Formfehler?

12. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
fokke2009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Formfehler?

-kurze Frage: ist ein gültiger
befristeter Mietvertrag entstanden, wenn nicht einmal das Datum des Mietbeginns in Vertrag steht? Danke für Eure Mühe! Tina

Fragen zur Miete?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das kommt auf die genauen Umstände und die Vertragsformulierung an. Die Befristung scheitert jedenfalls nicht zwingend daran, dass im Mietvertrag der Mietbeginn fehlt.

Außerdem ist typischerweise der Mietbeginn auch aus anderen Umständen (z.B. Beginn der Mietzahlung) eindeutig.

Meistens scheitert die Befristung an der mangelhaften Begründung des Befristungsgrundes.

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#2
 Von 
fokke2009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

der Befristungsgrund lautet: ggfs. wird im Erbfall Eigenbedarf angemeldet - weder eine Person wird benannt - noch ein Vertragsende....
Danke für Eure Mühe

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Dann gibt es auch keine Befristung.
Aber ggfs. eine Eigenbedarfskündigung.

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#4
 Von 
fokke2009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, Morthingale :-), schreibe dann zum Monatsende die Kündigung...

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Mooooment,

habt Ihr denn einen Erbfall ?

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#6
 Von 
fokke2009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die alte Dame lebt nach wie vor ganz munter im Altenheim. T.

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn der Mieter sich Bernie (auch Popokateur genannt) als Anwalt nimmt, wird dieser argumentieren, daß es sich vermieterseits um eine Selbstbeschränkung hinsichtlich des möglichen Zeitpunkts der Eigenbedarfskündigung handelt (also eine Art Kündigungsausschluß).

Also suche Dir besser selbst auch schon im Vorfeld einen versierten Anwalt und versuche nicht, daß alleine durchzuziehen.

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#8
 Von 
fokke2009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

...hm? Im Mietvertrag gab es eine Klausel, in der beide Parteien auf ihr ordentliches Kündigungsrecht hätten verzichten können. Dieser Passus ist nicht Bestandteil des Vertrages, da er nicht vereinbart wurde, bzw. nicht angekreuzt wurde. Weiterhin habe ich Infos, daß die Begründung für befristete Mietverträge ziemlich eindeutig begründet sein muß. Bei meinem Vertrag besteht weder ein Mietbeginn, noch ist das Vertragsende festgelegt. Die Begründung für eine Befristung beinhaltet das Wörtchen ggfs. und keine Person wird konkretisiert... Reicht das nicht doch???

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wer weiß das schon bei selbst formulierten unnützen Klauseln ?

Ein Kündigungsausschluß muß nicht beidseitig sein.
Und hier hat der VM quasi die Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen solange kein Erbfall eintritt.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo Tina,

der Vertrag ist imho nicht befristet. Eine Fristsetzung bis zu einem (zeitlich unbestimmten) Ereignis ist nicht möglich, hab ich zumindest noch nicht gehört. Das bedeutet aber, das die gesetzlichen Kündigungsfristen (und Günde) gelten.

Eventuell ist sogar eine Kündigung wegen Eigenbedarf solange ausgeschlossen, bis ein/der Todesfall eintritt, denn der Vermieter kann sehrwohl auf sein Kündigungsrecht verzichten.

Wer ist denn Eigentümer und wer soll einziehen (genauer, in wiefern sind die beiden verwandt) ?

MfG Stefan

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#11
 Von 
fokke2009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

aaalso, ich will schnellstmöglichst ausziehen und suche nach Formfehlern im Mietvertrag um umgehend umziehen zu können.
Vermieterin (da uralt) wird durch eine ihrer Töchter vertreten - erbberechtigt ist eine andere Tochter, die ggfs. Eigenbedarf anmelden würde.... WÜRDE, wohlgemerkt!

Soweit ich mich informiert habe, muß die Begründung sehr präzisiert sein um greifen zu können - also muß Person benannt werden und der genaue Ablauf des Vertrages. Beides ist in meinem Fall nicht geschehen. Auch wurde ein
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht nicht vereinbart.

Kann ich jetzt kündigen, oder nicht????

Danke Euch! T.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo Tina,

achso, du bist die Mieterin.

Wenn, wie ich annahm, keine konkrete Frist vereinbart war, ist der Mietvertrag unbefristet. Kündigung ist mit gesetzlicher Frist möglich (häufig 3 Monate).

Das mit der präzisen Begründung gilt für befristete Verträge, wenn sie vorzeitig gekündigt werden sollen (z.B. bei Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fokke2009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

danke erstmal für Deine Mühe :-)

Also in dem Mietvertrag steht, daß er auf bestimmte Dauer, nämlich 5 Jahre läuft.

Weder Vertragsbeginn noch Vertragsende werden konkretisiert.

Als Begründung steht dort: "im Erbfall wird ggfs. (!) Eigenbedarf angemeldet.

Ist das ausreichend? Keine Person wird benannt und dann dieses "gegebenenfalls"...

Danke schön T.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
fokke2009
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

danke hanibal 2102, das wollte ich hören, bzw. lesen... T.

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