Feuchtigkeit im Bad - muss ich als Mieter renovieren?

14. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
haike123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Feuchtigkeit im Bad - muss ich als Mieter renovieren?

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe. Wir sind gerade umgezogen, und in unserer alten Mietwohnung gibt es nun Streit wegen abgeplatzter Farbe im Bad.

Es handelt sich um ein fensterloses Bad im Dachgeschoss, das über eine Schachtentlüftung verfügt. Diese funktionierte leider eher schlecht als recht, sodass wir nach dem Duschen über das Fenster im Nebenraum lüften mussten. An der Decke über der Dusche hat die Farbe Blasen geworfen, die an zwei Stellen aufgeplatzt sind. Das ist bei völlig normaler Nutzung (tägliches Duschen, max. 10 min pro Person) durch zwei Bewohner aufgetreten.

Nun will die Vermieterin, dass wir das Bad renovieren bzw. droht uns damit, es auf unsere Kosten renovieren zu lassen. Ein Lüftungstechniker aus dem Bekanntenkreis sagte uns, dass es völlig normal ist, dass eine Schachtentlüftung im Dachgeschoss schlecht funktioniert, weil der Kamineffekt oben schwächer ist. Außerdem denken wir, dass bei der Renovierung vor unserem Einzug die falschen Materialien verwendet wurden - ich habe mir sagen lassen, dass sowas mit Feuchtraumspachtel gemacht werden muss. Dieser sei grün - unter der abgeplatzten Farbe ist aber definitv nichts grün. Evtl. wurde auch eine ungeeignete Farbe verwendet?

Ich denke, dass der Schaden durch Umstände entstanden ist, die Vermietersache sind. Es muss doch möglich sein, dass in einem Bad täglich zwei Personen normal duschen, ohne dass dabei ein Schaden an der Bausubstanz entsteht! Die Vermieterin hatte noch fallen lassen, dass wir eindeutig den Schaden verursacht hätten, weil wir einen Duschvorhang genutzt haben statt einer von diesen faltbaren Trennwänden für Badewannen. Ich bin der Ansicht, dass sie uns dann im Mietvertrag die Benutzung eines Duschvorhangs hätte verbieten müssen (auch wenn's lächerlich ist).

Im Übergabeprotokoll bei Einzug ist das Bad als "unrenoviert" vermerkt, die Blasen sind jedoch tatsächlich während unserer Mietzeit entstanden. Das Bad war bei Übergabe renoviert, aber stark verschmutzt und wurde deshalb als "unrenoviert" vermerkt.

Wie stehen meine Chancen, dass wir unsere Kaution vollständig zurückerstattet bekommen und das Bad nicht renovieren müssen?

Vielen Dank!
Haike

-- Editier von haike123 am 14.06.2015 19:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Guten Tag,

der Mieter hat das Recht ein Badezimmer in üblicher Weise nutzen zu können. Sollte das nicht möglich sein, müsse im Mietvertrag bereits deutlich darauf hingewiesen werden.

Tägliches Duschen von zwei Personen und Verwendung eines Duschvorhangs ist üblich. Dass dabei Luftfeuchtigkeit entsteht, ist nicht zu vermeiden. Ich sehe da gar kein Problem.

Das einzige, was strittig sein könnte: Wenn der Mieter einen Defekt in der Wohnung feststellt, muss er diesen unverzüglich melden. Sonst kann er an den Folgeschäden beteiligt werden. Aber: Wenn der Abzug schon bei Besichtigung diese Leistung hatte, sehe ich da keine Meldepflicht. Und eigentlich hätte man die "Blasen" gleich nach Auftreten melden müssen. Die Behebung wäre aber Vermietersache gewesen.

Urteil dazu: Amtsgericht München / Urteil v 14.10.2011 Az 461 C 2775/10

Vorerst würde einen Brief mit Einschreiben senden: "übliche Nutzung" , siehe oben, und das Urteil des AG München und den Anspruch zurückweisen.

Darauf hinweisen, dass man der Vermieterin entgegengekommen ist, und trotz der aufwändigen Lüftung (durch den zu schwachen Ventilator) keine Mietminderung vorgenommen hat. Das war eigentlich ein Mangel der Wohnung, und ich hoffe, ihr habt das ohne Schimmel hinbekommen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
haike123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort und den Link! Ich hatte zunächst in einem anderen Forum dieselbe Frage gestellt und dort nur blöde Sprüche als Antwort bekommen - unter anderem, dass man sich als Mieter der schlechten Entlüftung anzupassen hätte oder sich eine andere Wohnung suchen solle :augenroll: Schön, dass man hier ernsthafte und hilfreiche Antworten bekommt :)

Auf Schimmel hatten wir immer geachtet und ihn sofort bekämpft - alle paar Monate gab es zwar mal ein paar kleine schwarze Punkte an der Decke, aber mit Schimmelentferner war dann auch direkt wieder Ruhe.

Deinen Link habe ich gerade kurz überflogen und werde ihn mir morgen genauer durchlesen, nochmal vielen Dank fürs Raussuchen!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat:
Im Übergabeprotokoll bei Einzug ist das Bad als "unrenoviert" vermerkt

Es gibt ein neueres BGH-Urteil, wenn Wohnungen unrenoviert übernommen wurden, siehe z.B.http://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-bgh-urteile-zu-schoenheitsreparaturen_067974.html. Wenn das Bad als unrenoviert im Übergabeprotokoll gekennzeichnet wurde, dann müsst ihr keine Schönheitsreparaturen darin durchführen.

Nur wenn ihr einen Schaden verursacht habt, dann müsstet ihr Schadensersatz leisten. Dazu müsste aber erstens der Vermieter nachwesen, dass ihr z.B. durch falsches Lüften einen Schaden verursacht habt, und zum zweiten wäre ein Abzug alt-für-neu vorzunehmen. Da bleibt vermutlich eh nicht mehr viel über.

Zitat:
Wie stehen meine Chancen, dass wir unsere Kaution vollständig zurückerstattet bekommen und das Bad nicht renovieren müssen?

Der Vermieter hat maximal 6 Monate Zeit, Schadensersatzforderungen an euch zu stellen. Die Zeit solltest ihr abwarten und danach vom Vermieter die Kaution einfordern. Wenn ihr keine oder eurer Meinung nach zuwenig Kaution zurückbekommt, solltet ihr dies zunächst schriftlich und gerichtlich nachweisbar anmahnen und dann einen Anwalt aufsuchen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
haike123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch dir vielen Dank, werde mir den Link gleich genauer durchlesen!

1x Hilfreiche Antwort

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