Formulierung Verteilschlüssel Nebenkosten

21. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
ill_bill
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Formulierung Verteilschlüssel Nebenkosten

Guten Abend zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu der Konkretisierungsgrad von verschiedenen Verteilschlüsseln in Mietverträgen. Meiner Meinung nach sollten diese genau definiert sein.

Wie würde es sich z.B. bei folgender Formulierung verhalten:
"Die übrigen Betriebskosten, außer für Heizung und Warmwasser, werden soweit der Verbrauch erfasst wird, nach dem Verbrauch umgelegt. Ist der Verbrauch nicht erfasst, werden sie
X nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt.
X nach Personenzahl."

Meiner Meinung nach ist diese Formulierung eher ungünstig gewählt, da hier nicht konkret beschrieben ist, welche Kosten nach Personen oder Wohnflächenanteil umgelegt werden. So wird dieser Teil nach § 305c BGB ungültig und es tritt an ihre Stelle § 556a Abs. 1 BGB , so dass alles komplett nach Wohnflächenanteil abgerechnet werden muss. Habe ich etwas übersehen bzw. ist meine Ansicht so nicht haltbar? Ich freue mich auf eine interessante Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen,

Bill

-- Editiert ill_bill am 21.12.2011 23:50

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 625x hilfreich)

Nur als kleiner Tipp:
ich würde nie wieder irgendetwas nach Personen abrechnen.
Nach m² ist viel einfacher.

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#2
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Oder pro Einheit.

quote:
da hier nicht konkret beschrieben ist, welche Kosten nach Personen oder Wohnflächenanteil umgelegt werden.

Was könnte denn Folgendes dann bedeuten ?
quote:
Die übrigen Betriebskosten,... werden soweit der Verbrauch erfasst wird, nach dem Verbrauch umgelegt

Werden Hausversicherungen nach Verbrauch erfasst ?
Wird der HM nach Verbrauch erfasst ?
Werden Gartenarbeiten ...


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#3
 Von 
ill_bill
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Da habe ich meine Ansicht wohl nicht hinreichend erläutert.

Der Anteil, bei dem der Verbauch erfasst wird, ist eindeutig formuliert.
Natürlich meinte ich nur den Teil, der nicht verbrauchs- oder verursachungsteilig abgerechnet wird, also eben Gartenarbeit, Versicherung, etc. Und hier denke ich, dass die obige Formulierung sehr ungenau gewählt ist und somit die oben beschriebenen Folgen (nur für den nicht spezifisch erfassten Anteil) auftreten.

-- Editiert ill_bill am 22.12.2011 10:11

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#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Da meinst Du falsch !

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