Feuchtigkeitsschäden Loggia bei Wohnungsabgabe angeblich durch Ausdünstungen von Hasen, Lüften und W

8. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
NoFly
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchtigkeitsschäden Loggia bei Wohnungsabgabe angeblich durch Ausdünstungen von Hasen, Lüften und W

Gute Abend,

nehmen wir einmal an das bei Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolles durch eine der vielen "Vereinigungen der Haus- und Grundeigentümern" Flecken an einer Holzwand sowie Absplitterungen von einer Art Lasur festgestellt wurden und dementsprechend protokolliert wurde.

Vermieter (nennen wir ihn VH) möchte diese Schäden beseitigen lassen und die Kosten beim Mieter (ME) geltend machen.

Bei dem genannten Raum handelt es sich um eine Loggia welche vollüberdacht ist, ein Dachfenster besitzt und die Frontseite inkl. zwei Fenstern vollverglast wurde. Es befindet sich keine Heizung in dem Raum und die Decken/Wände sind nicht isoliert (Holz/Folie/Dachziegel).

Bei Einzug von ME in die Wohnung waren an der genannten Wand bereits Flecken, welche nach mehrmaliger Aufforderung von ME auch durch VH in den das Einzugsprotokoll übernommen wurde. Zum restlichen Zustand des Holzes sagte der Vermieter (VH) bei Einzug "es wäre nun mal Holz".

VH behauptet nun im Protokoll würde nur Fleck statt Flecken stehen (das N sieht eher wie ein S aus) also Fleckes und es wären jetzt ja definitiv mehr. Außerdem sei der Geruch von zwei Zwergkaninchen in das Holz eingedrungen (welche von 7 Jahren Mietzeit nur 3 Jahre in einem voll verkleideten Holzkäfig auf der Loggia lebten).

Auch das Dachflächenfenster und die Fensterbank weisen Feuchtigkeitsschäden auf. Hier "ist" offenbar Kodensfeuchtigkeit ständig heruntergelaufen und hat das Holz "massiv" beschädigt. Außerdem wirft VH dem Mieter vor Wäsche auf dieser getrocknet zu haben (Dachgeschossen, kein Einblick) welches die hohe Raumluftfeuchtigkeit unterstützt haben soll.

VH hat nun einen befreundeten "Zimmerhandwerker" den Schaden begutachten lassen welcher ebenfalls zu der Erkenntnis gekommen ist das die Feuchtigkeit nicht von außen eingedrungen ist. Bei dieser Besichtigung wurden Teile der Wand entfernt. Dies geschah noch während des Mietverhältnisses ohne Wissen des Mieters, da dieser die Wohnung bereits verlassen hatte. Die Wohnung wurde mit einem Schlüssel betreten welcher nicht im Mietvertrag aufgezählt ist (Schlüsselübergabe erfolgte erst einige Tage später).

Mieter (ME) ist der Meinung die Räumlichkeiten immer korrekt gelüftet zu haben, so wie die anderen Räumlichkeiten wo keinerlei Schimmel oder ähnliches festgestellt wurde. Außerdem beruft er sich darauf das die Flecke"N" ja bereits bei Einzug vorhanden waren.

Außerdem ist zu erwähnen das durch die fehlende Heizung und bedingt durch die hohe Bauform (Dreieck) bis zum Dachgiebel ein 100% Luftaustausch gar nicht stattfinden konnte. Im Winter waren es Temperaturen bis zu -10° und im Sommer bedingt durch den Hitzestau im Giebel durch die Vollverglasung bis zu 35°.

Der Zimmerhandwerker schätzt die Kosten zum anschleifen und Lackieren des Fensters auf 500€ sowie der Dachfläche auf 1650€ Netto. Es wurde kein Gutachten durch den VH erstellt. In einem Schreiben heißt es "die wie im Kostenvoranschlag angegeben Arbeiten werden demnächst durchgeführt, die Rechnung erhalten Sie sobald diese vorliegt zusammen mit einer Zahlungsaufforderung".

Frage 1: wäre Mieter ME dazu verpflichtet gewesen die besagten Flecken zu beseitigen, obwohl diese im Übergabeprotoll steht?

Frage 2: Wie hoch sind die Chancen das VH vor Gericht zugesagt bekommt das dort FLECK oder gar Fleckes und nicht Flecken steht?

