Hallo.
Ich brauche mal dringend Euren Rat Ich bin 2010 in eine Wohnung gezogen. Dreifamilienhaus, im EG wohnt der Vermieter, im 1.Stock der Sohn des Vermieters und ich bin in die DG gezogen.
Beim Einzug habe ich die Wohnung unrenoviert übergeben bekommen. Es mussten sogar neue Elektrokabel verlegt werden, weswegen ich die gestemmten Schlitze etc. verschließen musste. Nach nun mehr 14 Jahren bin ich zu meinem Freund gezogen und habe die Wohnung fristgerecht gekündigt. Am 26.03.2024 war auf Wunsch des Vermieters Schlüsselübergabe. Bei der Übergabe wurde dann ein Übergabeprotokoll erstellt. Das fand ich schon ziemlich befremdlich, da bei dem Einzug 2010 keines erstellt wurde. Da aber in dem Protokoll jeder Raum ohne Mängel abgehakt wurde, war es mir egal.
Beim verabschieden hat mir der Vermieter dann erläutert, dass die Kaution von 1800,-€, gesetzlich, eigentlich erst nach 6 Monaten gezahlt werden müsste aber auf Grund der Konstellation und da alles ohne Mängel wäre, würde er es in den nächsten 4 Wochen auf mein Konto, welches im Übergabeprotokoll notiert wurde, überweisen.
Heute, also mehr als 4 Wochen später, erhalte ich dann Post von meinem Vermieter. Er offeriert mir, dass er nach meinem Auszug die Wohnung (120qm) komplett streichen lassen musste, 2 Waschtischarmaturen erneuern musste und einen Badezimmerspiegel kaufen musste, da ich den alten einfach mitgenommen hätte.
Er legte mir aus dem Bauhaus Beleg von Armaturen und Spiegel bei, insgesamt, 760,- € und schrieb weiter, dass die Rechnung vom Maler über 1300,- € nachgereicht werden würde und ich nach Abzug der geleisteten Kaution bitte die Restsumme von 260,-€ auf sein Konto überweisen sollte – sonst würde er den Vorgang seinem Anwalt übergeben.
Bin sowas von sprachlos. 1. Habe ich die Wohnung völlig desaströs übernommen (kann ich auch anhand von Zeugen und Fotos mit Datum etc. belegen), ich habe ein Übergabeprotokoll ohne Mängel und soll jetzt für Kosten wie neue Armaturen aufkommen, wo ich noch nicht mal weiß ob die überhaupt in dieser Wohnung verbaut wurden (der Vermieter hat noch 2 andere Mietshäuser) oder auch warum die verbaut wurden, es waren funktionierende vorhanden.
2. Bei meinem Einzug war auch nichts frisch gestrichen etc. - wie gesagt ganz im Gegenteil - ich soll jetzt 1300 für Malerarbeiten entrichten
Wie sieht es hier rechtlich aus? Hat der Vermieter Chancen ? Ich wohne ja eben nicht mehr da und es wird wohl schwer für mich irgendwas zu beweisen oder zu wiederlegen, was in den letzten 4 Wochen dort passiert ist. Das Übergabeprotokoll - ohne Mängel - war mir eigentlich viel Wert - was jetzt wohl auch nicht viel nützt, da ich nun solchen Forderungen ausgesetzt werde.
Forderungen nach Mangelfreiem Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatHat der Vermieter Chancen ? :
Chancen fangen bei 0,1% an.
ZitatDas Übergabeprotokoll - ohne Mängel - war mir eigentlich viel Wert :
Und das hat man physisch vorliegen mit original Unterschrift vom Vermieter?
Zitatkann ich auch anhand von Zeugen :
Die Aussagen der Zeugen hat man schriftlich?
ZitatUnd das hat man physisch vorliegen mit original Unterschrift vom Vermieter? :
Ja. Es war so ein Dokument was sich durchdrückt. Es mussten beide Unterschreiben, der Vermieter und ich. Ich habe dann den durchschlag erhalten.
ZitatDie Aussagen der Zeugen hat man schriftlich? :
Also ich habe die Wohnung am 01.03.2010 bezogen. Die Fotos habe ich seinerzeit mit einer FotoApp mit Datums-, Orts- und Zeitangabe erstellt. Die lauten auf 02.03.2010 bis 21.03.2010 und zeigen anhand von 120 Fotos den Anfang und Fortschritt. Und die Zeugen wären ein paar Helfer, sowie mein damaliger Freund die das, zu den Fotos auch schriftlich bestätigen würden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Steht im MV, dass die Wohnung seinerzeit unrenoviert übernommen wurde?
