Fliesen im Bad lösen sich

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
MaBa0511
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Fliesen im Bad lösen sich

Hallo. Ich wohne seit ca.2,5 Jahren in einer Mietwohnung wo kurz vor meinem Einzug alles erneuert wurde.Das Bad wurde komplett neu gefliest. Seit einiger Zeit muss ich feststellen das sich zwischen den neuen Fliesen an der Wand die Verfugung löst und rausbröckelt und die Fliesen anfangen zu wackeln. Habe meinem Vermieter das gezeigt und er sagte da könne man nichts machen,ich solle mir Fugenmasse kaufen und das ausbessern. Ich weiß das das Bad wohl unter der Hand von einem Bekannten der Vermieterfamilie saniert und gefliest wurde und die jetzt wohl mit dem Herrn irgenwie Streit haben. Muß ich mich denn jetzt wirklich um den Schaden kümmern? Habe letzten Monat erst den kaputten Wasserhahn am Badwaschbecken neu gekauft weil dieser auch total kaputt war nach 2,5 Jahren . Der Vermieter will mir den Fugenschaden auch als Kleinreperatur aufbrummen ,nur geht mir das irgendwie zu weit ,da sich ja mitlerweile im ganzem Bad die Fugen rausbröckeln.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1955x hilfreich)

Nach deiner Schilderung ist dein Vermieter wohl von der Art, dass man erst seine Grenzen aufzeigen muss.

Der Wasserhahn fiel sachlich/begrifflich unter Kleinreparaturen - falls der Austausch auch vom Betrag her unter dem Grenzbetrag lag, dann hättest du das also sowieso zahlen müssen.

Abfallende Fliesen sind aber ganz klar Vermietersache.
Falls noch nicht erledigt, dann zeige den Schaden/Mangel schriftlich an und sieh' zu, dass du den Zugang beim Vermieter auch beweisen kannst.

Ich halte nichts von Mietminderung, weil das nach hinten losgehen kann (zu hohe Minderung = Zahlungsverzug = Kündigung des Vermieters). Lies dir am besten mal den Artikel hier durch
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0307/030714.htm

Dort findest du ein Muster >mit Fristsetzung >mit Vorbehaltshinweis >mit Ankündigung der Selbstvornahme bei Verzug
https://www.berliner-mieterverein.de/musterschreiben/maengelanzeige-mit-fristsetzung-erklaerung-der-vorbehaltszahlung

Falls für dich eine Ersatzvornahme nicht in Frage kommt (das kann ja auch heikel werden, wenn "dein" Handwerker nicht ordentlich gearbeitet hat oder die Sache gar nicht nur mit Neu-Verfugen in Griff zu bekommen ist), bleibt nur die Überlegung, ob du nach Fristablauf direkt auf Mängelbeseitigung klagen willst.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3214x hilfreich)

Zitat (von MaBa0511):
Der Vermieter will mir den Fugenschaden auch als Kleinreperatur aufbrummen ,nur geht mir das irgendwie zu weit ,da sich ja mitlerweile im ganzem Bad die Fugen rausbröckeln.


Wie hat er das denn geäußert? Schriftlich, mündlich oder schon passiert?

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Andere Frage: Was ist eigentlich, wenn noch Gewährleistung oder Garantie besteht?

Darf der Mieter die Kleinreparatur nicht bezahlen, weil das oben genannte noch greift?

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1955x hilfreich)

Das tangiert den Mieter doch gar nicht.
Der Mieter hat seine Mängelanzeigepflicht zu erfüllen und den Mangel bzw. den Defekt oder den Umstand, der "eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich macht".
[link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html]BGB § 536c [/link] Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

Für die Ausführung der Arbeiten ist der Vermieter zuständig. Dabei kann der Vermieter prüfen/entscheiden ob der Gewährleistungsansprüche hat und durchsetzt.

Falls der Vermieter Anspruch auf Kostenersatz aufgrund Kleinreparaturen hat, so stellt er das dann dem Mieter in Rechnung. Kostenersatz bedeutet ja auch, dass tatsächlich Kosten angefallen sein müssen. In einem Gewährleistungsfall wäre das aber nicht der Fall ...

Das sind 2 voneinander völlig unabhängige Rechtsverhältnisse.
Und der rechtlich einwandfreie Ablauf und die Pflichtenverteilung machen ja durchaus Sinn.

Hier hat aber der Mieter im einen Fall bereits die (eventuelle) Kleinreparatur selbst ausgeführt. Und möglicherweise den Mangel/Reparaturbedarf dem Vermieter gar nicht angezeigt. Jedenfalls hat er davon nichts geschrieben.
Da könnte es sogar noch zu Stress kommen, weil die vom Mieter besorgte Armatur vielleicht nicht so hochwertig war, wie die vermietereigene Armatur. Wobei ich das in dem Fall hier (Armatur nach 2,5 Jahren defekt) eher nicht glaube.
Das ist halt für den Mieter der große Nachteil einer direkten Ausführung einer Kleinreparatur durch den Mieter.

