Feuchtigkeit Fußleisten Mietswohnung

28. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb530306-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchtigkeit Fußleisten Mietswohnung

Guten Tag,

wir sind vor 3 1/2 Monaten in eine Neubau Soutterain Wohnung eingezogen(Erstbezug).

Vor Bezug haben wir in 2 Räumen Laminat gelegt und Holzfußleisten angebracht. Der Rest der Wohnung ist gefliest.

Letzte Woche haben sich die Fußleisten in den beiden Räumen gelöst und man konnte sehen wie die Tapete im Bereich der Fußleisten von Feuchtigkeit gewellt war. Die Fußleisten waren von der Rückseite komplett feucht. In manchen Räumen ist knapp über den Fußleisten auch schon Schimmel gewesen.

Daraufhin haben wir den Vermieter kontaktiert, welcher uns Luftentfeuchter bereitgestellt hat. Meine Vermutung ist, dass während der Bauphase die Trocknungszeiten vom Estrich nicht eingehalten wurde und dieser nun seine Restfeuchte an die Wand abgibt. Der Vermieter jedoch beharrt darauf, dass es am schwülen Wetter und zu wenig Lüften liegt..

Durch die Luftentfeuchter, die 24/7 laufen, haben wir auch konstante 26 Grad in der Wohnung..

Was kann ich machen?....

-- Editiert von fb530306-40 am 28.06.2020 13:59

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von fb530306-40):
Laminat gelegt und Holzfußleisten angebracht.

Und das wurde fachgerecht gemacht?
Dann einfach die Messprotokolle von der Messung dem Vermieter in Kopie vorlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb530306-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb530306-40):
Laminat gelegt und Holzfußleisten angebracht.

Und das wurde fachgerecht gemacht?
Dann einfach die Messprotokolle von der Messung dem Vermieter in Kopie vorlegen.



Nein, wurde durch uns selber verlegt.

Aber auch in den anderen Räumen, die schon fertig waren, haben wir Schimmel überhalb der Fußleisten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Neubau/Erstbezug der Souterrainwohnung? Oder komplett neues Gebäude?

1. wahrscheinliche Ursache: Restfeuchte des gesamten Gebäudes + neue Bewohnerfeuchte. Der Estrich kann trocken wie Keks sein, aber der ganze Neubau ist nach 3,5 Monaten einfach nicht trocken.
2. wahrscheinliche Ursache könnte die nicht fachgerecht ausgeführte Abdichtung der Bodenplatte sein.
Oder auch 1+2 zusammen.
Egal, welches Wetter und egal welche Lüftung, auch egal welcher Bodenbelag.

Zitat (von fb530306-40):
Was kann ich machen?....
1. Weiter trocknen lassen.
2. Nach Möglichkeit die Fubo-Leisten entfernen. 3. Nach Möglichkeit auch Tapete bis ca 1m hoch ab OK Fußboden ablösen/abschneiden.
4. Nach noch mehr Möglichkeit auch das Laminat wieder entfernen.
Ja, Ohhhjee, :sad:

Den Vermieter schriftlich und nachweislich mit Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern und Mietminderung vorbehalten.
(Wahrscheinlich läufts auf Mietminderung hinaus, weil es dem Vermieter nicht möglich sein wird, den Mangel schnell zu beseitigen, wenn ihr drin wohnt).

Es klingt oberschlau, aber: Früher durften arme Leute für Reiche deren Neubauwohnungen fürn Appel&Ei ---trockenwohnen---.
Heute vermietet man frischgebackene und unausgetrocknete Neubau-Erstbezugs-WE im Keller/Souterrain. Und schiebts auf Lüftung und Wetter.

Wie wird jetzt entfeuchtet? Luftentfeuchter oder Bautrockner?
Wurde der Estrich aufgebohrt?
Wie viel Wasser kippt ihr weg?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb530306-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Neubau/Erstbezug der Souterrainwohnung? Oder komplett neues Gebäude?

1. wahrscheinliche Ursache: Restfeuchte des gesamten Gebäudes + neue Bewohnerfeuchte. Der Estrich kann trocken wie Keks sein, aber der ganze Neubau ist nach 3,5 Monaten einfach nicht trocken.
2. wahrscheinliche Ursache könnte die nicht fachgerecht ausgeführte Abdichtung der Bodenplatte sein.
Oder auch 1+2 zusammen.
Egal, welches Wetter und egal welche Lüftung, auch egal welcher Bodenbelag.

