Fitnessstudio Mietshaus

17. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Idiau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Mietshaus

Hallo an alle,
bräuchte mal Rat. In unserem Mietshaus (genau unter meinem Zimmer) war vor Corona ein Schuhgeschäft, welches nun durch ein Fitnessstudio ersetzt werden soll. Der Vermieter hat uns bislang hierüber nicht informiert, sonder wir haben die Info durch eine Umbauanordnung an der Ladenseite entdeckt. Seit heute hängen Plakate mit den Namen des Fitnessstudios aus. Nach kurzer Suche bei Google habe ich nun die Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr gefunden. Nun meine Frage: Ist dies überhaupt zulässig in einem Mietshaus und ohne Info vom Vermieter? Ich arbeite in Frühschicht und müss um 2 Uhr Nachts aufstehen und sehe schon jetzt Probleme für meinen Schlaf.

Vielen lieben Dank

-- Editiert von Idiau am 17.06.2021 20:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Idiau):
Nun meine Frage: Ist dies überhaupt zulässig in einem Mietshaus
Ja. Ein Miethaus hat grundsätzlich keine eigene Gesetzesgebung. Maßgeblich entscheidend ist, ob es ein reines Wohngebiet, Misch- oder Gewerbegebiet vorliegt. Da davor bereits eine Gewerbeeinheit Einzug gefunden hatte, spricht erstmal dafür, dass es weiterhin gewerblich genutzt werden kann. Und sofern es nicht die gesetzl. Lärmpegel übersteigt, ist alles in Ordnung.
Zitat (von Idiau):
ohne Info vom Vermieter?
Muss er nicht.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Idiau):
Nach kurzer Suche bei Google habe ich nun die Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr gefunden.

Das bewegt sich fast genau innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten. Die gehen nämlich von 22 bis 6 Uhr.

Und nur ganz am Rande: ein Schuhgeschäft dürfte - wie aller Einzelhandel - Werktags in den meisten Bundesländern sogar rund um die Uhr, von 0-24 Uhr, geöffnet haben. Nur in wenigen Bundesländern ist das etwas eingeschränkt, dann meist auf 6-22 Uhr.

Wenn die zulässigen Lärmemissionen überschritten werden, kann man dagegen vorgehen, unter anderem und vor allem auch mit einer Mietminderung.

Fitness-Studios sind aber nicht automatisch "laut", eher im Gegenteil. Zumal heute, wo es keine "allgemeine Musikbeschallung" mehr gibt, sondern alle Benutzer ihre eigene Musik über Ohrstöpsel hören.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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