Im Fall der abfallenden Fugen/Fliesen habe ich aber auf die Mängelanzeigepflicht hingewiesen.


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3214x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Der Mieter hat seine Mängelanzeigepflicht zu erfüllen


So ist es

Zitat (von Lolle):
Für die Ausführung der Arbeiten ist der Vermieter zuständig. Dabei kann der Vermieter prüfen/entscheiden ob der Gewährleistungsansprüche hat und durchsetzt.


Auch das ist richtig, hinzu kommt die Prüfung, ob der Mieter nicht doch mit dem Schraubenzieher in der Fugenleiste rumgepokelt hat (kommt oft genug vor, man mag es nicht glauben)

Sollte der Mieter hier nicht verantwortlich sein, so ist er aus der Sache raus, als Kleinreparatur darf das nicht umgelegt werden, selbst wenn es den vereinbarten Geldbetrag nicht überschreitet denn ...

Zitat:
Nach § 28 Abs. 3 S.2 der II. BerechnungsVO umfassen kleine Instandhaltungen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.


http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/#3

Und somit sind die Fliesen aus dem Rennen.

Schönen Tag noch.

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Lolle):


Hier hat aber der Mieter im einen Fall bereits die (eventuelle) Kleinreparatur selbst ausgeführt. Und möglicherweise den Mangel/Reparaturbedarf dem Vermieter gar nicht angezeigt. Jedenfalls hat er davon nichts geschrieben.
Da könnte es sogar noch zu Stress kommen, weil die vom Mieter besorgte Armatur vielleicht nicht so hochwertig war, wie die vermietereigene Armatur. Wobei ich das in dem Fall hier (Armatur nach 2,5 Jahren defekt) eher nicht glaube.
Das ist halt für den Mieter der große Nachteil einer direkten Ausführung einer Kleinreparatur durch den Mieter.

Im Fall der abfallenden Fugen/Fliesen habe ich aber auf die Mängelanzeigepflicht hingewiesen.


Wie kommst du da drauf? Oder meinst einen anderen Thread? :???:

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126257 Beiträge, 40618x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Darf der Mieter die Kleinreparatur nicht bezahlen, weil das oben genannte noch greift?

Nun, dürfen darf der Mieter alles was dem Vermieter gefällt ... das war doch schon immer so ...



Zitat (von asd1971):
Wie kommst du da drauf? Oder meinst einen anderen Thread? :???:

Das war wohl der Wasserhahn.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3214x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das war wohl der Wasserhahn.


Welcher dann doch wieder in die Kleinreparaturgeschicihte fallen würde (mE)

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#9
 Von 
MavinLandmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

da meine Frau und ich auch Probleme mit den Fliesen im Bad haben, haben wir uns über überlegt ein fliesenloses und fugenloses Bad zu errichten. Das Bad möchten wir gerne mit Alu-Verbund Platten versehen.

Jemand Ideen was die Vor-Nachteile sind?
Besser als herkömmliche Fliesen?
Stabil?
Pflegeleicht?

Auf jeden Vorschlag von euch freue ich mich?


Mfg Mavin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3214x hilfreich)

Das hier ist kein Handwerkerforum, falsche Baustelle sozusagen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126257 Beiträge, 40618x hilfreich)

Zitat (von MavinLandmann):
Auf jeden Vorschlag von euch freue ich mich?

Eigenes Problem = eigener Beitrag



Zitat (von MavinLandmann):
Das Bad möchten wir gerne mit Alu-Verbund Platten versehen.

Als erstes mal abklären, was der Vermieter dazu sagt. Ob der das überhaupt erlaubt. Und wie das mit dem Rückbau ist, wenn man auszieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das hier ist kein Handwerkerforum, falsche Baustelle sozusagen ;)


Was man aber generell mit auf den Weg geben sollte wäre, dass man auf sogenannte Badreiniger verzichten sollte. Diese beeinhalten sehr oft Kalklösemittel und die Fugenmasse ist oftmals auf Kalkbasis und mit den Jahren bröckelt es so vor sich hin. Wie der Fliesenkleber beschaffen ist, weiß ich nicht..........

Signatur:

Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11369 Beiträge, 4319x hilfreich)

Zitat (von MavinLandmann):
Das Bad möchten wir gerne mit Alu-Verbund Platten versehen.


Im Badezimmer ist Aluminium eine ziemlich schlechte Idee.
Aluminium ist ein unedeles Metall und reagiert mit diversen anderen Stoffen.
Je nach Reinigungsmitteln (vor allem Laugen) bekommt man dann noch exotherme Reaktionen inkl. Wasserstoff Entwicklung dazu.

Ich würde für solche Arbeiten eher Glas bevorzugen.

Ansonsten wärst Du mit einer solchen Frage deutlich besser in einem Haustechnik oder Handwerkerforum aufgehoben.

-- Editiert von spatenklopper am 28.09.2018 14:22

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