Feuchtigkeit im Haus/Trockenraum

17. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
sk-06886
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchtigkeit im Haus/Trockenraum

Hallo! Bin neu hier und hoffe auf Hilfe!
Wir, 2 Erw./2 Kind. wohnen seit 8 Jahren in einem 3-Fam.-Haus, der Vermieter wohnt im Haus und noch eine Familie.
Es ist so, dass das Haus ca. 100 Jahre und nur teilsaniert ist, dass es ein Feuchtigkeitsproblem, vor allem im Keller hat, wurde uns nach dem Einzug klar, aber es schimmelt in der Wohnung nichts, es besteht das Problem im Keller. Das Trocknen in der Wohnung ist lt. Mietvertrag verboten, wir haben einen Trockenraum im Keller. Seit Wochen ist es nun so, dass die Wäsche garnicht mehr trocken wird, also nach 5 Tagen immer noch eine Restfeuchte besteht, so dass ich den Trockner anwerfen muss oder die Sachen mit in die Wohnung nehme, im Bad doch aufhänge und auch die Heizung anwerfen muss, damit ich weiter waschen kann. Die Feuchtigkeit sieht man ganz massiv daran, dass der Fußboden, alte Backsteine, sich z. B. nach Regenwasser immer dunkler färbt, also Grundwasser und es eigentlich nicht mehr weggeht. Der Vermieter hat auch schon bemängelt, dass meine Wäsche eben zu lange hängt, da geht es allerdings nicht darum, dass ich irgendjemand Platz wegnehme, sondern es die Vermieterin einfach stört, sie bügelt allerdings einiges an Wäsche, ich bügle garnichts und demnach lege ich die Sachen wohlgefaltet in den schrank. Den Vermieter drauf angesprochen, meint dieser, dass das ausreichend ist für das Trocknen von Wäsche, wobei ich dies mittlerweile nicht mehr sehe. Ich hab auch Sachen, die ich nicht in den Trockner stecken kann. Ist hier eine Mietminderung möglich, Abstellen wird er das Problem nicht können, dazu müsste der gesamte Keller bzw. das Haus saniert werden. Vielen Dank für Rat!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Was hält dich davon ab, den Trockner zu nutzen, den du ja besitzt? Und die pflegeleichten Teile, die nicht in den Trockner dürfen, trocknen auch auf der Leine, glaube mir.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich bezweifle, dass die Klausel, Wäsche sei nur im Keller zu trocknen, überhaupt wirksam ist. Insbesondere dann, wenn die Wäsche dort nicht trocken wird.

Ich selbst trockne meine Wäsche entweder im Wäschetrockner oder aber im Gästebad. Obwohl dieses kein Tageslicht hat, ist die Wäsche auch ohne dass die Heizung angestellt wird, binnen 24 Stunden trocken. Und zwar so trocken, dass ich sie ohne zu bügeln in den Schrank legen kann.

Zur Nachahmung empfohlen.

wirdwerden

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#3
 Von 
sk-06886
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Antworten! Also, es ist so, es ist wie gesagt verboten, lt. Mietvertrag, die Wäsche in der Wohnung zu trocknen, haben wir auch mal versucht, im Winter, im Schlafzimmer, wo wir noch Platz hätten, aber da bildete sich recht schnell Schimmel nach einigen Wochen, dort herrscht eine Luftfeuchtigkeit von ca. 53 bis 63 Prozent. Scheint für unsere Gesundheit okay zu sein. Aber ich denke auch, dass unser VM sehr genau weiss, warum er erstens 1. Etage selber höher gezogen ist, seine Frau leidet an einem allergischen Husten und als Rentner zieht man wohl kaum in die 1. Etage, wenn man nicht muss, wir können es leider nicht beweisen. Wie auch immer:
Pflegeleichte Teile trocknen durchaus auf der Leine, auch bei uns im Bad, allerdings bei einem 4 Pers. Haushalt, hab ich auch Handtücher, T-Shirts,, Hosen und ich hab nur einen Trockenturm in unserem sehr kleinem Bad, den ich garnicht benutzen dürfte, lt. Mietvertrag, er duldet es halt. Das, was nun im Keller hängt, wird definitiv nicht mehr trocken, es bleibt eine REstfeuchte drin und wenn ich Pech habe regnet es mal und es wird wieder richtig feucht, also mach ich alles ab und versuch es auf dem kleinen Turm zu hängen, was ich auf Dauer sehr anstrengend finde. Diese massive Feuchtigkeit besteht aber auch erst seit diesem Jahr, früher war es eben nicht so! Außerdem möchte ich die Trocknernutzung deswegen nicht zum Dauergebrauch machen, wir sind da sehr sparsam und empfindliche T-Shirts stecke ich da ums verrecken auch nicht rein, steht auch auf dem Schild, dass sie dafür nicht gemacht sind. Wir haben auch keien Koffer mehr im Keller, weil uns einer mit der Zeit verschimmelt ist, das hat zwar lange gedauert, aber den konnten wir wegwerfen. So wie es jetzt ist, wird der Trockenraum ja mitvermietet, wäre hier also eine Mietminderung sinnvoll? Danke nochmals für Rat!