ZitatWie sieht es hier rechtlich aus? :
Also wenn du dich schon von so einem (recht unverschämten) Schreiben aus den Pantinen kippen lässt, dann empfehle ich einen Fachmann (Anwalt oder Mieterverein) hinzuzuziehen.
Wenn du nachweisen kannst, dass die Wohnung seinerzeit unrenoviert übernommen wurde, dann ist die Streicherei erst mal vom Tisch.
Was ist das mit den Waschbecken, hatten die Defekte beim Auszug, warum mussten die ausgetauscht werden? War ein Spiegel bei Einzug vorhanden und hast du den gemopst?
ZitatWas ist das mit den Waschbecken, hatten die Defekte beim Auszug, warum mussten die ausgetauscht werden? War ein Spiegel bei Einzug vorhanden und hast du den gemopst? :
Beim Einzug waren keine Spiegel vorhanden. Habe dann zwei Stück gekauft und diese jetzt, beim Auszug mitgenommen. Wenn man da jetzt neue Spiegel gekauft hat - was habe ich damit zu tun. Naja und bei einer Wohnungsübergabe nicht mitzubekommen, dass da zwei Spiegel fehlen ????
Armaturen ??? Keine Ahnung warum die neu gekommen sind - es waren zwei da, hat der Vermieter damals bei meinem Einzug neu gekauft und einbauen lassen und natürlich habe ich diese drin gelassen und nicht "gemobst"
Es wird auch nicht näher darauf eingegangen warum Spiegel und Armaturen a) neu gekauft wurden und b) aus welchem Grund ich dafür verantwortlich sein soll.
ZitatWas ist das mit den Waschbecken, hatten die Defekte beim Auszug, warum mussten die ausgetauscht werden? War ein Spiegel bei Einzug vorhanden und hast du den gemopst? :
Da vom Vermieter bei Übergabe schriftlich ein "mangelfrei" bescheinigt wurde, ist das völlig egal.
ZitatDa vom Vermieter bei Übergabe schriftlich ein "mangelfrei" bescheinigt wurde, ist das völlig egal. :
Befrage mal die Kugel nach versteckten Mängeln.
ZitatEs wird auch nicht näher darauf eingegangen warum Spiegel und Armaturen a) neu gekauft wurden und b) aus welchem Grund ich dafür verantwortlich sein soll. :
Du hast ja ziemlich lange da gewohnt, gut möglich, dass der VM hier diesbezüglich des Vergessens anheim gefallen ist, wer weiß das schon?
Ja wie gesagt, da du ja deine Kaution wiederhaben möchtest würde ich hier tatsächlich schon die Fachkraft einschalten, damit diese dich tatkräftig und erfolgreich unterstützt.
Versteckte / Verdeckte Mängel bei Waschbecken und Spiegel - das hört sich für mich nicht logisch an.
ZitatBefrage mal die Kugel nach versteckten Mängeln. :
*Glaskugel rubbel*
Ich sehe ... das fehlende Spiegel und vorhandene Armaturen bei Abnahme gut sichtbar waren.
ZitatVersteckte / Verdeckte Mängel bei Waschbecken und Spiegel - das hört sich für mich nicht logisch an. :
Beim Spiegel würde ich einknicken, aber ich persönlich habe bei einer Übergabe glatt übersehen dass ein Waschbecken fehlte, das Auge sieht, was es sehen will, nichts ist unmöglich. Wenn vorher keiner da war, dann gehört danach natürlich auch keiner von dir aufgehängt.
Zitatvorhandene Armaturen :
Und hier auch mal ein Fall aus dem wahren Leben: Mieter mangelfrei entlassen, dann wurde neu vermietet und noch am gleichen Tag kam die E-Mail, dass die Armarturen defekt wären. Waren sie auch, unsachgemäß behandelt und defekt. Wurde natürlich ersetzt, die defekten Dinger wurden aufbewahrt und konntem im danach angestrengten Verfahren vorgelegt werden.
Natürlich gehe ich davon aus, dass die Armaturen bei dir aufgrund des Alters einfach nur zerlutscht aussahen und aufgrund dessen ausgetauscht wurden.
