Formfehler???

15. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
AdMah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Formfehler???

Hallo hab mal eine Frage,

habe meinen Mieter gekündigt auf Eigenbedarf. Hab dazu entsprechende Vorlage im Internet gefunden. Hab aber vergessen auch seine Ehefrau aufzuführen. Ist diese Kündigung jetzt gültig.

Hab auch davor immer nur Ihn angeschrieben.

Wenn nicht Muss ich Ihn jetzt nocheinmal kündigen kann ich das einfach so ?

Danke euch

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Ist die Ehefrau denn ebenfalls Mieterin ?



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AdMah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sie steht im Mietvertrag

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Dann muß auch ihr gekündigt werden.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AdMah
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie mache ich das am besten ?? nachträglich beiden ???

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Genau.



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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nachträglich???
So klappt das nicht. Die Kündigung ist nicht wirksam und beiden Mietern muß mit korrekter Fristsetzung für die Zukunft gekündigt werden.



-- Editiert hamburgerin01 am 15.09.2011 23:33

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Und die Begründung sollte gerichtsfest sein.
Daran scheitert es oftmals ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
So klappt das nicht. Die Kündigung ist nicht wirksam ...



Noch nicht wirksam. Es wird sogar, wegen der Zugangsproblematik, allgemein dazu geraten jedem Mitmieter eine "eigene" Kündigung zuzustellen.

Solange die "erste" Kü. im September ausgesprochen wurde, wäre das kein Problem, zusätzlich Kü. der Ehefrau würde reichen. Bloß, wenn sich unterschiedliche Kündigungsfristen ergeben würden, müsste noch mal beiden gekündigt werden.

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