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)


Die Rechtsprechung zu Feuchtigkeit im Keller ist uneinheitlich.

http://www.mietminderung.org/mietminderung-wegen-feuchtem-keller-im-altbau/
(Mieterfreundliche Sicht)

http://www.proeigentum.de/index.php/aktuell/immo-news/31-vermieten/186-trockener-keller-auch-in-altbau
(Vermieterfreundliche Sicht)


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ein Wäschetrocknungsverbot in der Wohnung ist nach überwiegender Meinung der Gerichte nicht wirksam. Allerdings muss der Mieter eben dann auch entsprechend angepasst heizen+lüften. Das Schlafzimmer (als eher "unterbeheizter" Raum ist der denkbar ungeeignetste Raum dafür).
http://www.juraforum.de/forum/t/waesche-trocknen-in-der-wohnung-trotz-verbot-im-mietvertrag-erlaubt.210814/
wer mag kann gern die ganze Diskussion lesen ;-)

Hinsichtlich "trockener Keller im Altbau" kommt es m.E. auf vieles an:
- was hat der Vermieter explizit garantiert?
- was durfte der Mieter aufgrund der erkennbaren baulichen Gegebenheiten auch in Verbindung mit dem hohen/niedrigen Mietpreis erwarten?
- die persönliche Meinung (und bautechnische Bildung) der örtlich zuständigen Richter

Meine Meinung:
Vor hundert Jahren gab es keine Technik/Baumaterialien, die überhaupt ermöglicht hatten trockene Kellerräume zu bauen.
Selbst später verwendete Baumaterialien verlieren irgendwann mal ihre Funktion.
Und sogar Boden- und Grundwasserverhältnisse (drückendes/nichtdrückendes Wasser) können sich im Laufe der Jahre verändern.
Auch viele an und für sich trockene Keller werden besonders im Sommer geradezu feucht gemacht (durch falsches Lüften).
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hilfe-mietrecht/im-sommer-den-muffigen-keller-lueften-bloss-nicht
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1810365A.html
http://www.zuhause.de/schimmel-lueften-im-sommer-erhoeht-die-gefahr/id_48064126/index

Nachdem man weiss, was wieso nicht funktioniert, könnte man über Lösungsmöglichkeiten nachdenken ;-)

"Abstellen wird er das Problem nicht können, dazu müsste der gesamte Keller bzw. das Haus saniert werden. "
"ER" wird das wohl auch nicht müssen bzw. es könnte dann womöglich eine Mieterhöhung ins Haus flattern ...
Eine Möglichkeit wäre, eine andere Nicht-Altbau-Wohnung mit erkennbar trocknerem Keller anzumieten (wahrscheinlich dürfte der Mietpreis auch etwas höher liegen)
Weitere Möglichkeit: Wäsche in der Wohnung trocknen, sein Nutzerverhalten darauf einstellen oder elektrischen Wäschetrockner benutzen
http://www.bautrocknung-bn.de/downloads/richtiglueftenkeller.pdf
Mietminderung: bei einem Raum, der nicht zur Wohnfläche zählt und sich daher nur gering auf den Mietpreis auswirkt - noch dazu mit dem Risiko, ob denn tatsächlich ein Mietmangel im rechtlichen Sinne vorliegt > sollte man sich gut überlegen, wegen "paar Euro fuffzig" Stress anzufangen ... bevor man eine neuere/bessere/teurere Wohnung in Aussicht hat
noch 'ne Möglichkeit: mit dem Vermieter einen Trockenplatz im Freien absprechen, damit der Keller im Sommer nicht zusätzlich belastet wird (dann ist auch das Trocknen in der Wohnung unnötig und die Wäsche riecht noch dazu gut)

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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