Forderung eines neuen Hausmeisters

16. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
EeehMacarena
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung eines neuen Hausmeisters

Wir sind ein Mehrparteien Haus mit insgesamt 4 Blöcken. Es gibt an vielen Stellen Reparaturen die erledigt werden müssten. Leider dauert es - nicht gelogen - teilweise bis zu einem Jahr, bis endlich mal was passiert. Der Hausmeister ist nie NIE NIE NIE erreichbar. Und wenn wir das Glück haben ihn ans Telefon zu bekommen, dann werden wir immer vertröstet. Das zieht sich dann ewig hin, bis wir ihn wieder an den Hörer bekommen und das Thema von vorne beginnt.
Unsere Sacharbeiterin ist auch keine große Hilfe. "Wenden Sie sich an den Hausmeister." kommt dann.

Nur einige Beispiele:
Fenster im Dach undicht (gemeldet Anfang 2023 - noch offen)
Briefkastenerneuerung, da diese nicht funktionierten (meldet Januar 2023 - erledigt September 2023)
Außentür undicht und nicht verschließbar (gemeldet Januar 2023 - erledigt jetzt)
Warmwasserboiler die Tropfen und Bäder unter Wasser setzen (wurde in der Vertretung repariert, unserer HM meinte wir sollten eine Schüssel drunter stellen)

Unsere Wohnräume werden mit Holz bzw. Öl beheizt, die die Mieter selbst besorgen müssen. Der Zugang für die Lieferung läuft über einen Bereich, der vom Hausmeister benutzt wird. Zugeschlossen und nur durch ihn geöffnet werden kann. Offiziell ist das ein Fluchtweg. Für uns aber immer abgeschlossen. Die letzten 3 Jahre hatten wir Mehrkosten und Schleppereien über das Treppenhaus, um die Lieferung in unsere Kellerabteile zu bekommen. Weil der Herr nie erreichbar ist.

Solche Dinge häufen sich. In den letzten 2 Wochen hatten wir eine Vertretung. Diese hat in den 2 Wochen mehr geschafft, als der Hausmeister im ganzen Jahr. Zumindest für unsere Wohnanlage. Daher wollen wir vereint diesen Typen kündigen bzw. ersetzen lassen. Wie müssten wir vorgehen? Und hätten wir überhaupt eine Chance?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15882 Beiträge, 9099x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Und hätten wir überhaupt eine Chance?

Kündigen kann nur der Vermieter.
Wenn Sie den Vermieter also nicht auf Ihre Seite ziehen: keine Chance.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5454x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Der Hausmeister ist nie NIE NIE NIE erreichbar
Der Hausmeister ist ja auch nie-nie-nie---euer Ansprechpartner für Reparaturen.
Schaut mal in den Mietvertrag. Ihr habt einen Vermieter. Dem sind Mängel an der Mietsache mitzuteilen und Beseitigung der Mängel in angemessener Frist zu fordern. Das macht man schriftlich und nachweislich.
Zitat (von EeehMacarena):
Daher wollen wir vereint diesen Typen kündigen bzw. ersetzen lassen.
Ob einzeln oder vereint: Der Hausmeister kann höchstens vom Vermieter bzw. der beauftragten und bevollmächtigten Hausverwaltung gekündigt werden, nicht von Mietern.

Das Telefon ist so ungefähr das dümmste Instrument für solche *Ziele*.
Zitat (von EeehMacarena):
Unsere Wohnräume werden mit Holz bzw. Öl beheizt, die die Mieter selbst besorgen müssen.
Vermutlich sind nun aber die vermietereigenen Heizöltanks entsorgt...oder? darüber klagtest du vor wenigen Wochen.
Nun ist nur noch das Fenster im Dach undicht? Gehört das überhaupt zur Mietsache eines Mieters?

Das klingt nach einer sehr interessanten Gemengelage--- bei Mietern, Vermieter, Sachbearbeitung, Hausmeister. Alles sehr günstig--- entsprechend siehts aus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116365 Beiträge, 39260x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Und hätten wir überhaupt eine Chance?