Zitat (von fb530306-40):
Was kann ich machen?....
1. Weiter trocknen lassen.
2. Nach Möglichkeit die Fubo-Leisten entfernen. 3. Nach Möglichkeit auch Tapete bis ca 1m hoch ab OK Fußboden ablösen/abschneiden.
4. Nach noch mehr Möglichkeit auch das Laminat wieder entfernen.
Ja, Ohhhjee, :sad:

Den Vermieter schriftlich und nachweislich mit Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern und Mietminderung vorbehalten.
(Wahrscheinlich läufts auf Mietminderung hinaus, weil es dem Vermieter nicht möglich sein wird, den Mangel schnell zu beseitigen, wenn ihr drin wohnt).

Es klingt oberschlau, aber: Früher durften arme Leute für Reiche deren Neubauwohnungen fürn Appel&Ei ---trockenwohnen---.
Heute vermietet man frischgebackene und unausgetrocknete Neubau-Erstbezugs-WE im Keller/Souterrain. Und schiebts auf Lüftung und Wetter.

Wie wird jetzt entfeuchtet? Luftentfeuchter oder Bautrockner?
Wurde der Estrich aufgebohrt?
Wie viel Wasser kippt ihr weg?



Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Es ist ein komplett neues Gebäude und wir sind die ersten Mieter.


Wir haben alle Fußleisten entfernt. Haben heute die Schränke nach vorne gerückt und dahinter überall grünen Schimmel an den Leisten gehabt und teils auf der Tapete.

Muss ich den Laminat selber entfernen und für die Kosten des Neuen aufkommen?

Luftentfeuchter sind im einsatz, keine professionellen.
Am Estrich wurde noch gar nix gemacht, der Vermieter sagt es geht auch so wieder weg, jedoch sehe ich das nicht ein mich hier Gesundheitsrisiken mit Schimmel auszusetzen.

Ein befreundeter Handwerker sagte mir, dass der Estrich aufgebohrt werden muss und dann Bautrocknungsgeräte hier rein müssen. Dann ist die Wohnung ja unbewohnbar? Wie läuft das ganze mit Hotelkosten ?



-- Editiert von fb530306-40 am 28.06.2020 17:49

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von fb530306-40):
Es ist ein komplett neues Gebäude und wir sind die ersten Mieter.
Ja, hatte ich auch gedacht.
Zitat (von fb530306-40):
dass der Estrich aufgebohrt werden muss und dann Bautrocknungsgeräte hier rein müssen.
Ja, so würde ich auch argumentieren als Mieter.
Zitat (von fb530306-40):
Dann ist die Wohnung ja unbewohnbar?
Ja, das kann durchaus so sein.
Zitat (von fb530306-40):
Muss ich den Laminat selber entfernen und für die Kosten des Neuen aufkommen?
Du hast es selbst verlegt. Das wird dir niemand abnehmen. Es wird wohl nur um Kosten und Kostenübernahme/Hin-und Herschiebung gehen...Deine Arbeitskosten der Entfernung und die Kosten für Verlegung des neuen Laminats zählen dann mit.
Zitat (von fb530306-40):
Luftentfeuchter sind im einsatz, keine professionellen.
Morgen würde ich dem Vermieter schriftlich und nachweislich ---auch gleich--- noch mitteilen, dass die Luftentfeuchter untauglich sind. Er solle sie bitte entfernen und taugliche Geräte schnellstmöglich einsetzen. Er möge unbedingt seine Versicherung informieren.
(Diese wird dann hoffentlich gutachterlich abklären lassen, was anliegt. Der Vermieter ist unwillig).

Ich würde ihm auch Fotos von den Wänden hinter den Schränken mitschicken.
Zitat (von fb530306-40):
der Vermieter sagt es geht auch so wieder weg,
Jajaja, aber wann--- vielleicht in 12 Monaten, also über den nächsten Winter hinweg---und nicht, wenn ihr dort ständig Bewohnerfeuchte mit einbringt.

Zitat (von fb530306-40):
Wie läuft das ganze mit Hotelkosten ?
Gute Frage--- der Vermieter ist dringend gefragt.

