Fluchtweg entspricht nicht den Vorgaben

13. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ichbinsbloß
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Fluchtweg entspricht nicht den Vorgaben

Schönen Tag zusammen,

Wir wohnen in einer Mietwohnung mit separaten Eingang, dieser ist über eine Treppe zu erreichen. Der Zugang kam uns schon immer recht beengt vor, nachdem der neue Vermieter nun auch noch eine ca 5-6 cm Breite Dämmung angebracht hat,beschränkt sich der einzige Fluchtweg auf gerade mal 61cm. Soweit ich bisher recherchiert habe, sollte dieser mindestens 82cm betragen. Welche Möglichkeiten habe ich gegenüber dem Vermieter, dies einzufordern.

Danke schon mal für eine Antwort

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33 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Welche Möglichkeiten habe ich gegenüber dem Vermieter, dies einzufordern.

Ja, kann man.
Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.

Insofern würde ich versuchen, mal etwas belastbares zu finden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ichbinsbloß
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Insofern würde ich versuchen, mal etwas belastbares zu finden.


Ich habe mich schon beim zuständigen Bauamt informiert und unabhängig davon die Aussage erhalten, dass es nicht den Brandschutzanforderungen entspricht.

Aktuell ist auch mitten auf der Treppe ein Träger des Gerüstes angebracht.

Des Weiteren wurde die Wohnung vom letzten Eigentümer ohne Genehmigung geschaffen, daher passt es auch nicht mehr mit dem Eingang. Finde im Netz aber nur schwammiges.

Habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt und ihn darauf hingewiesen

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3553 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Des Weiteren wurde die Wohnung vom letzten Eigentümer ohne Genehmigung geschaffen,

Und woher wissen sie das? Wenn es stimmt, dass Bauamt informieren, entweder wird sie nachträglich genehmigt oder darf nicht mehr vermietet werden, was für sie einen Umzug bedeuten würde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ichbinsbloß
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und woher wissen sie das? Wenn es stimmt, dass Bauamt informieren, entweder wird sie nachträglich genehmigt oder darf nicht mehr vermietet werden, was für sie einen Umzug bedeuten würde.


Okay ich weiß es nicht mit Sicherheit, aber die Vermutung liegt aus diversen Gründen sehr nahe, da der ehemalige Besitzer dies in einer Hauruck Aktion getan hat, sowie einfach einen Balkon auf eine vorhandene Überdachung gebaut wurde. Dies weiß ich von dem neuen Eigentümer, da er meinte, er hätte deswegen Probleme.

Ein Umzug steht sowieso an, da der neue Eigentümer ein etwas sagen wir mal schwieriger Mensch ist. Wir haben eine Eigenbedarfs Kündigung erhalten, sowie weitere Mieter hier im Haus. Allerdings haben wir auf einer Immobilien Seite entdeckt, dass das Haus schon wieder zum Verkauf steht. Ich vermute, dass ihm die günstigen Mieten nicht passen, da er bei allen den gleichen Grund angegeben hat.

Es liegt auch nahe,dass dies aus "Rache" geschieht, weil er die geplante Modernisierung und Mieterhöhung durch fehlerhafte Ankündigung verschieben musste.

Alles in allem sehr verstrickt.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt und ihn darauf hingewiesen
Der Eigentümer wird deinen Hinweis lesen. Und dann? Wenn du schon solche Schreiben schreibst, solltest du deine Forderung klar und deutlich formulieren, möglichst auch Konsequenzen nennen.
Es gibt hier mE zwei Punkte.
a) die zeitweise Aufstellung des Gerüstes ( mit *Träger* auf der Treppe)
b) Die verbleibende Breite der Tür.

Eine Haus-oder Wohnungseingangstür mit 61 cm lichte Breite? Bist du sicher? Und vorher ca. 71cm?
Sind eure Fenster in der Wohnung nicht als 2. Rettungsweg ausgewiesen?
Wie kommt zB ein neues Standardmöbel in eure Wohnung? Wie viele Wohnungen gibts in diesem Haus?
Zitat (von Ichbinsbloß):
Des Weiteren wurde die Wohnung vom letzten Eigentümer ohne Genehmigung geschaffen,
Das würde mich als Mieter mehr verunsichern als die Dämmung oder das Gerüst. Wenn die Behörde sich damit beschäftigt, droht dir uU vom Vermieter sehr schnell eine Kündigung...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Ichbinsbloß
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Eigentümer wird deinen Hinweis lesen. Und dann? Wenn du schon solche Schreiben schreibst, solltest du deine Forderung klar und deutlich formulieren, möglichst auch Konsequenzen nennen.
Es gibt hier mE zwei Punkte.
a) die zeitweise Aufstellung des Gerüstes ( mit *Träger* auf der Treppe)
b) Die verbleibende Breite der Tür.