Also die Armaturen wurden 2010, damals vom Vermieter im PRAKTIKER gekauft und verbaut. Sind also jetzt 14 Jahre alt gewesen. Bei mir haben Sie trotzdem noch funktioniert - aber selbst wenn sie einen defekt hätten - dann ist das nach 14 Jahren doch wohl eher in normale Abnutzung als in verdeckten Mangel zu bewerten. Oder sehe ich das falsch?
Es war, bis auf meine gekauften Spiegel, alles vorhanden und jetzt, nach einer mangelfreien Übergabe das als fehlend zu deklarieren, um meines Erachtens Geld rauszuschlagen, ist einfach mies. Dass Du jetzt sogar sagst, das man sowas wirklich mal übersehen kann - dann braucht man ja gar kein Protokoll erstellen - wenn hinterher eh alles anders ausgelegt werden kann.
Zumal der Vermieter das Protokoll angesprochen und darauf bestanden hat - um mich in Sicherheit zu wiegen - weil man es hinterher eh „zerreden" kann ?
Zitatist einfach mies. :
Nö, das ist schlicht strafbarer Betrug.
Ich würde das entsprechend anzeigen und dem Vermieter die Bestätigung der Anzeige / das Aktenzeichen übermitteln.
Zitataber selbst wenn sie einen defekt hätten - dann ist das nach 14 Jahren doch wohl eher in normale Abnutzung :
Richtig - und die ist mit der Miete abgegolten.
ZitatDass Du jetzt sogar sagst, das man sowas wirklich mal übersehen kann - dann braucht man ja gar kein Protokoll erstellen :
Doch, genau deshalb.
Vermieter die offensichtliches übersehen haben nämlich überaus schlechte Karten
Um bei Deiner Wortwahl zu bleiben :
Also habe ich durchaus gute Karten, dass der Vermieter mit diesen Forderungen - auf Grundlage meiner Schilderung - nicht durchkommt.
Soll ich denn wohl selber das Schreiben beantworten oder das Geld investieren und einen Anwalt aufsuchen.
Macht es im evtl. späteren einen Unterschied (Kostenverteilung etc.) wer zuerst einen Anwalt aufsucht hatund wer sich nur später mit einem verteidigt.
-- Editiert von User am 6. Mai 2024 23:58
ZitatDoch, genau deshalb. :
Vermieter die offensichtliches übersehen haben nämlich überaus schlechte Karten
Jo, genauso war es.
ZitatSoll ich denn wohl selber das Schreiben beantworten oder das Geld investieren und einen Anwalt aufsuchen. :
Sicher kannst du selber was schreiben, aber es ist durchaus schon vorgekommen, dass man sich bei eigenen kunstfertigen Schreiben um sein Recht bringt.
Wenn du unbedingt selber was schreiben willst, dann weise die Forderung einfach, schlicht, wortarm zurück (ohne diverse Erklärungen, die kannst du dir für später aufheben) und fordere den VM auf die Kaution abzurechnen und auszuzahlen bis zum ... hier sollte eine Frist von mindestens zwei Wochen genommen werden. Dann warte ab was passiert.
-- Editiert von User am 7. Mai 2024 00:05
Kann ich den jetzt, mit Frist auf insgesamt dann 6 Wochen überhaupt die Kaution verlangen.
Der Vermieter hatte mir was von rechtlichen 6 Monaten gesagt.
ZitatKann ich den jetzt, mit Frist auf insgesamt dann 6 Wochen überhaupt die Kaution verlangen. :
Der Vermieter hatte mir was von rechtlichen 6 Monaten gesagt.
Das mit den 6 Monaten ist etwas komplizierter. Die sind nämlich nur die gesetzliche Frist, nach der gegenseitige Ansprüche auf Schadenersatz aus Mietverträgen verjähren. Eine verbindliche, rechtliche Regelung, wann die Kaution zurückgezahlt werden muss, gibt es nicht.
Aber wenn der Vermieter durch das mängelfreie Übergabeprotokoll bereits bestätigt hat, dass er keine Ansprüche auf Schadenersatz hat, dann kann er sich darauf nicht berufen, um die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses überhaupt noch einzubehalten.
Außer ggf. einen angemessenen Teil für eine zu erwartende Nachzahlung bei der Nebenkostenabrechnung, aber nicht pauschal die gesamte Kaution. Wie sieht es denn bei dem Thema Nebenkosten bei Dir aus?
- Zahlst Du überhaupt Nebenkosten?
- Wenn ja pauschale oder Vorauszahlungen?
- Wenn Vorauszahlungen, wie ist die Abrechnungsperiode (z.B. 01.01.-31.12.?)
- Wenn es Abrechnungen gibt, hattest Du zuletzt eine Nachzahlung oder ein Guthaben?
Je nachdem, wie die Antworten sind, darf der Vermieter also noch Geld von der Kaution behalten oder muss ggf. auch bereits jetzt alles erstatten.
Und dementsprechend kannst Du dann auch entweder die gesamte Kaution oder nur einen Teil bereits jetzt zurückfordern.
ICH würde aufgrund der Frechheiten des Vermieters zunächst gar nichts unternehmen.Zitataber auf Grund der Konstellation und da alles ohne Mängel wäre, würde er es in den nächsten 4 Wochen auf mein Konto, welches im Übergabeprotokoll notiert wurde, überweisen. :
ICH würde das jetzt nicht tun.ZitatSoll ich denn wohl selber das Schreiben beantworten :
ICH würde jeden Beleg vom Einzug (also die Fotos ) und das Übergabeprotokoll vom Auszug und das aktuelle VM-Schreiben gut aufheben.
Und natürlich keinesfalls 260,- an ihn überweisen.
ICH würde bei der Kautionssumme noch eine evtl. BK-Nachzahlung für 2023 und bis Ende 03/24 berücksichtigen.
Die kann er von der Kaution einbehalten, falls bis zu deinem Auszug dazu noch nichts *erledigt* war.
Wo ist das lesbar? Im Mietvertrag? Oder gabs damals auch ein Protokoll?ZitatBeim Einzug habe ich die Wohnung unrenoviert übergeben bekommen :
Manchmal erlässt ein Vermieter einem neuen Mieter 1 oder 2 Kaltmieten, wenn der selbst renoviert...erinnerst du dich evtl. an solch eine Vereinbarung?
Was findet sich im MV zu *Schönheitsreparaturen*?
ZitatICH würde aufgrund der Frechheiten des Vermieters zunächst gar nichts unternehmen. :
Okay. Aber von nichts tun werde ich ja meine Kaution so auf jeden Fall nicht wiederbekommen.
ZitatICH würde bei der Kautionssumme noch eine evtl. BK-Nachzahlung für 2023 und bis Ende 03/24 berücksichtigen. :
Die kann er von der Kaution einbehalten, falls bis zu deinem Auszug dazu noch nichts *erledigt* war.
Na was denn nun. Auf das Schreiben irgendwie reagieren bzw. Kaution - minus evtl. NK einfordern oder gar nichts tun ?
ZitatWo ist das lesbar? Im Mietvertrag? Oder gabs damals auch ein Protokoll? :
Manchmal erlässt ein Vermieter einem neuen Mieter 1 oder 2 Kaltmieten, wenn der selbst renoviert...erinnerst du dich evtl. an solch eine Vereinbarung?
Was findet sich im MV zu *Schönheitsreparaturen*?
Es war so, dass ich am 01.03.2010 den Schlüssel erhalten habe und Miete bezahlt habe. Die Wohnung war unrenoviert. Also alte Tapeten etc. dran. Das wurde NIRGENDO dokumentiert. Es gab auch kein Übergabeprotokoll. Ein oder zwei Tage später kam ein Elektriker, der sollte eigentlich nur was in der Küche richten, dabei kam raus, dass die gesamte Wohnung über eine 16A Sicherung über die Wohnung im 1. EG abgesichert war und es bereits gekokelt hatte, jedenfalls waren die Kabel der Küchen Elektrik (2-Adrige Kabel - alle verschmorrt). Also hat mein damaliger Freund die Wohnung für mich kernsaniert. Schlitze stemmen, Kabel eingelegt, Schlitze zu, alles verspachteln und streichen. Der Vermieter hat lediglich den Elektriker Meister bezahlt, der alles an ein neues Hauptkabel und einen neune Sicherungskasten angeschlossen hat. Eben genau aus diesem Grund habe ich alles per Fotos damals dokumentiert. Das mein Freund oder ich dafür Geld bekommen haben oder ich deswegen keine Miete zahlen musste - gab es nicht.
Wir haben das auch nur aus der Not heraus gemacht, da wir aus meiner gelkündigten Wohnung raus mussten und sich so schnell kein Gewerk finden lies, dass das alles erledigen wollte.
