Forderung bad Sanierung nach auszug

10. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb548818-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung bad Sanierung nach auszug

Hallo,
Mein Vermieter will, dass ich mich an den Kosten für den Einbau neuer toiletten und Waschbecken beteilige.
Diese sind durch starke kalkablagerungen verschmutzt.
Er sagt das ist eine übermäßige abnutzung meinerseits. (Die Bäder sind seit dem Bau der Häuser nicht renoviert worden, mindestens 15 jahre)
Diese Verschmutzungen resultieren aus fehlendem wasserdruck im haus. In den Toiletten lief auch das Wasser nach.
Es besteht kein Wartungsvertrag für die Anlage.
Was kann ich dagegen tun?
Vielen Dank für die Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von fb548818-77):
Was kann ich dagegen tun?


Dich weigern ?

Zustand detailliert mit Zeugen dokumentieren und hoffen, dass ein Richter das später genauso sieht wie Du.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Er will, er sagt... Schreibt er auch schon was?

Wie lange hast du dort gewohnt? Bäder bzw. die Sanitärobjekte müssen keineswegs nach 15 Jahren oder gar öfter *renoviert* bzw. getauscht werden.

Zitat (von fb548818-77):
Diese Verschmutzungen resultieren aus fehlendem wasserdruck im haus
Nein. Das stimmt nicht.
Zitat (von fb548818-77):
In den Toiletten lief auch das Wasser nach.
Das hat mit kalkhaltigem Wasser oder Verschmutzungen nichts zu tun und lässt sich schnell reparieren.
Zitat (von fb548818-77):
Es besteht kein Wartungsvertrag für die Anlage.
Für welche Anlage?

Grundsätzlich: Starke Kalkablagerungen in WC- und Waschbecken oder Wannen/Duschen stammen nicht von übermäßiger Abnutzung... evtl. von nicht ausreichender oder falscher oder unmöglicher Reinigung/Entfernung der Kalksteinrückstände.

Zitat (von fb548818-77):
an den Kosten für den Einbau neuer toiletten und Waschbecken beteilige.
Wie viele neue Toiletten und Waschbecken sollen es denn werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb548818-77):
Diese Verschmutzungen resultieren aus fehlendem wasserdruck im haus

Wohl eher aus mangelnder fachgerechter Reinigung. Da das reinigen aber eine der vielen Pflichten der Mieter sind, dürfte eine Beteiligung durchaus kulant sein - man könnte auch juristisch korrekt mit Schadenerstz etc. kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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