Das habe ich natürlich, ich habe darauf verwiesen, welche Vorgaben bezüglich eines Rettungsweges gelten und auch, dass der Ausgang nicht der Brandschutzverordnung entsprechen entspricht. Hatte Email Kontakt mit der Baubehörde und diese haben mir das bestätigt. In dem Schreiben, weise ich ihn auch darauf hin, dass er im Falle eines ******* etc dafür haftbar gemacht werden kann und ich mir vorbehalte den zuständigen Brandschutzbeauftragten sowie das Bauamt zu informieren.

Zitat (von Anami):
Eine Haus-oder Wohnungseingangstür mit 61 cm lichte Breite? Bist du sicher? Und vorher ca. 71cm?
Sind eure Fenster in der Wohnung nicht als 2. Rettungsweg ausgewiesen?
Wie kommt zB ein neues Standardmöbel in eure Wohnung? Wie viele Wohnungen gibts in diesem Haus?


Nein, hier ist nichts ausgewiesen und ja ich habe gestern noch einmal nachgemessen und an der engsten Stelle sind es 61cm an der breitesten 66cm. Wir hatten tatsächlich schon beim Einzug Schwierigkeiten alles hinein zu bekommen, haben aber zb beim Kauf der neuen Waschmaschine darauf geachtet, dass sie nicht zu breit ist. Ein Auszug gestaltet sich nun aber schwierig.

Das Haus verfügt über 4 Wohneinheiten, diese sind aber durch den Haupteingang zu erreichen. Nur unsere über den Hinterhof

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Ich habe mich schon beim zuständigen Bauamt informiert und unabhängig davon die Aussage erhalten, dass es nicht den Brandschutzanforderungen entspricht.

Zitat (von Ichbinsbloß):
Hatte Email Kontakt mit der Baubehörde und diese haben mir das bestätigt.

Dann hat man ja was sehr solides.



Zitat (von Ichbinsbloß):
Aktuell ist auch mitten auf der Treppe ein Träger des Gerüstes angebracht.

In absoluten Ausnahmefällen zulässig - müsste also geprüft werden, ob ein solcher vorliegt.



Zitat (von Anami):
droht dir uU vom Vermieter sehr schnell eine Kündigung...

Zitat (von Ichbinsbloß):
Wir haben eine Eigenbedarfs Kündigung erhalten

...



Zitat (von Ichbinsbloß):
Wir haben eine Eigenbedarfs Kündigung erhalten, sowie weitere Mieter hier im Haus. Allerdings haben wir auf einer Immobilien Seite entdeckt, dass das Haus schon wieder zum Verkauf steht. Ich vermute, dass ihm die günstigen Mieten nicht passen, da er bei allen den gleichen Grund angegeben hat.

Wenn man es geschickt anstellt, kann es sein, das der Vermieter Umzugskosten und auch eine zeitlang die Differenz zu der alten Miete übernehmen müsste.



Signatur:

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Sind eure Fenster in der Wohnung nicht als 2. Rettungsweg ausgewiesen?Wenn schon nichts ausgewiesen ist, so sind doch Wohnungsfenster in aller Regel auch Rettungswege.

Zitat (von Ichbinsbloß):
ich habe darauf verwiesen, welche Vorgaben bezüglich eines Rettungsweges gelten und auch, dass der Ausgang nicht der Brandschutzverordnung entsprechen entspricht.
Ja, und? Nun hat man schon die EB-Kündigung.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Ichbinsbloß
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, und? Nun hat man schon die EB-Kündigung.


Ob der EB rechtens ist, sei mal dahingestellt, ändert ja trotzdem nichts an der Tatsache, für uns aktuell und für den nächsten Mieter, denn der Eigentümer wird hier ganz sicher nicht einziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Nochmal gefragt: Sind eure Fenster in der Wohnung nicht als 2. Rettungsweg ausgewiesen?Wenn schon nichts ausgewiesen ist, so sind doch Wohnungsfenster in aller Regel auch Rettungswege.
Wie groß sind denn die Fenster? Evtl. ändert es ziemlich viel an den Tatsachen.

Zitat (von Ichbinsbloß):
Ob der EB rechtens ist, sei mal dahingestellt
Ja, andere Sache. Auch was ihr sonst noch vermutet, ist hier nicht relevant.
Dass du alles mögliche vom Vermieter einfordern kannst und/oder ihn hinweisen kannst , das wurde doch längst beantwortet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nochmal gefragt:

Was für ein Unfug ...
Glaubt man die haben heute Nacht da was geändert?