Wie viele Personen wohnen dort in dieser Wohnung?

Ich würde auch: Oben bei den anderen Neumietern nachfragen, ob die auch ne neue feuchte Wohnung haben...
Wenn nicht, kann man vielleicht die andere 2. Ursache favorisieren... mangelhafte Abdichtung...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb530306-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der vermieter hat sich das schon mehrmals vor ort angeschaut und gesagt, dass wir das beobachten sollen.

Es wohnen 2 personen in der wohnung.

Über uns die Leute sind auch erst später eingezogen als wir..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zur fachgerechten Bodenverlegung gehört auch die Untergrundprüfung samt Feuchtemessung.
Von daher sehe ich die Chance auf Durchsetzung von Schäden/Kosten beim Bodenbelag weniger optimistisch.
Eine Dampfsperre/Dampfbremse habe ihr aber eingebaut?

Zitat (von Anami):
Morgen würde ich dem Vermieter schriftlich und nachweislich ---auch gleich--- noch mitteilen, dass die Luftentfeuchter untauglich sind. Er solle sie bitte entfernen und taugliche Geräte schnellstmöglich einsetzen. Er möge unbedingt seine Versicherung informieren.
(Diese wird dann hoffentlich gutachterlich abklären lassen, was anliegt. Der Vermieter ist unwillig)
sehe ich ähnlich - ABER
welche Versicherung sollte das sein? (Haftpflicht: da müsste den Vermieter ein Verschulden treffen - z.B. er hat von der erhöhten Restfeuchte gewusst, was dann auch zu beweisen wäre /Gebäudeversicherung ggn Leitungswasserschäden: da sind nur Schäden am Vermietereigentum versichert bei nicht bestimmungsgemäßem Wasseraustritt aus wasserführenden Leitungen)

Ich würde auch kein Geplänkel anfangen, denn a) steht die Ursache für Feuchte/Schimmel noch gar nicht fest und b) ist es dem Vermieter überlassen wie er einen evtl. von ihm zu vertretenden Mangel beseitigt
Daher

1. schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit beweisbarer Zustellung und Fristsetzung (Mangel ist die der Schimmel, ausdrücklich: "Miete wird unter Vorbehalt gezahlt (Mietminderung)")
die Mängelanzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und soll dem Vermieter Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen bzw. nachzuweisen, dass kein baulicher = kein von ihm zu vertretender Mangel vorliegt
Tut der Vermieter nichts, dann ist er nach Fristverstreichung und wenn sich später herausstellt, dass tatsächlich ein vom Vermieter zu vertretender Mangel besteht, in Verzug (das ist hinsichtlich evtler Ersatzansprüche wichtig).
siehe auch zur Beweislastverteilung

2. Wenn der Vermieter nichts getan hat (z.B. Sachverständigen hinzugezogen), dann selber einen Bausachverständigen/Schimmelexperten/Baubiologen beauftragen, der
> die Ursache für die Schimmelbildung erforscht
> prüft, ob die Schimmelsporenbelastung in der Raumluft ein gesundheitsgefährdendes Mass erreicht
> und Handlungsempfehlungen gibt
O D E R
direkt auf Mängelbeseitigung klagen > da kommt dann gleich der gerichtlich bestellte Sachverständige ins Spiel, d.h. man spart sich einmal den Sachverständigen - allerdings hat man halt auch keinerlei Anhaltspunkte auf die eigentliche Ursache und auf die Erfolgschancen seiner Klage ... und wohnt bis es endlich zur Verhandlung kommt möglicherweise in einer gesundheitsgefährdenden Wohnung

Zitat (von fb530306-40):
Ein befreundeter Handwerker sagte mir, dass der Estrich aufgebohrt werden muss und dann Bautrocknungsgeräte hier rein müssen. Dann ist die Wohnung ja unbewohnbar? Wie läuft das ganze mit Hotelkosten ?

