt erkennen.

Gruss
Laertes

-----------------
"Ich bin kein Rechtsgelehrter!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Habt Ihr denn überhaupt einen Öltank ?

Führt möglicherweise die Tankleitung durch die Wand ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin,

so n neues Update:

Vermieter war da:

V: Das ist Grundwasser was reinsickert, da kann man nichts machen, damit müssen Sie leben, stellen sie Ihre Sachen nicht direkt an die Wand. schönes WE noch...

???
häää

Gruss
Laertes

-----------------
"Ich bin kein Rechtsgelehrter!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wie lange willst Du denn da noch wohnen ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

@Morthingale:

ich würde gerne dort noch eins, zwei Jahre wohnen, vor allem, da ich gerade erst umgezogen bin... und noch nicht mal alles aus den Katons ausgepackt hab...

Gruss
L


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Viel länger würde ich bei jemandem, der gegen einsickerndes Grundwasser nichts unternehmen will, auch nicht bleiben.

Ist langfristig gesehen kein guter Heimgeber.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
laertes
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 3x hilfreich)

@: Morthingale
____
Ist langfristig gesehen kein guter Heimgeber.
____

Danke für den Tip, nur leider hilft mir das im Augenblick nicht wirklich weiter.

Kann ich dem Herrn irgendwie dazu animieren, den Keller "trockenzulegen"?

Kann ich die Miete mindern? (wenn ja, was ist realistisch? 1% 2% ?

Kann ich ihm die Kosten für die "Höherlegung" aufbrummen? (wenn ja, wie rechtlich am sichersten?

Gruss
Laertes

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Kann ich dem Herrn irgendwie dazu animieren, den Keller trockenzulegen?

Vielleicht durch Hypnose ?

Wenn es sich um einsickerndes Grundwasser handelt, muß die Drainage erneuert werden.
Das ist sehr aufwändig und sehr teuer.
Wenn er die finanziellen Mittel dafür garnicht hat ?

Kann ich die Miete mindern?

Wird ihn kaum zur Reparatur bewegen.
Vor allem kommt es darauf an, wie sehr die Nutzung beeinträchtigt wird.
AG Bad Bramstedt hat bei feuchtem Keller 1989 10 % zugestanden, LG Berlin 1998 bei fehlendem Keller 5 %.
Was ist besser ? Feuchter Keller oder gar kein Keller ? Such Dir was aus.
(Allerdings ist LG mehr als AG).

Kann ich ihm die Kosten für die Höherlegung aufbrummen?

Was schwebt Dir denn da so vor ?
Vielleicht kauft er Dir ja ein paar Stahlregale (würde ich zumindest machen).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.707 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen