Forderung nebenkosten ?

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Brucizzle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung nebenkosten ?

folgendes :

auszug am 31.04.2006

bis wann muss eine forderung des vermieters wegen dern nebenkosten kommen?

12 monate nach auszug,oder??

wenn möglich bitte mit § !!


dankeschön!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Zeitpunkt des Auszugs ist ohne Belang.

Die Abrechnung muß innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.

Abrechnungszeitraum = 1.1. - 31.12.2006

Also Schlußtermin für Abrechnung = 31.12.2007

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ich schließe mich mortinghale an.

Nachlesen kannst Du das in § 556 Abs. 3 BGB .

Wenn wie in den allermeisten Fällen Abrechnungszeitraum und Kalenderjahr übereinstimmen, dann hat der Vermieter noch bis zum 31.12.2007 Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, auch wenn Du bereits am 30.04.2006 ausgezogen bist.

0x Hilfreiche Antwort

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