Frage 3: Wie ist eine Loggia überhaupt bzgl. Schönheitsreparaturen durch den Mieter zu bewerten? Aufgrund der Temperaturen ist ein dauerhaftes bewohnen ja nicht möglich. Wird diese Loggia ähnlich wie ein Balkon gewärtet und Schönheitsreparaturen entfallen, weil es zu einem "Außenbereich" zählt, oder verhält es sich anders da durch das diese voll überdacht ist und mit einer Glasfront versehen wurde? Hier ist noch zu erwähnen das diese natürlich nicht wirklich dicht ist und man an den Übergängen von Dach zu Boden auch Licht von außen sehen konnte.

Frage 4: Wie sollte Mieter ME auf das Schreiben inkl. Dem KVA reagieren? Wiedersprechen? Warten bis die arbeiten ohne Gutachter durchgeführt wurden? Evlt. sogar Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen? Das Schreiben empfiehlt den Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden…

Vielen Dank fürs lesen, ich freue mich über konstruktive Diskussionen.


-- Editiert von NoFly am 08.03.2019 20:15

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von NoFly):
Flecken an einer Holzwand sowie Absplitterungen von einer Art Lasur festgestellt wurden und dementsprechend protokolliert wurde.


Wenn dies den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach bei Aufnahme des Protokolls, dann ist da ja nichts schlechtes dran.

Zitat (von NoFly):
Vermieter (nennen wir ihn VH) möchte diese Schäden beseitigen lassen und die Kosten beim Mieter (ME) geltend machen.


Verständlicher Wunsch

Zitat (von NoFly):
Bei Einzug von ME in die Wohnung waren an der genannten Wand bereits Flecken,


... und dies wurde bei Einzug in einem ebenfalls so sorgfältig erstelltem Protokoll ebenfalls festgehalten?

Zitat (von NoFly):
Frage 1: wäre Mieter ME dazu verpflichtet gewesen die besagten Flecken zu beseitigen, obwohl diese im Übergabeprotoll steht?


Wenn bereits im Protokoll bei Einzug diese Flecken erwähnt wurden. Nein.
Allerdings auch eine Loggia muss be(ge)-lüftet werden und ... mit Verlaub ... Kaninchen (im Stall gehalten) stinken tatsächlich furchbar, wenn man die Hyghiene nicht beachtet.

Zitat (von NoFly):
Frage 2: Wie hoch sind die Chancen das VH vor Gericht zugesagt bekommt das dort FLECK oder gar Fleckes und nicht Flecken steht?


Das könnte HvS sagen ... wenn ... ja wenn dessen Glaskugel nicht defekt wäre, ansonsten wird hier keinerlei Zukunftsvorhersage betrieben (gedeckelt durch das Forum)

Zitat (von NoFly):
Frage 3: Wie ist eine Loggia überhaupt bzgl. Schönheitsreparaturen durch den Mieter zu bewerten?


Ob Balkon, Terrasse oder Loggia, auch diese muss so zurückgegeben werden wie sie übernommen wurde.

Zitat (von NoFly):
Frage 4: Wie sollte Mieter ME auf das Schreiben inkl. Dem KVA reagieren?


Ich würde erst mal in mich gehen und reflektieren. Wurde die Loggia wirklich ORDNUNGSGEMÄß gepflegt und belüftet? Ist es möglich, dass der Kaninchengeruch sich in der Loggia manifestieren konnte?

Jedoch das hier:

Zitat:
Bei Einzug von ME in die Wohnung waren an der genannten Wand bereits Flecken, welche nach mehrmaliger Aufforderung von ME auch durch VH in den das Einzugsprotokoll übernommen wurde. Zum restlichen Zustand des Holzes sagte der Vermieter (VH) bei Einzug "es wäre nun mal Holz".


wenn man das schriftlich hat ... ist schon eine Diskussionsbasis.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von NoFly):
Auch das Dachflächenfenster und die Fensterbank weisen Feuchtigkeitsschäden auf. Hier "ist" offenbar Kodensfeuchtigkeit ständig heruntergelaufen und hat das Holz "massiv" beschädigt

Das hat man dem Vermieter gewiss umgehend gemeldet. Denn Feuchtigkeitsschäden an Fenstern und Fensterbank bemerkt man durchaus.

Wenn man es nicht gemeldet hat, wäre das extrem ungünstig - dann ist der Mieter nämlich für die Folgeschäden verantwortlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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