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#12
 Von 
Ichbinsbloß
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nochmal gefragt: Sind eure Fenster in der Wohnung nicht als 2. Rettungsweg ausgewiesen?Wenn schon nichts ausgewiesen ist, so sind doch Wohnungsfenster in aller Regel auch Rettungswege.
Wie groß sind denn die Fenster? Evtl. ändert es ziemlich viel an den Tatsachen.


Nein sie sind nicht als Rettungsweg ausgewiesen, hatte ich aber schon geschrieben. Das größte ist 0.88m breit und 1,20m hoch.


Selbst wenn das mit dem Fluchtweg durch den EB irrelevant wird, können wir so gar nicht mehr ausziehen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Glaubt man die haben heute Nacht da was geändert?
Unfug!
Wenn in einer Wohnung die Fenster als 2.Rettungsweg nicht ausgewiesen sind (kein Schild dran klebt)--- können sie trotzdem der 2. Rettungsweg sein. Die Größe ist wichtig.

Zitat (von Ichbinsbloß):
können wir so gar nicht mehr ausziehen
Das wird schon. :wink:
Ein Fenster mit der angegebenen Größe dürfte ein solcher 2. Rettungsweg sein. Die Differenz ist ein Messfehler. Wenn die Kündigung nicht *rechtens* ist, braucht ihr erstmal sowieso nicht ausziehen.
Wenn eure Wohnung ohne Genehmigung der Behörde gebaut wurde, und die Behörde nun davon Kenntnis hat, wird die Behörde entscheiden, wie und wann das dort weitergeht.

Kann es sein, dass du deinen Ärger wegen der EB-Kündigung nun mit solchen *Brandschutz-und Rettungswege-Punkten vermischst?
Wenn er wegen Eigenbedarf kündigt, muss er ja nicht unbedingt selbst einziehen...

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ichbinsbloß
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Differenz ist ein Messfehler


Was für ein Messfehler?

Zitat (von Anami):
Kann es sein, dass du deinen Ärger wegen der EB-Kündigung nun mit solchen *Brandschutz-und Rettungswege-Punkten vermischst?


Nein, darüber habe ich mich davor schon informiert, weil es uns ziemlich eng vor kam. Weil ich mit den Einkäufen und Kindern kaum Platz hatte die Treppe hoch zu kommen.

Überschneidet sich nur alles gerade, die EB Kündigung kam umgehend auf mein Schreiben, dass die Modernisierung nicht statt den vorgeschriebenen 3 Monaten, 2 Wochen vorher angekündigt wurde und über die anstehenden Feiertage hätten Fenster getauscht werden sollen.

Jetzt kann er das erst ab Februar machen und die Mieterhöhung verschiebt sich dadurch ja auch. Ist also eher sein Ärger, den wir da abbekommen.

Zitat (von Anami):
Wenn er wegen Eigenbedarf kündigt, muss er ja nicht unbedingt selbst einziehen...


Muss er schon, er hat sie und die anderen Wohnungen ja für sich und seine Lebensgefährtin gekündigt, wegen Nachwuchs. Werden wohl zehnlige bei einem Haus von über 500qm. Bei allen wurde der gleiche Grund angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Weil ich mit den Einkäufen und Kindern kaum Platz hatte die Treppe hoch zu kommen.
Die Treppe stand bisher nicht zur Debatte. Es ging um Tür und Fenster. Es gibt mind. 1 Fenster in eurer Wohnung, dass als 2. Rettungsweg dienen kann. Zur Not auch als Transportweg.
Zitat (von Ichbinsbloß):
Ist also eher sein Ärger, den wir da abbekommen.
Na, wie du meinst. Der Eigentümer ärgert sich vermutlich nicht über die Treppe, die schmale Hinterhoftür, den zeitweiligen Gerüst*träger*und auch nicht über eine Möbeltransportfrage.
Abwarten
-ob er ab Februar die Fenster tauscht
-ob er seine EB-Kündigung rechtskonform macht
-ob ihr wegen der Baubehörde ausziehen müsst, weil er eure Wohnung ohne Genehmigung geschaffen hat.
Oder
ob er das nachträglich ordnen kann.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unfug!

Der einzige der hier mal wieder Unfug verzapft bist Du.

Warum fragt man dann ob sie als Rettungsweg ausgewiesen sind? Sogar mehrfacht? Obwohl es schon lange beantwortet wurde?



Zitat (von Ichbinsbloß):
Was für ein Messfehler?

