Forderungen des Vermieters - kleinlich?

18. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483511-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Forderungen des Vermieters - kleinlich?

Hallo Zusammen,

ich wohne zur Zeit in einer Erdgeschosswohnung in einem Mehrstöckigen haus, in dem ich aber der einzige Mieter bin.
Das Haus stand für mehrere Jahre leer, und nachdem zunächst das EG renoviert wurde, bin ich dort als erster und einziger Mieter eingezogen.
Da ich mich in dieser Wohnung in Bezug auf meinen Vermieter nicht mehr wohlfühle, habe ich zu Ende Juni gekündigt und verbleibe demnach noch knapp 2,5 Monate in der Wohnung.

Auf Nachfrage, ob ich Nachmiter vorschlagen könne erhielt ich heute folgende E-Mail:

Zitat:
Gern können Sie ein Empfehlung für einen Nachmieter machen.

Wir, mein Sohn und ich, waren heute im Talweg.
Der Bürgersteig ist verkrautet und schnellsten zu reinigen. Desweiteren ist uns aufgefallen, dass die Fenster offensichtlich nicht geputzt wurden.
Ich bitte Sie, dass bis Ende dieser Woche zu erledigen.

Die Badezimmerfenster waren nicht gekippt, bitte lüften Sie wie vereinbart.


Den Satz über den Nachmieter einmal beiseite gestellt, hat mich der Rest der Nachricht wenig erfreut.

Zum Bürgersteig:
In der Tat ist auf dem Bürgersteig ein wenig Unkraut. Zuletzt habe ich vor zwei Wochen dies beseitigt. Nun ist mir wohl bewusst, dass bei aktuellem Wetter das Zeug schneller wächst, aber ich halte die aktuelle Situation nicht für so erheblich, dass sie innerhalb von wenigen Tagen beseitigt werden muss. Abgesehen davon ist vor dem Haus so wenig Unkraut wie sonst nirgends auf der Straße, aber man kann sich ja hier nicht mit anderen vergleichen...

Dazu noch die Frage: wenn der Rest des Hauses leer steht, der Vermieter aber regelmäßig arbeiten im Haus durchführt, auch namentlich am Klingelschild vermerkt ist, müsste er dann nicht auch seinen Anteil an der Reinigung des Bürgersteiges leisten?

Nun zu den Fenstern
Nein die Fenster sind in der Tat nicht geputzt. Und nach Regen in den letzten Wochen, sieht man bei manchen Fenstern, gerade am Kunststoff entsprechende Rückstände. Verschmutzt sind die Fenster aber noch lange nicht. Entsprechender "nicht geputzter" Zustand ist auf den Scheiben selber auch nur bei näherer Betrachtung oder von innen eventuell bei Gegenlicht sichtbar.

Auch hier bin ich doch meines Wissens nicht in der Pflicht die Fenster zu säubern, und schon gar nicht in dem vorgeschriebenen Zeitraum?

Schließlich zum Badezimmerfenster
Mein Vermieter ist auch nach mehrfacher Diskussion noch der Meinung, dass gekippte Badezimmerfenster der Lüftung dienen. Ich Stoß-Lüfte Morgens nach dem Duschen, und abends erneut, so wie es sich gehört. Da es aktuell morgens auch noch recht frisch ist, heize ich das Bad auch noch, gerade vormittags nach dem Lüften ist das ja dringend notwendig. Wie soll ich denn dann Tagsüber das Fenster noch kippen, wenn ich auf der Arbeit bin?


Irgendwie fehlt mir hier so ziemlich das Verständnis für die Aussagen meines Vermieters. Ist das nicht ein wenig Erbsenzählerei?

Und wie soll ich jetzt darauf reagieren?

Beste Grüße

Ich habe hier mal ein paar Bilder hochgeladen, um die Situation verständlicher zu gestalten: https://imgur.com/a/agTFJ

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

In Unkenntnis was das Vertragswerk über die Pflege der Außenanlagen sagt merke ich hier an, dass der Bürgersteig öffentlicher Raum ist, den müssen Sie mE nicht pflegen.

Zu den beiden anderen DIngen, da kann man als VM wohl seinen Unmut kundtun, aber damit hat es sich auch.

Ich würde auf solch einen Unsinn gar nicht reagieren, die zwei Monate aussitzen und dann die Biege machen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb483511-52
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
In Unkenntnis was das Vertragswerk über die Pflege der Außenanlagen sagt merke ich hier an, dass der Bürgersteig öffentlicher Raum ist, den müssen Sie mE nicht pflegen.


Laut Satzung der Stadt, muss der Gehweg in dem Fall wohl tatsächlich vom Anlieger gepflegt werden, undzwar nach Bedarf, wenigstens einmal im Monat. Die Reinigung einmal im Monat halte ich auch ein, und gemessen an der Umgebung sehe ich auch keinen höheren Bedarf. (Gut die anderen Reinigen vermutlich nichtmal einmal im Monat). Aber woran soll auch der Bedarf gemessen werden? Klar das ist subjektiv, aber ich glaube nicht dass ich mich da dem pingeligen Vermieter beugen muss

Zitat (von AltesHaus):

Zu den beiden anderen DIngen, da kann man als VM wohl seinen Unmut kundtun, aber damit hat es sich auch.

Ich würde auf solch einen Unsinn gar nicht reagieren, die zwei Monate aussitzen und dann die Biege machen.


Ja ob ich mir überhaupt die Mühe mache, über das übrige meine Unmut kundzutun, ist noch die Frage
Lohnt sich ja nicht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128518 Beiträge, 40998x hilfreich)

Zitat (von fb483511-52):
Der Bürgersteig ist verkrautet und schnellsten zu reinigen.

Da war er wohl wo anders. Da ist nichts "verkarutet".

Dann ist die Frage, ob der Anlieger reinigen muss oder der Eigentümer. Und wenn letzterer, ob der das dann überhaupt wirksam an den Mieter übertragen hat.



Zitat (von fb483511-52):
Desweiteren ist uns aufgefallen, dass die Fenster offensichtlich nicht geputzt wurden.

Na und? Dazu gibt es keine Pflicht.



Zitat (von fb483511-52):
Wie soll ich denn dann Tagsüber das Fenster noch kippen, wenn ich auf der Arbeit bin?

Gar nicht.

Zumal das den Einbruch fördert und auch den Versicherungsschutz kosten kann.

Schimmel ist damit auch vorprogrammiert. Und überhöhte Heizkosten für den Mieter.

Also sprechen 4 Gründe dagegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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