Vielleicht kann mir einer Helfen..
Und zwar.
Bin letztes Jahr im Januar 2005 aus der gemeinsamen Wohnung meiner Frau und mir ausgezogen(wir haben uns getrennt). Die Kündigung der Wohnung wurde am 30.Mai05 geschrieben und die Kündigungszeit solle bis zum 31.August dauern.
heute habe ich von dem ehemaligen Vermieter eine Rechnung bekommen. In dieser Rechnung fordert er mich auf, Beschädigungen die an den Türen entsanden sind, zu begleichen.
Hat er Anspruch auf Ersatz?
Forderungen vom Ex-Vermieter jetzt noch?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der Vermieter ist noch in der Zeit, allerdings kann er nachweisen das Ihr die Türe beschädigt habt ??
Falsch.
Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache verjähren bereits sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung.
Es geht hier nicht um die NK-Abrechnung.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
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Wurde die Kündigung denn vom VM anerkannt ??
Gruß
Michael
Die Beschädigungen sind nach meinem Auszug entstanden.Wie gesagt.. Ich bin am 15 Januar 2005 Ausgezogen. Also über ein Jahr her. Meine Noch Gattin ist im Juni Ausgezogen. Und die Frist der Kündigung lief im August 2005 aus.Wie lange kann er der zurückfordern?
Die Kündigung wurde im Juni ausgesprochen und das Mietverhältnis ende August 2005 beendet.
Wie bereits beschrieben: Verjährung tritt sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung an den Vermieter ein, § 548 BGB
.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Wie kann ich dem Vermieter das plausibel erklären?
Ohne das ich da einen Anwalt hinzuziehen,was ich mir nicht leisten kann, muss.
Es ist genau so, wie von Wald-Hase bereits geschrieben. Plausibel erklären kannst Du es auch genau so:
"Verjährung tritt sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung an den Vermieter ein, § 548 BGB
.
Daher lehne ich den Anspruch auf Schadenersatz ab."
Mehr ist meiner Meinung nach nicht nötig.
Gruß
Du musst es ihm nicht erkären, wenn er was will, dann muss er klagen und jeder einigermassen intelligente ANwalt wird ihm die aussichtslosigkeit seines vorhabens mitteilen.
Gruß
das sehe ich genau so wie meine vorredner
@Michael32
quote:
...jeder einigermassen intelligente ANwalt wird ihm die aussichtslosigkeit seines vorhabens mitteilen...
ich befürchte das du dich da irrst...
gruss,
kristijan
*lach* das sehe ich, nachdem ich den Anwalt meines Ex-Vermieters vor Gericht erleben durfte, auch so. Bis heute bin ich mir nicht darüber im klaren, ob der Anwalt blöde oder geldgierig war oder mein Ex-Vermieter beratungsresistent.
Bei mir haben sie knapp ein Jahr nach Auszug versucht die Verjährung zu bestreiten. Der Richterin entlockte das nur ein mitleidiges Lächeln....
Gruß
Ich habe von Ihm Original Rechnungen mit den Daten vom April und Mai diesen Jahres erhalten.
Wenn es Rechnungen vom letzten Jahr gewesen wäre könnte ich es verstehen..
Und jetzt?
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