Feuchtigkeit und Schimmel im Schlafzimmer seit 01/03

12. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
MarkusW201
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchtigkeit und Schimmel im Schlafzimmer seit 01/03

derzeit ist bereits ein Anwalt eingeschalten, der jedoch mitlerweile aufgeben möchte. Hier nun mal von anfang an:

Wohnung wurde in 04/02 möbeliert besichtigt
Mietvertrag wurde in 05/02 unterzeichnet
Wohnung wurde in 06/02 nach Auszug des Vormieters nochmals besichtigt. Schimmel im Schlafzimmer festgestellt und gemeldet
Lt. Verwalter wäre der Schimmel durch falsches lüften aufgetreten.
Schimmel kann überstrichen werden. Selbst Maler beauftragt und alle Wände neu tapezieren und streichen lassen.
Schimmelbefall wurde im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt.
Nach 3 wöchiger Abwesenheit in 01/03 kam der Schimmel an der
selben Stelle wieder aus der Wand (ca. 15x15 cm)
Sofort schriftlich Verwalter und Eigentümer informiert.
Seit 02/03 Miete gemindert.
Seit 03/03 Anwalt eingeschalten.
In 07/03 reagierte der Verwalter und Eigentümer erstmals bei nun 60%iger (bewußt überzogener) Mietminderung.
Mitlerweile ist die Schimmelfläche an der Ecke Decke/Außenwand ca. 400cm²(20x20cm).Außerdem sind an der selben Außenwand im Wohnzimmer sowie im Bad nun auch Stockflecken zu erkennen.
Eigentümer beauftragte Gutachter.
Gutachter lief kurz durch die Wohnung, machte Fotos und urteilte sofort in anwesenheit des Verwalters, Kondenswasserschaden innen, verursacht durch den Mieter. Er ließ noch ein paar dumme Sprüche ab wie "die Wohnung muß eben zu 2/3 je Tag bewohnt und richtig gelüftet sein", was für mich als Single mit Schichtarbeit nicht möglich ist. Außerdem befindet sich die Wohnung in einer Hanglage und das Schlafzimmer ist zum Hang hin gerichtet, so das kaum Sonnenstrahlen an die Schlafzimmeraußenwand kommt. Das könnte ich als Mieter erkennen und müßte entsprechend Vorsorge treffen. Ach ja, ich bin Asthmatiker, mit Allergien auf bestimmte Schimmelpilze. Es steht an der betroffenen Stelle keine Möbelierung. Der Eigentümer klagt nun auf Zahlung der Mietrückstände, Zahlung der Renovierungskosten, Zahlung des Gutachters und erwägt eine Zwangsräumung wenn ich nicht fristgerecht bezahle.
Ein Maler der die Stelle wieder übermalt wurde bereits durch den Eigentümer in Auftrag gegeben. Malerarbeiten finden in KW 29 statt. Mein Anwalt meint nun, lt. Gutachter bin ich der Verursacher des Schadens und muß die angedrohten Konsequenzen des Eigentümers akzeptieren oder selbst eine Klage mit Gegengutachtem eröffnen und bezahlen. Er sieht allerdings keine große Chance vor Gericht zu gewinnen, falls tatsächlich keine Gebäudeschäden nachgewiesen werden können. Außerdem würden die Kosten ins unermessliche steigen. Eine Rechtschutz habe ich seit 09/02, deshalb springt diese nicht ein bzw. wieder aus, sobald bekannt wird das es seit Einzug in 06/02 Probleme gab.

WELCHEN RAT KANN MAN MIR DENN NUN ALS FERNDIAGNOSE AM BESTEN GEBEN?

Vielen Dank erst mal,

Schönen Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Die Gutachter sind von der Gegenseite gestellt nehme ich mal an. Eine Gerichtsverhandlung hat es auch noch nicht gegeben? Such Dir einen kompeteneren Anwalt.
Wenn Du ein Gegengutachten erstellen läßt kostet es nur noch mehr.
Wenn Du wirklich nicht an der Schimmelbildung schuld bist, hast Du auch wenigstens eine Chance vor Gericht. Dein bisheriger Anwalt müßte das aber wissen!!
Aber : Das ein Mieter vor Gericht zu 100 % Recht bekommt ist eher selten.
Viel Glück

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