Zunächst nichts tun ist doch aber verständlich, oder? Ein VM hat iaR 6 Monate Zeit.ZitatAber von nichts tun werde ich ja meine Kaution so auf jeden Fall nicht wiederbekommen. :
Dass dieser Typ dir nach der Übergabe was von 4 Wochen vorgesäuselt hat, kannst du unter Ulk verbuchen. Du hast das schon ganz gut gecheckt.
Berücksichtigen--- heißt was? Beantworte doch bitte erst, ob die BK-Abrechnung für 2023 und die 3 Monate in 24 noch offen ist...oder schon bezahlt ist oder was dazu aktuell Fakt ist.ZitatNa was denn nun :
In #15 wird es doch auch erklärt.
Es war nun so:
Du hast KEINE ---unrenovierte--- Wohnung gemietet, es gab KEIN Protokoll, du hast die Miete bezahlt (und sicher auch die Kaution?) und du als Mieter mit Helfern hast die Wohnung kernsaniert. Der VM hat dir für diese Arbeit keinen Mieterlass gewährt, sondern das Loch schnell vermietet und deine Not ausgenutzt.
Und was steht im MV zu *Schönheitsreparaturen*?
Je nachdem, was drin steht---> könnte der VM sich gut und gern auf den MV stützen. Du hast zum Auszug nach >13 Jahren malermäßig nichts gemacht.
DAS ist der (nur) Punkt mit den 1300,- Malerkosten.
Also die BK Abrechnungen für 2023 und 2024 habe ich noch nicht erhalten. In den Jahren davor habe ich immer eine Erstattung bekommen.
Im Mietvertrag steht, dass ich die Räume gemäß einer Frist (je Raum unterschiedlich) renovieren muss. Das habe ich auch getan obwohl meiner Meinung nach der Passus im MV ungültig ist.
Da mir aber eine mangelfreie Übergabe bescheinigt wurde - kann doch jetzt hinterher eine Malerrechnung beglichen werden müssen. Oder zählt die Renovierung zu verdeckten Mängeln ?
Das mit dem zunächst nichts tun habe ich nun auch verstanden :-( Gute Idee.
Die Frist endet wann ? 31.09.?
-- Editiert von User am 7. Mai 2024 19:51
Es ist keine gesetzlich geregelte Frist.ZitatDie Frist endet wann ? 31.09.? :
Aber 6 Monate sind üblich und von Ende März bis Ende September sind es auch 6 Monate. 30.9. wäre exakt, obwohl es nicht auf den Tag ankommt.
Ob der VM das dann bis Ende 09/24 fertigbringt, würde ich ---abwarten---.ZitatAlso die BK Abrechnungen für 2023 und 2024 habe ich noch nicht erhalten. :
Noch hast du gar keine Malerrechnung. Der VM schreibt irgendwas von 1300,- , aber will die Rechnung erst noch nachreichen. Also würde ich auch dazu ---abwarten---.
ZitatEs ist keine gesetzlich geregelte Frist. :
Aber 6 Monate sind üblich und von Ende März bis Ende September sind es auch 6 Monate. 30.9. wäre exakt, obwohl es nicht auf den Tag ankommt.
Mal wieder keine Ahnung vom Thema ...
§ 548 BGB
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
ZitatDer Vermieter hatte mir was von rechtlichen 6 Monaten gesagt. :
Da gilt was Harry hier eingesetzt hat:
Zitat§ 548 BGB :
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
Bei dir wurde die Kaution doch schon abgerechnet und man möchte den vermeintlichen Mangel mit dieser verrechnen und noch etwas on the top, oder habe ich das jetzt falsch verstanden? Aus diesem Grund solltest du auch dieser Abrechnung widersprechen und den VM auffordern die Kaution ordentlich abzurechnen (mit Zinsen, wenn das noch nicht geschehen ist) und auszuzahlen.
Wird er nicht machen, aber so hast du schon etwas Vorarbeit geleistet auf das, was sicherlich noch kommen wird.
ZitatBei dir wurde die Kaution doch schon abgerechnet und man möchte den vermeintlichen Mangel mit dieser verrechnen und noch etwas on the top, oder habe ich das jetzt falsch verstanden? Aus diesem Grund solltest du auch dieser Abrechnung widersprechen und den VM auffordern die Kaution ordentlich abzurechnen (mit Zinsen, wenn das noch nicht geschehen ist) und auszuzahlen. :
Danke. Genau so werde ich es machen.
ZitatWird er nicht machen, aber so hast du schon etwas Vorarbeit geleistet auf das, was sicherlich noch kommen wird. :
Ja ich denke auch das wird noch ein heißes Thema :-(
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten