Wir ziehen nach sieben Jahren aus einer Wohnung aus, der Teppichboden war damals neu. Der Mietvertrag verpflichtet uns, den Teppich bei Auszug von einer Fachfirma reinigen zu lassen. Das haben wir gemacht (auch zwischendurch jährlich mit Nass-Sauger), trotzdem sind hier und da Flecken, die wohl nicht mehr rausgehen. Es sind weder Rotwein- noch Brandflecken sondern eher Sachen, die sich im Laufe der Zeit verfärbt/angesammelt haben (zB Rostflecken von Möbelfüssen, Flecken in Fensternähe von übergelaufenem Blumenwasser)
usw. Alles nicht extrem auffällig, aber bei bösem Willen erkennbar.
Darf der Vermieter das als Beschädigung auslegen und zB den Zeitwert von 30% des Neupreises verlangen? Wer entscheidet, was als Beschädigung oder als normale Abnutzung zählt?
Flecken im Teppich - normale Abnutzung?
23. August 2005
Thema abonnieren
Frage vom 23. August 2005 | 10:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flecken im Teppich - normale Abnutzung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. August 2005 | 12:24
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Letztednlich wohl nur ein Gutachter oder ein Gericht, wobei ich bei übergelaufenem Blumenbwasser wohl eher dem Mieter die Shculd geben würde.
Da man für Teppiche eine Abnutzung von 10 jahren veranschlagt wären die 30% Ok, allerdings war m. E. die Reinigungsklausel durch einen Fachbetrieb nicht wirksam.
Gruß
Michael
Und jetzt?
Schon
268.307
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
24 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten