Flur- und Außenbeleuchtung über unseren Zähler

20. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
nita1981
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Flur- und Außenbeleuchtung über unseren Zähler

Hallo zusammen,
wir wohnen seit Mai 2009 in einem 3 Parteien Haus und haben nun festgestellt, dass die Flurbeleuchtung, die Außenbeleuchtung sowie die Klingel des Nachbarn über unseren Stromkreis läuft.
Sozusagen wenn wir die Sicherung kippen, gibts kein Licht und keine Klingel mehr, somit können wir doch davon ausgehen, dass wir für diesen Strom auch bezahlen.
Auf den Abrechnungen haben wir auch nachgesehen, kein Posten mit Allgemeinstrom. Obwohl es einen Allgemeinstromzähler im Keller gibt.
Ich möchte dies nun der Hausverwaltung schriftlich mitteilen, dabei aber keinen Fehler machen, da unsere Hausverwaltung "schwierig" ist. Zum einen möchte ich fordern, dass die Beleuchtung von unserem Stromkreis genommen wird, zum anderen aber auch ansprechen, dass ich schon gerne eine Entschädigung für die vergangenen Jahre hätte. Auf was muß ich achten?
Schonmal Danke für alle Antworten!!


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-- Editiert nita1981 am 20.10.2013 16:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

Schildern Sie den Zustand und verlangen Sie sofortige Abhilfe (nicht bitten, denn da gibt es nichts zu bitten).

Eine Entschädigung könnten Sie fordern, aber wie wollen Sie die Höhe nachweisslich beziffern. Sie können also nur auf Kulanz hoffen.


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-- Editiert Mugul am 20.10.2013 20:43

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Schildern Sie den Zustand und verlangen Sie sofortige Abhilfe (nicht bitten, denn da gibt es nichts zu bitten).
Da schliesse ich mich da an - ergänzend noch: Frist zur Abhilfe nach Kalender setzen (14 Tage)

Habt ihr schonmal kontrolliert, was denn eigentlich über den Allgemeinstromzähler läuft?
D.h. funktioniert insbesondere die Heizung (Heizungsumwälzpumpe, Warmwasserpumpe) noch, wenn ihr eure Sicherungen ausschaltet?
Das sind ja eher größere Stromkostenfresser, als Treppenhaus/Allgemeinbeleuchtung ...

könnt nur auf Kulanz hoffen
Das sehe ich anders.
Zunächst verjährt ja ein Ersatzanspruch 3 Jahre nach Bekanntwerden des begründenden Umstands. Langes Hinhaltenlassen kann also recht nachteilig sein.

Deswegen selbst einen möglichst realistisch geschätzten Wert ansetzen, je nach dem
> mit Pumpen mind. 150-200 Euro/jährlich
> nur Licht ca. 20-30 Euro/jährlich
bis zur erfolgten Klärung als vorläufigen Einbehalt von der nächsten Mietzahlung ankündigen und entsprechend weniger zahlen
a) um die Hausverwaltung in Zugzwang zu setzen
b) um nicht bis zum St. Nimmerleinstag auf Klärung warten zu müssen.
Den Mieteinbehalt ganz ordentlich mit der Mängelanzeige ankündigen.

Das entsprechende Schreiben sollte dem Empfänger beweisbar zugehen (Einwurfeinschreiben oder Einwurf durch Zeugen)

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Man setzt die Hausverwaltung richtig unter Zugzwang, in dem man die Sicherung rausnimmt!

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#4
 Von 
Frau Mahlzahn
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Den VM wie von Lolle beschrieben in Kenntnis setzen.

Und dann würde ich erstmal einen 2-3wöchigen Urlaub planen und für die Zeit meiner Abwesenheit die Sicherungen rausnehmen.




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