Damit ist wohl gemeint das derjenige der die Größe ausgemessen hat, einfach zu blöde ist einen Zollstock zu halten und / oder abzulesen.



Im allgemeinen lautet die Empfehlung hier im Unterforum, das man die Beiträge des Users Anami einfach ignoriert.
Anami antwortet immer wieder mal mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität und Unkenntnis der Rechtslage.



Zitat (von Ichbinsbloß):
die EB Kündigung kam umgehend auf mein Schreiben, dass die Modernisierung

Zitat (von Ichbinsbloß):
Bei allen wurde der gleiche Grund angegeben.

Zitat (von Ichbinsbloß):
Allerdings haben wir auf einer Immobilien Seite entdeckt, dass das Haus schon wieder zum Verkauf steht.

Sehr viele und recht eindeutige Indizien für eine vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung.



Zitat (von Ichbinsbloß):
dass die Modernisierung nicht statt den vorgeschriebenen 3 Monaten, 2 Wochen vorher angekündigt wurde

Je nach Formulierung wäre dann alles nichtig und es gibt gar keine Mieterhöhung.



Die Frage ist doch, was ist euer Plan, was euer Ziel?
Mit dem Vermieter ausfechten? Wenn ja was?
Oder entsprechend ausziehen?
Ganz was anderes?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ichbinsbloß
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Je nach Formulierung wäre dann alles nichtig und es gibt gar keine Mieterhöhung.


Das haben wir quasi schon durch, er hat seinen Fehler erkannt und das Schreiben neu aufgesetzt für alle. Die Fenster werden jetzt erst Mitte März getauscht und die Mieterhöhung hat er jetzt nur noch geschätzt, bzw geschrieben, dass es von den Kosten abhängig ist.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Frage ist doch, was ist euer Plan, was euer Ziel?
Mit dem Vermieter ausfechten? Wenn ja was?
Oder entsprechend ausziehen?
Ganz was anderes?


Also Aufgrund der vielen Unstimmigkeiten werden wir uns wohl so oder so was Neues suchen. Hat ja keinen Sinn, wenn das so weitergeht. Er hatte sich davor schon ein paar Dinge erlaubt, über die wir hinwegsehen haben, weil wir keinen Ärger wollten.

Den vorgeschobenen Eigenbedarf werden wir aber dennoch nicht einfach so in Kauf nehmen, es ist ja überall schwer passenden bezahlbaren Wohnraum zu finden, vor allem unter Zeitdruck.
Die anderen Mieter werden auch dagegen vorgehen, da wurde zuvor schon durch SMS Kontakt klar, dass er sie raus haben möchte.

Sollte man da gleich zum Anwalt oder kann da auch der Mieterschutzbund helfen?

Hab vielen Dank für deine Antworten, die haben mir weitergeholfen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Also Aufgrund der vielen Unstimmigkeiten werden wir uns wohl so oder so was Neues suchen. Hat ja keinen Sinn, wenn das so weitergeht.


In solchen Fällen meist die bessere Erkenntnis.

Den VM vielleicht noch darauf hinweisen, dass man seine EB Kündigung anfechten werde Aufgrund von A, B, C, ... (so auf die schnelle würde ich da die Verkaufsanzeige, den Bedarf 500m2 für 3 Personen, etc. anbringen) aber man sich doch eventuell auf eine Vertragsauflösung mit Gegenleistung einigen würde (Umzugskosten, höhere Miete für 1Jahr, das ganze dann vor der Verhandlung mit Faktor 2, wäre da mein Bauchgefühl).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Also Aufgrund der vielen Unstimmigkeiten werden wir uns wohl so oder so was Neues suchen.
Und warum eröffnet man einen Beitrag mit Fluchtweg, Brandschutz, schmalen Türen usw. :wink:
Wenn man gleich die passenden Fragen stellt und das Ziel nennt, brauche nicht mal ich mich zum 2. Rettungsweg auslassen.
(btw. Bei uns ist kein einziges Fenster als 2. RW --ausgewiesen--. Trotzdem sind ALLE vorh. Fenster der 2. Rettungsweg für die jeweilige Wohnung.)
Haarspaltereien und Wortklaubereien helfen nicht.

Dann mal viel Erfolg.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und warum eröffnet man einen Beitrag mit Fluchtweg, Brandschutz, schmalen Türen usw.

Weil es wohl Leute gibt, die in der Lage sind weiter als bis zum Tellerrand zu denken.

Und andere haben mit lesen und verstehen Problem, würfeln Worte / Begrifflichkeiten verschiedener Bedeutung durcheinander und tun Richtgstellungen etc. als Haarspaltereien und Wortklaubereien ab.