Zuerst einmal muss festgestellt werden, ob der Estrich zuviel Restfeuchte hat.
Dann ggf. Aufbohren zwecks Trocknung - zwangsläufig unbewohnbar wird die Wohnung dadurch nicht - kommt drauf an wie schnell getrocknet werden muss und welche Räume betroffen sind und wie hoch die Schimmelsporenbelastung ist.
Hotelkosten? - tja > wenn ... dann ja - unter Umständen wird das aber auch dein Privatvergnügen.
und Hotel sowieso nicht > preiswerte, angemessene Pension oder Ferienwohnung oder eben eine ganz normale Ersatzwohnung - kommt drauf an, was sich in der Folge ergibt und für wie lange eine Ersatzunterkunft erforderlich wird.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#8
 Von 
fb530306-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist eine realistische Frist, die ich ihm setze?

Ab wann kann ich Miete unter Vorbehalt zahlen? In 2 von 3 Räumen stehen die Schränke mitten im Raum, in allen Räumen laufen Luftentfeuchter, die Hitze und Lärm erzeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb530306-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Zur fachgerechten Bodenverlegung gehört auch die Untergrundprüfung samt Feuchtemessung.
Von daher sehe ich die Chance auf Durchsetzung von Schäden/Kosten beim Bodenbelag weniger optimistisch.
Eine Dampfsperre/Dampfbremse habe ihr aber eingebaut?


Wenn im Rahmen einer Estrich Trocknung der Boden entfernt wird, dann schon?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb530306-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es eventuell noch wichtig zu erwähnen, dass der Vermieter selber Bauherr ist?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von fb530306-40):
Was ist eine realistische Frist, die ich ihm setze?
Ich halte hier 14 Tage für angemessen. Der Vermieter kennt den Schaden ja schon. Bisher wiegelt er ab, aber innerhalb 14 Tagen sollte er die infrage kommenden Handwerker informieren und Auskünfte erhalten.
Nach 14 Tagen wird der Schaden nicht beseitigt sein.
Zitat (von fb530306-40):
Wenn im Rahmen einer Estrich Trocknung der Boden entfernt wird, dann schon?
Die Frage dürfte eher sein : Hat der Vermieter/Bauherr vom Estrichleger das Messprotokoll zum Estrich? Oder hast du es verlangt? Hast du vom Vermieter eine Bestätigung, dass der Estrich jetzt *trocken genug* für Laminat ist?
Das ist nur das eine Problem Laminat. Weiterhin ist uU zu hohe Gesamtbaufeuchte (auch bei trockenem Estrich) das Problem, wenn die Feuchtigkeit an Wänden hochzieht. Oder auch die Bodenabdichtung ---unter der Dämmung/Estrich---
Zitat (von fb530306-40):
Ab wann kann ich Miete unter Vorbehalt zahlen?
Ich würde ab Juli unter Vorbehalt zahlen.
Zitat (von fb530306-40):
dass der Vermieter selber Bauherr ist
Für dich als Mieter nicht .

Habt ihr evtl. Fußbodenheizung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb530306-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich leider nicht, ob er vom Estrichleger ein Protokoll hat.
Mir sagte er, ich kann ab Tag X den Laminat dort verlegen.

Da er ja auch Bauherr zugleich ist, gibts da bestimmt eine Versicherung, die für Baumängel (Trocknungszeiten nicht eingehalten ist m.M.n ein Baumangel), aufkommt.

Ja wir haben Fußbodenheizung, er wollte auch, dass wir diese jetzt anmachen(bei draussen über 25 grad)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von fb530306-40):
Das weiß ich leider nicht, ob er vom Estrichleger ein Protokoll hat.
Bitte frag ihn trotzdem schriftlich danach.
Zitat (von fb530306-40):
Mir sagte er, ich kann ab Tag X den Laminat dort verlegen.
Ja, gut. Da ihr FuBo-heizung habt, ist der Estrichleger bzw. Heizungsbauer eh verpflichtet, die FuBoheizung gem. Vorschrift schrittweise hochzufahren. Deshalb könnte man annehmen, dass es ein solches Heizprotokoll gibt und der Estrich auch trocken genug war.

Hmmm, aber dann kommen die anderen Ursachen in Frage. Denn in aller Regel zieht von einem trockengeheizten Estrich keine Feuchtigkeit in den Wänden hoch.

Als Bauherr ist er trotzdem (nur) euer Vermieter. Es muss dich gar nicht interessieren, ob und welche Versicherung er hat. Das weiß er selbst.

Ihr braucht Bautrockner, die Wasser *aufnehmen* und keine träge Fußbodenheizung... die bei 25 ° Außentemperatur erst mal neu programmiert werden muss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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