Hallo,
meine Frage wird sich vermutlich etwas albern anhören, aber ich möchte bei der Kündigung die ich meinen Mietern stellen will, jegliche Formfehler vermeiden.
Ich habe von einem Vermieterverbund ein Musterschreiben der Kündigung, die das Sonderkündigungsrecht gemäß § 573 a BGB
(selbst bewohntes Gebäude mit zwei Wohnungen) betrifft, erhalten. Daher gehe ich davon aus, dass inhaltlich keine Formfehler enthalten sind.
Nun zu meiner Frage:
Ich bin mit meinen Mietern perdu. Ist es ein Formfehler wenn ich in der Musterkündigung "Sehr geehrte Frau abcNachname, sehr geehrter Herr xyzNachname" durch Hallo abcVorname, hallo xyz xyzVorname", bzw. "Sie" durch "Ihr" bzw. "Euch" ersetze?
Viele Grüße,
Marco
Formfehler Kündigung
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Hallo Blockwart.
Per Du ist man meist nur, solange alles in Ordnung ist.
Kündigungen und ALLE Termin- oder fristgebundenen Schreiben daher GRUNDSÄTZLICH NUR per Einschreiben mit Rückschein verschicken, da im Prozessfall der Zugang bewiesen werden muss !
Wenn die Annahme verweigert wird, daher das Schreiben durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen !
Schöne Grüsse
RobertRatlos
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Hallo Marco,
offizielle Schreiben immer offiziell formulieren.
Die Verwendung von 'Du' und den Vornamen ist zwar kein Formfehler, macht sich aber vor Gericht nicht besonders gut.
Hallo, jedes offizielle Schreiben wird mit entsprechender formeller Anrede verfasst. Eine Kündigung außerdem immer oer Einschreiben mit Rückschein schicken. In diesem besonderen Fall kann man aber die Duzfreunde schon einmal mündlich auf die Kündigung hinweisen.
Kündigungen oder sonstige Schreiben, deren Zugang bewiesen werden muss, niemals als Einschreiben mit Rückschein schicken! Ist der Empfangende nicht anwesend, liegen die Dinger unabgeholt auf dem Postamt rum.
Alle Schreiben, deren Zugang gerichtsfest sein muss entweder mit Boten, der den Inhalt bestätigen kann oder mit Einwurfeinschreiben. (der Postbote notiert den Zugang!!!)
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"MfG
Susanne"
Hallo,
vielen Dank für die Antworten! Ich werde die Kündigung offiziell formulieren. Da das Vertrauensverhältnis zu meinen Mietern sowieso gestört ist (habe seit 2 Monaten kein Wort mehr mit Ihnen gewechselt), macht es mir auch nichts aus, die Mieter zu siezen. Bzgl. Zustellung der Kündigung habe ich Haus & Grund gefragt und die haben mir geraten entweder die Kündigung persönlich mit mindestens einem mit der Wohnung unabhängigen Zeugen zu übergeben und unterschreiben lassen oder per Einwurfeinschreiben (Briefträger ist Zeuge) aber auf keinem Fall per Rückschein. Was mache ich beispielsweise wenn mein arbeistloser Mieter mir den Rückschein aus dem Briefkasten fischt?
Viele Grüße,
Marco
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo,
ich werde vermutlich per Einwurfeinschreiben kündigen. Ich habe mir auch schon überlegt über einen Rechtsanwalt kündigen zu lassen. Doch meine Rechtsschutzversicherung habe ich erst vor 2 1/2 Monaten erweitern lassen, damit solche Mietrechtssachen mit abgedeckt sind. Leider gibt es bei der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von 3 Monaten. Ich weiß allerdings nicht ob die Versicherung in einem halben Monat die Rechtsanwaltkosten dann übernehmen wird. Gibt es irgendwelche Vergleichsfälle? Muss die Versicherung die Kosten tragen? Die Kündigung ist eine Kündigung nach § 573 a, d.h. ein berechtigtes Interesse von mir muss nicht vorliegen, womit eine Verschleppung von Gründen eigentlich ausgeschlossen ist, da ich keine Gründe in der Kündigung nennen muss und auch nicht nennen werde.
Viele Grüße,
Marco
quote:
Leider gibt es bei der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von 3 Monaten.
Genau wegen solchen Fällen wie bei Dir, sind diese 3 Monate Wartezeit.
quote:
...Ich weiß allerdings nicht ob die Versicherung in einem halben Monat die Rechtsanwaltkosten dann übernehmen wird....
Dies glaube ich auch nicht!
Der Fall um den es geht, bestand vor der Erweiterung der RS; die RS bezahlt nicht für rückwirkende Fälle!
Gruss vom Strand
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