Zitat (von Ichbinsbloß):
Also Aufgrund der vielen Unstimmigkeiten werden wir uns wohl so oder so was Neues suchen. Hat ja keinen Sinn, wenn das so weitergeht.

Nur das ich das jetzt noch nicht so offiziell machen würde ...



Zitat (von Ichbinsbloß):
Sollte man da gleich zum Anwalt oder kann da auch der Mieterschutzbund helfen?

Da die Qualität der einzelnen Vereine doch sehr unterschiedlich ist, würde ich versuchen einen Fachanwalt für Mietrecht zu finden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Ob der EB rechtens ist, sei mal dahingestellt, ändert ja trotzdem nichts an der Tatsache, für uns aktuell und für den nächsten Mieter, denn der Eigentümer wird hier ganz sicher nicht einziehen.


Was ist dein Ziel?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Was ist dein Ziel?

#17 lesen und verstehen könnte weiterhelfen ...


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
#17 lesen und verstehen könnte weiterhelfen ...


Viele Erwägungen, kein konkretes Ziel

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Viele Erwägungen, kein konkretes Ziel

Richtig, war aber die Antwort auf
Zitat (von Harry van Sell):
Die Frage ist doch, was ist euer Plan, was euer Ziel?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, war aber die Antwort auf

Zitat (von Harry van Sell):
Die Frage ist doch, was ist euer Plan, was euer Ziel?


Also einen Plan oder eine Richtung kann ich nicht erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Also einen Plan oder eine Richtung kann ich nicht erkennen.

Man möchte sich von diesem Vermieter trennen.
Nach Möglichkeit unter Mitnahme einer Abfindung wegen der nichtigen EB Kündigung.
Und man sucht noch ein paar dicke Knüppel die man ihm zwischen die Beine werfen kann, zwecks Steigerung der Motivation bei der Abfindung.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ichbinsbloß
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da die Qualität der einzelnen Vereine doch sehr unterschiedlich ist, würde ich versuchen einen Fachanwalt für Mietrecht zu finden.


Okay, danke Dir.

Macht es denn Sinn, so wie Romeo angemerkt hat, sich versuchen mit dem Vermieter außergerichtlich zu einigen? Oder hätte das im Endeffekt negative Auswirkungen auf einen Prozess?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32282 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Oder hätte das im Endeffekt negative Auswirkungen auf einen Prozess?
Wird langsam witzig.
Wenn man sich mit DIESEM Vermieter außergerichtlich einigen kann, brauchts keinen *Prozess* mehr.
Scheitert der Versuch aufgrund der geschilderten beiderseitigen Vorkommnisse, trifft man sich evtl. vor Gericht. Dann steht eine Klage im Raum.
Ob der Vermieter bis dahin 1 rechtskonforme EB-Kündigung für dich hinbekommt, um vor Gericht *gut* dazustehen, steht in den Sternen.
Recht real in dieser ganzen Suppe bis zum Tellerrand schwimmt mE aber noch die *Schwarzbau*-Wohnung, in der ihr jetzt wohnt. Das Thema/Problem könnte im Falle eines *Prozesses* eine nicht unwichtige Rolle spielen.

Zitat (von Solan196):
Also einen Plan oder eine Richtung kann ich nicht erkennen.
Mittlerweile hat man den Fragesteller aber dahin gelotst, dass der merkt, was er planen und wollen soll :pc: .

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Macht es denn Sinn, so wie Romeo angemerkt hat, sich versuchen mit dem Vermieter außergerichtlich zu einigen? Oder hätte das im Endeffekt negative Auswirkungen auf einen Prozess?

Die Strategie würde ich mit dem Anwalt abstimmen.


Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Ichbinsbloß):
Oder hätte das im Endeffekt negative Auswirkungen auf einen Prozess?


Dafür muss einem klar werden, was man will (gerne mit Hilfe des Fachanwalts). Auf was will man den aktuell klagen? Auf Herstellung eines baurechtlich einwandfreien Zustands? Bezüglich der Eigenbedarfskündigung könnte (nach Absprache mit dem Anwalt, wir kennen die ja nicht wörtlich) man auch einfach nichts tun, wenn man sich sicher ist, dass diese unbegründet ist. Da müsste dann der VM auf Räumung klagen.
Ich kann aktuell halt nicht wirklich erkennen, was man erreichen möchte. Den VM zu erpressen ala "zahl mir 10.000€ Abfindung damit ich nicht melde das die Wohnung gegen Baurecht verstößt" wäre bei einem möglichen Prozess sicher nicht hilfreich.

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