Forderung Nebenkosten

18. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
jonas73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Nebenkosten

Hallo,
ich habe massenweise Probleme mit meinen Vermieter der in
den letzten Monaten mit vielen Forderungen kommt, die seit
4 Jahren nicht bestanden.

Letztes Schreiben vom 16.02.2010:

"ich habe bisher die Kosten für die Grundsteuer kulanter Weise
übernommen. Nun nicht mehr!, überweisen Sie bis zum 19.02.10
für den Zeitraum 1.1.2010 bis 31.3.2010 auf das aufgeführte
Konto. Bescheid liegt als Kopie bei."
Unter Zeugen wurde damals vereinbart, dass im Gegenzug der
Mieter Kleinreparaturen durchführt, was auch regelmäßig geschehen
ist.
Muss ich das überhaupt noch zahlen, oder habe ich eine Art
Bestandsschutz.
Wenn nicht, dann zahle ich doch nicht im Voraus, da ich ja
nicht weis ob ich im März noch hier wohnen werde. Kann ja sein,
soverbittert wie er ist, dass er mir eine fristlose Kündigung
schickt.

Gruß Jonas73

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Nebenkosten werden normalerweise als Pauschale am Monatsersten bezahlt.
Grundsteuern sind Nebenkosten, und können auf die Mieter umgelegt werden.
Wenn dein Vermieter dies nie berechnet hat, dann hast du Glück gehabt.
Er kann dies aber in der Nebenkostenabrechnung auch noch für das vergangene Jahr machen.
"Bestandsschutz", oder so was, gibt es nicht.
Kleinreparaturen sind meist im Mietvertrag geregelt, und sind auch vom Mieter bis zu einer best. Höhe zu bezahlen.
Kündigungsfristen betragen 3 Monate.
Warum soll er dir fristlos kündigen?

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#2
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

So ist es eben, kleiner Finger, ganze Hand. Du hast einen tollen VM, der bisher die Grundsteuer bezahlt hat, dem Beitrag von Frau Helga ist nichts hinzuzufügen, vielleicht solltest Du Dich aber noch mit einer Flasche Wein für die Vergangenheit bedanken.

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"H.-J.Sp."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Zu prüfen wäre hier trotzdem welche Betriebskostenarten im Mietvertrag verienbart wurden.
Üblicherweise ist in den Formularmietverträgen eine umfangreiche Liste enthalten.
Wenn die Grundsteuer dort aufgeführt ist, kann der VM sie jederzeit umlegen, auch wenn er es in den Vorjahren nachlässigerweise nicht getan hat, aber nur dann!
Das lässt sich dem Eingangsposting in dem Fred hier aber nicht entnehmen.

quote:
Muss ich das überhaupt noch zahlen, oder habe ich eine Art
Bestandsschutz.

Gibt es nur bei baulichen Anlagen! :grins:
Du meinst wahrscheinlich ob Du ein Gewohnheitsrecht hat oder einfach ausgedrückt: Habe ich Anspruch darauf, dass der VM bis ans Ende aller Zeiten diese Kosten nicht mehr abrechnet
-> Mietvertrag nachlesen

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