Die Chancen liegen - wie immer - zwischen 0-100%, in Abhängigkeit der uns unbekannten Details, Güte der Argumente der jeweiligen Parteien, der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes, ...



Zitat (von EeehMacarena):
Offiziell ist das ein Fluchtweg. Für uns aber immer abgeschlossen.

Dann gerichtsfest dagegen vorgehen.



Zitat (von EeehMacarena):
Diese hat in den 2 Wochen mehr geschafft, als der Hausmeister im ganzen Jahr

Eventuell weil die Mieter deren Telefonnummer nicht kannten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
EeehMacarena
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Hausmeister ist ja auch nie-nie-nie---euer Ansprechpartner für Reparaturen.


Leider schon. Denn jedesmal wenn wir uns an die Zentrale bzw. die Sachbearbeiterin für unser Gebiet wenden (da werden wir auch immer gleich hin verbunden) weißt diese uns an den Hausmeister. Sie könne da nichts machen. Hin und wieder gibt sie es selber weiter. Aber das ist eher die Ausnahme.

Zitat (von Anami):
Vermutlich sind nun aber die vermietereigenen Heizöltanks entsorgt...oder? darüber klagtest du vor wenigen Wochen.
Nun ist nur noch das Fenster im Dach undicht? Gehört das überhaupt zur Mietsache eines Mieters?


Nein, die sind noch nicht entsorgt. Laut SB müssen wir diese auf eigene Kosten entsorgen. Das ist aber ihre Standardantwort auf alles, was Kosten Seiten des Vermieters angeht.
Das Dachfenster befindet sich im Treppenhaus des Gebäudes. Bei Regenschauern sammelt sich genügend Wasser auf der Treppe an, das man bei stärker anhaltendem Regen, einen Topf drunter stellen müssen. Ausrutschgefahr ist groß. Zudem kann sich so Schimmel verbreiten. Also JA, es gehört repariert. Bei den Nachbargebäuden war ein ähnlicher Fall. Es dauerte fast 2 Jahre bis mal was getan wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
EeehMacarena
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell weil die Mieter deren Telefonnummer nicht kannten?


Doch die kennen alle. Aber die Vertretung ist halt nur tätig, wenn der Hausmeister im Urlaub ist. Als Ersatz solange der HM vorhanden ist, dürfen wir ihn nicht nehmen. Und er nimmt auch keine Aufträge an.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6463 Beiträge, 1381x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Leider schon. Denn jedesmal wenn wir uns an die Zentrale bzw. die Sachbearbeiterin für unser Gebiet wenden (da werden wir auch immer gleich hin verbunden) weißt diese uns an den Hausmeister. Sie könne da nichts machen. Hin und wieder gibt sie es selber weiter. Aber das ist eher die Ausnahme.


Vielleicht sollte man dann auf gerichtsfeste Kommunikation mit Einschreiben und Mietminderungen antworten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5454x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Leider schon.
Ich habe gelesen, dass irgendeine Sachbearbeiterin am Telefon immer gesagt hatte--- Wenden Sie sich an den Hausmeister.
Na und? Hat doch nichts gebracht, außer die SB konnte auflegen ...und sich (wichtigeren) Dingen widmen.

Genau deshalb schrieb ich:
1. Das macht man schriftlich und nachweislich.
2. Das Telefon ist so ungefähr das dümmste Instrument für solche *Ziele*.


Das undichte Fenster im Treppenhaus gehört nicht zu deiner Mietsache.
Doch auch für die Mitteilung dieses Schadens an den Vermieter eignet sich das Telefonat mit dieser SB nicht.
Auch nicht für die Antwort zur Meinung der SB, es wäre Mietersache, die Öltanks zu entsorgen.

Schreiben--- kannst du doch!!

ganz nebenbei: Wann wird die Hütte denn abgerissen? Wie viele Wohnungen sind es insgesamt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116365 Beiträge, 39260x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Denn jedesmal wenn wir uns an die Zentrale bzw. die Sachbearbeiterin für unser Gebiet wenden (da werden wir auch immer gleich hin verbunden) weißt diese uns an den Hausmeister. Sie könne da nichts machen.

Findet sich was zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen? Wenn ja, mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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