Formfehler Eigenbedarfskündigung

9. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)
Formfehler Eigenbedarfskündigung

Hallo,

wer kann mir helfen? Mein Lebensgefährte und seine Ex-Frau besitzen ein Grundstück mit einem Haus zu je 1/2. Vor 4 Jahren hat mein Partner sich seinen Traum verwirklicht, auf dem Grundstück ein Eigenheim erbaut, ist dort mit seiner Familie eingezogen und hat die ehemalige Wohnung im "alten" Haus vermietet. Dann kam die Trennung, die Frau wollte ausgezahlt werden und es sind noch jede Menge Schulden da. Also mußte der Neubau verkauft werden. Jetzt möchte ich den halben Eigentumsanteil der Ex-Ehefrau erwerben und mit meinem Partner wieder in das alte Haus ziehen. Die Frau ist einverstanden, der Notartermin steht an.

Jetzt wurde der Mieter über Eigenbedarf gekündigt mit dem Grund, dass durch den Verkauf des Neubaus Herr U..... H...... und seine Familie (damit bin ich als zukünftige Ehefrau und unser gemeinsamer Sohn gemeint) die Wohnung als Eigenbedarf benötigen.

Jetzt ist der Mieter in Widerspruch gegangen über Anwalt.
Er tut so, als wüsste er nicht, dass mit "seine Familie" nicht die Ex-Ehefrau sondern ich gemeint ist (obwohl ich schon seit 2 1/2 Jahren da wohne). Er schreibt: Ihre Ehefrau konnte schon keinen Eigenbedarf anmelden, einen solchen führen Sie in der Kündigung für Ihre Frau noch nicht einmal an. Sie sprechen lediglich von Eigenbedarf für sich un Ihre Familie, womit Sie wohl in Folge der Trennung nicht mehr Ihre Ehefrau meinen.

Muss man wirklich alle Namen aufführen, die in die Mietwohnung einziehen wollen. Ich dachte, es reicht, wenn der Eigentümer namentlich benannt ist. Dass die Familie mit einziehen will, ist doch logisch.

Weiterhin wird mit Nichtwissen bestritten, dass der Neubau verkauft worden ist, da wir keinen Nachweis beigelegt haben. Der Kaufvertrag wurde ja erst abgeschlossen und liegt noch beim Notar. Muss ich den wirklich vorlegen?

Zu unserem Pech hat mein Partner mit seiner Ex-Frau ein weiteres Mietshaus in der Nachbarschaft, welches aber in Folge der Scheidung und der hohen Kreditbelastung ebenfalls verkauft werden soll. Dort ist im Moment eine Wohnung leer, und der Mieter verlangt, dass wir doch in diese Wohnung ziehen sollen. Da aber das Haus ja zum Verkauf steht seit Monaten, kann man uns da zwingen noch dort einziehen zu müssen? Spätestens im März nächsten Jahres kommt die Bank und will das Darlehen auf einen Schlag zurückgezahlt haben. Da das Geld nicht da ist, wird wohl zwangsversteigert. Und das sollen wir noch dort einziehen.

Und als Krönung lässt man uns mitteilen, dass der Mieter das Mietobjekt (aus welchem er raus soll) auch erwerben würde. Mein Partner könnte sich ja von dem Kaufpreis weiteren - neben dem schon vorhandenen - Wohnraum hinzuerwerben oder errichten.

Mein Partner hat die beiden Miethäuser selber um- und ausgebaut und das Eigenheim in Eigenleistung erbaut. Jetzt ist er körperlich und auch seelisch am Ende, weil er das, was er sich in 20 Jahren erschaffen hat, verkaufen muss. Und dann kommt so ein Mieter und sagt: Ich kauf Dein Haus, bau Du Dir doch was Neues.

Ich fasse das alles nicht. Haben wir eine Chance auf die Wohnung?

Ich weiss, das war jetzt sehr viel Text. Hoffentlich habe ich mich so einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Vielleicht kann mir jemand Rat geben.

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Solange Dein Partner zusammen mit seiner Ex-Frau Eigentümer ist, müssen alle Erklärungen gegenüber dem Mieter auch von beiden unterschrieben werden, um wirksam zu sein.
Darauf wollte der Mieter wohl dezent hinweisen.

Eine Eigenbedarfskündigung ist dann sehr schwer zu begründen, wenn man selbst noch eine zweite vergleichbare aber leerstehende Wohnung besitzt. Dieser Umsatnd könnte hier Probleme bereiten.

Da hier die genauen Umstände sicher eine Rlle spielen, solltet ihr einen Rechtsanwalt einschalten.

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#2
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

Der Mietvertrag wurde von der Ex-Frau allein unterschrieben, aber als Vermieter sind beide Eigentümer aufgeführt. Selbstverständlich wurde die Eigenbedarfskündigung auch von beiden unterzeichnet, obwohl am Ende nur der eine Teil mit neuer Familien einziehen möchte.

Vergleichbare Wohnung kann man eigentlich auch nicht sagen. Die jetzige Wohnung des Mieters ist ausgestattet mit Whirlpool und Kamin. Sowas findet er wahrscheinlich nicht gleich wieder, klar dass er unter allen Umständen dort bleiben möchte. Wobei es uns nicht um die Ausstattung der Wohnung geht, sondern allein darum, dass wir dieses Haus am Ende als Einziges schuldenfrei haben können. Das Haus, wo die leere Wohnung ist, muss ja auch unter den Hammer.

Anwaltstermin haben wir morgen, aber mich macht die Sache so fertig, dass ich eben mal Eure Meinung hören wollte.

0x Hilfreiche Antwort

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