Feueralarm! Brandmelder über Kochfeld

25. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)
Feueralarm! Brandmelder über Kochfeld

Hallo zusammen!

tl; dr; Rauchmelder über Kochfeld löst Feueralarm aus, muss Vermieter besseren Dunstabzug installieren?

Ich wohne in einem großen Wohnhaus mit rund 40 Apartments. Hier wohnen fast ausschließlich junge Leute, viele davon Raucher und Kiffer (das wird später noch wichtig).
Das Haus wurde ursprünglich als Hotel geplant, daher ist hier alles ganz komisch verschnitten. Die Apartments sind unter 30 m².
Durch den Verschnitt wurde es notwendig, dass jedes der Apartments zwei Brandmelder hat, welche mit einer zentralen Brandmeldeanlage verbunden sind. Diese ruft sofort die Feuerwehr und schaltet eine Rauchabzugsanlage im Treppenhaus (welche dann die ganze Nacht durchläuft).
Bei den Brandmeldern handelt es sich um 1x im Jahr gewartete Mehrsensor-Melder von Bosch, also nichts Billiges. Sie reagieren auf Hitze und Rauch. Aber anscheinend lassen sie sich programmieren, sodass Rauch eher anschlägt als Hitze.
Generell geht alle 1-2 Monate ein Alarm los. Alle müssen raus (viele gehen natürlich nicht raus). Bislang waren alles Fehlalarme - ein Glück. Die Feuerwehr kommt dann immer sofort mit vier vollen Wagen.

Nun zu meinem Problem:
Ein Brandmelder befindet sich immer im Eingangsbereich, wo sich eine Mini-Pantry-Küche befindet. Der andere Melder ist im Hauptraum. Pantry-Küche und Hängeschrank kommen vom Vermieter (sind in jeder Wohnung).
Da mein Apartment nur 26 m² groß ist, wurde der Brandmelder quasi direkt über dem Kochfeld installiert. Jeder Eingangsbereich (und jedes Badezimmer) verfügen zudem über einen ventilatorbetriebenen Mini-Dunstabzug. Fenster nicht vorhanden. Alles siehe Foto: https://imgur.com/a/K7wSut3

Vor ein paar Wochen hatte ich Abends Hunger auf Currywurst-Pommes. Dunstabzug an, Pommes waren im Backofen, Bratwurst gerade in die Pfanne gelegt - da hörte ich es auch schon Piepen. *******. Sekunde später ging der Alarm im ganzen Haus los, die Rauchabzug draußen ging an. Kaum war ich unten, kam auch schon der Bezirksbetreuer der Feuerwehr. Habe ihm gesagt, dass ich's wohl war und er ist mit meinem Schlüssel hochgegangen. Minuten später kamen die Mannschaftswagen und sind nach 5 Minuten wieder abgerauscht.
Die Feuerwehr konnte weder mutwillige Auslösung, noch irgendeinen anderen Grund erkennen. Daher muss ich nicht zahlen. Ich habe mich entschuldigt und sie sind wieder gefahren.

Das Blöde ist natürlich, dass die anderen Hausbewohner mitbekommen haben, dass ich den Alarm ausgelöst habe. Ich habe jetzt irgendwie Panik, hier irgendwas groß zu braten oder zu kochen. Ich kann mich also weder in meiner Wohnung frei entfalten, noch kann ich Essen zubereiten, ohne ständig Angst zu haben.

Ich habe jetzt natürlich keinen Bock, eine Mietminderung zu fordern. Also habe ich den Hausverwalter angeschrieben, ihm die o.g. Situation erläutert und gebeten, einen besseren Dunstabzug zu installieren oder eine andere Lösung vorzuschlagen.

