Hallo,
Mein Vermieter will, dass ich mich an den Kosten für den Einbau neuer toiletten und Waschbecken beteilige.
Diese sind durch starke kalkablagerungen verschmutzt.
Er sagt das ist eine übermäßige abnutzung meinerseits. (Die Bäder sind seit dem Bau der Häuser nicht renoviert worden, mindestens 15 jahre)
Diese Verschmutzungen resultieren aus fehlendem wasserdruck im haus. In den Toiletten lief auch das Wasser nach.
Es besteht kein Wartungsvertrag für die Anlage.
Was kann ich dagegen tun?
Vielen Dank für die Hilfe
Forderung bad Sanierung nach auszug
10. Juni 2020
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Frage vom 10. Juni 2020 | 13:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung bad Sanierung nach auszug
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#1
Antwort vom 10. Juni 2020 | 14:30
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatWas kann ich dagegen tun? :
Dich weigern ?
Zustand detailliert mit Zeugen dokumentieren und hoffen, dass ein Richter das später genauso sieht wie Du.
#2
Antwort vom 10. Juni 2020 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (31992 Beiträge, 5630x hilfreich)
Er will, er sagt... Schreibt er auch schon was?
Wie lange hast du dort gewohnt? Bäder bzw. die Sanitärobjekte müssen keineswegs nach 15 Jahren oder gar öfter *renoviert* bzw. getauscht werden.
Nein. Das stimmt nicht.ZitatDiese Verschmutzungen resultieren aus fehlendem wasserdruck im haus :
Das hat mit kalkhaltigem Wasser oder Verschmutzungen nichts zu tun und lässt sich schnell reparieren.ZitatIn den Toiletten lief auch das Wasser nach. :
Für welche Anlage?ZitatEs besteht kein Wartungsvertrag für die Anlage. :
Grundsätzlich: Starke Kalkablagerungen in WC- und Waschbecken oder Wannen/Duschen stammen nicht von übermäßiger Abnutzung... evtl. von nicht ausreichender oder falscher oder unmöglicher Reinigung/Entfernung der Kalksteinrückstände.
Wie viele neue Toiletten und Waschbecken sollen es denn werden?Zitatan den Kosten für den Einbau neuer toiletten und Waschbecken beteilige. :
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#3
Antwort vom 10. Juni 2020 | 15:20
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatDiese Verschmutzungen resultieren aus fehlendem wasserdruck im haus :
Wohl eher aus mangelnder fachgerechter Reinigung. Da das reinigen aber eine der vielen Pflichten der Mieter sind, dürfte eine Beteiligung durchaus kulant sein - man könnte auch juristisch korrekt mit Schadenerstz etc. kommen.
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