Fliesen entfernen

3. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)
Fliesen entfernen

Hallo,
habe vom Vormieter gelegte Fliesen übernommen, die anteilig von der Wohnungsbaugesellschaft bezahlt worden sind.
Nun besteht diese auf Entfernung der Fliesen. Geht das so einfach, das ist doch eine Heidenarbeit?
Gruß Evamaria




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Hat keiner dazu eine Meinung?

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#2
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Wieso sollen die denn entfernt werden?

Du wohnst doch noch da drin, oder?

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#3
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Nein, ich bin schon nicht mehr drin, es soll ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, die alten Tapeten habe ich schon entfernt und jetzt sagt die Wohnungsverwaltung, dass auch die Fliesen in der Küche entfernt werden sollen, die ich dazumals vom Vormieter übernommen habe. Diese Fliesen sind aber mit Absprache der Gesellschaft verlegt worden, teilweise hat der Vormieter auch Material und Arbeitslohn erstattet bekommen. Es sind leichte Gebrauchsspuren zu erkennen, abgesprungen an manchen Stellen. Nun sieht es so aus, dass die Verwaltung nach Entfernung dieser Fliesen erst das endgültige Übergabeprotokoll erstellen will. Ich habe so etwas noch nie gehört. Ich weiß dass jegliche Einbauten wie Paneele, Teppichböden usw. entfernt werden müssen. Das habe ich auch getan, aber bei den Fliesen weiß ich es einfach nicht.

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#4
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Ja, das ist schon mehr als ungewöhnlich!

Steht denn dazu was im Mietvertrag?

Da Du die Fliesen nicht angebracht hast, kann man von Dir meines Erachtens auch deren Entfernung nicht verlangen!

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#5
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Im Mietvertrag steht, dass sämtliche An- und Abbauten bei Auszug in den Ursprungszustand zurückversetzt werden sollen. Das ist ja auch passiert. Ich glaube ja auch nicht, dass ich sie entfernen muss, er erklärt mir aber, dass es im Prinzip wie mit einem Teppichboden ist, der Nachmieter verpflichtet sich so gesehen, die Einbauten des Vormieters zu entsorgen wenn er auszieht, weil der Ursprungszustand der Wohnung eben ohne Teppichboden war oder ist. Mich macht es einfach nur stutzig, weil Fliesen ja nun einmal mit dem Einbau im Haus fest verbunden sind und ich die groben Arbeiten für eine Neuverlegung von Fliesen machen soll. Denn es werden auf jeden Fall neue Fliesen verlegt. Und die Gesellschaft hat ja nun mal anteilig gezahlt und war einverstanden, dass Fliesen gelegt werden.

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#6
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

gibt es da was schriftliches (über die Vereinbarung mit dem Vormieter)?

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#7
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Nein, leider nicht. Aber ist vielleicht noch ein Drankommen, vielleicht hat er ja auch noch eine Bescheinigung über die Erstattung.

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