Ist das normal so? Darf staatlich verordneter Brandschutz vor freier Entfaltung stehen? Ich habe echt jetzt ständige Angst, bei jedem Kochvorgang den Alarm auszulösen. Psychisch ist das nicht schön :(

Grüße
Lars-Daniel

ps:
Achja, zurück zu den Kiffern: wie gesagt gibt es ein paar Raucher hier im Haus. Die haben mir dann gesagt, sie würden die Brandmelder einfach temporär abdecken, mit einem Kondom oder einer Plastiktüte. Na lecker. Die Hausverwaltung hat das Abhängen aber eindeutig - auch mit Aushang - untersagt. Vermutlich erkennen die Melder, dass zu wenig Luft reinkommt oder so.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120263 Beiträge, 39861x hilfreich)

Die Sache ist ganz einfach: ganz normal weiterkochen.

Wenn die dann auslösen, kann Dir das "egal" sein, ist ja nicht Deine Schuld.


Wenn das oft genug passiert, gibt es 2 Möglichkeiten:
- die Feuerwehr wird sich den Vermieter wegen dem Thema zur Brust nehmen
- wenn man nicht kochen kann, weil es sonst dauernd Fehlalarme gibt, dann die die Nutzung der Wohnung nicht mehr wirklich möglich, da die Küche fehlt


Im letzerem Fall, würde man den Vermieter zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels auffordern und die Miete entsprechend mindern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Ein Brandmelder oder auch Rauchmelder wird normalerweise auch nicht direkt über dem Kochfeld installiert, das ist ja dann völlig klar, das dann jedesmal ein Alarm los geht. Ich habe in der neuen Wohnung 3 im Schlafzmmer, Wohnzimmer und Flur, aber nicht direkt in der Küche und so ist es auch glaub ich laut Gesetz vorgeschrieben.

Es ist ganz klar das beim Kochen oder Braten Dämpfe hoch steigen, egal ob mit oder ohne Dunstzugsabzugshaube.

Dein Vermieter scheint keine richtige Ahnung davon zu haben, wie es richtig sein muss.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120263 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Ein Brandmelder oder auch Rauchmelder wird normalerweise auch nicht direkt über dem Kochfeld installiert, das ist ja dann völlig klar, das dann jedesmal ein Alarm los geht.

Nö, ein Brandmelder ist ja gerader dazu gedacht dort installiert zu werden, wo ein Rauchmelder wegen der Emmisonen nicht installiert werden kann.



Zitat (von Schneewittchen27):
so ist es auch glaub ich laut Gesetz vorgeschrieben.

Das Gesetz gibt nur die Mindestausstattung vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

So, die Hausverwaltung hat mir auch über einen Monat nach dem Anschrieb nicht geantwortet. Vor ein paar Tagen gab's mal wieder einen Fehlalarm (diesmal nicht durch mich). Da es früh morgens war, waren SEHR viele Miete wirklich zornig.

Habe nachher mit dem Einsatzleiter gesprochen und das Problem erörtert. Er möchte nun eine Prüfung des Brandschutzkonzeptes anregen, da es ja schon häufiger zu Fehlmeldungen kam.

Ich halte euch mal auf dem Laufenden. Vielleicht fliege ich ja jetzt auch aus der Wohnung, weil ich den Eigentümern zu unangenehm geworden bin.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Vielleicht fliege ich ja jetzt auch aus der Wohnung, weil ich den Eigentümern zu unangenehm geworden bin.


Wenn sowas gehen würde, dann ständen vermutlichen 2/3 der deutschen Liegenschaften leer :) ... es bedarf schon einiges mehr als "unangenehm zu sein" um sich von einem Mieter lösen zu können

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Es begaben sich unerfreuliche Neuigkeiten: https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=552813

Sorry, eigentlich wollte ich lieber keine alten Threads auskramen, aber Harry meinte, dass dann jeder im Bilde sei. Ist natürlich toll, dass Hausverwaltung und Vermietung mich seit Juli 2018 nicht informiert haben, dass eine Zahlungsaufforderung eingetroffen ist.

-- Editiert von Lars-Daniel Weber am 23.04.2019 22:56

0x Hilfreiche Antwort

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