Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation:
Person X hat ein Seegrundstück an einen Angelverein verpachtet (befristet bis 2029) , der Angelverein betreibt hier Fischerei.
Es bestehen keine Gründe die eine fristlose Kündigung nach §594e rechtfertigen würden.
Das Seegrundstück soll komplett verkauft werden, jedoch nicht an besagten Angelverein.
Der Pachtvertrag mit dem Angelverein soll nach Möglichkeit vorher gekündigt werden, und nicht fortgeführt werden.
Gibt es Möglichkeiten den Fischereipachtvertrag vor dem Jahr 2029 zu kündigen, oder müssten wir bis zum Jahr 2029 warten? Falls ja, welche wären dies?
Im Pachtvertag selbst, sind keine Konditionen zur Kündigung vermerkt.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf/Verkauf der Pachtsache dürfte nicht möglich sein!?
Über eine Information sind wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Fischereipachtvertag vorzeitig kündigen - Gibt es Möglichkeiten?
19. Februar 2019
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Frage vom 19. Februar 2019 | 22:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fischereipachtvertag vorzeitig kündigen - Gibt es Möglichkeiten?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2019 | 22:59
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Ohne das Einverständnis des Angelvereins wird es keine Aufhebung des Pachtvertrages geben.
Also muss man sich verlockende Angebote (finanzielle) an den Angelverein überlegen.
#2
Antwort vom 19. Februar 2019 | 23:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatPerson X hat ein Seegrundstück an einen Angelverein verpachtet (befristet bis 2029) :
ZitatEs bestehen keine Gründe die eine fristlose Kündigung nach §594e rechtfertigen würden. :
ZitatIm Pachtvertag selbst, sind keine Konditionen zur Kündigung vermerkt. :
Im Falle solch einer Befristung dürfte eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen sein.
ZitatEine Kündigung wegen Eigenbedarf/Verkauf der Pachtsache dürfte nicht möglich sein!? :
Da sehe ich keine tragfähige Grundlage für.
Und jetzt?
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