Hallo,
ich habe da mal eine Frage und zwar wohnen wir in einen 2 Parteien Mietshaus vom Jahr 1906. Zu der Wohnung gehört ein Kellerraum. DerKellerraum der uns zugewiesen wurde ist so feucht das alles das wir darein stellen uns anschimmel. Als wir das melden sagt der Vermieter, das es das nicht beheben muss, da der Kellerursprünglich zu kohlenlagerung gedacht war und dies sei ohne weiteres möglich. Da wir aber kurzfristig einen anderen Raum brauchten haben wir mit der anderen Mietpartei abgesprochen das sie den Trockenraum unter Dach nutzen und wir die Waschküche. Da wir in der Waschküche private Sachen drin haben, ist da ein Schloß drauf. Als der Hausmeister letztens nicht rein kam wurden wir aufgeforter das Schloß zu entfernen. Der Nachbar für das dach auch.
Meine Frage stimmt das mit den das man in nicht trocknen muss. Und zweites wenn sich die Parteien einigen und die Räume so verteilen kann er verlangen das die einteilung aufgehoben wird?
Feuchter Keller - muss man den nicht trocknen?
20. Februar 2007
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Frage vom 20. Februar 2007 | 23:20
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 9x hilfreich)
Feuchter Keller - muss man den nicht trocknen?
#1
Antwort vom 21. Februar 2007 | 21:29
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 9x hilfreich)
keiner der uns helfen kann?
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