Formulierung außerordentliche Kündigung

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
cigiw
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Formulierung außerordentliche Kündigung

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe bei der korrekten Formulierung einer fristlosen Kündigung mit Räumungsfristvereinbarung.

Zur Info ganz kurz:

Sind eine große WG und haben schwere Probleme mit einem Untermieter, dem wir kündigen müssen.

Die Kündigung soll fristlos sein, da der Tatbestand dazu erfüllt ist. -trotzdem wollen wir eine Räumungsfrist vereinbaren, weil wir unnötigen stress vermeiden wollen.

Ich bitte um Tipps zu folgenen Texten:


-----------------------------------------------
Hauptmieter
Musterstraße 5
44444 Musterdorf
Musterdorf, xx.xx.xxxx



Untermieter
Musterstraße 5
44444 Musterdorf






Wohnung / Musterstraße 5, 44444 Musterdorf / OG gem. §1 Abs. 2 Untermietvertrag

Fristlose Kündigung des Untermietvertrages


Sehr geehrter Untermieter,

leider muss festgestellt werden, dass Sie Ihr störendes Verhalten trotz mehrfacher Aufforderungen und einer unter Zeugen, im Rahmen einer gemeinschaftlichen Sitzung, ausgesprochenen Abmahnung, bereits im Sommer 2009, nicht unterlassen haben. Durch wiederholtes ruhestörendes Verhalten, dass in der vorausgehenden Abmahnung begründet wurde, erfüllen Sie den Tatbestand der Störung des Hausfriedens.

Zur Erfüllung des o.g. Tatbestandes werden hiermit folgende Gründe vorgelegt:

§ 543 BGB i.V.m. § 569 Abs 2 BGB

- regelmäßige Ruhestörungen insbesondere zur Nachtzeit
- wiederholte Beleidigungen gegen anderer Mitmieter
- nachhaltige Verstöße gegen die Hausordnung


Aus diesen Gründen sehe ich mich gezwungen, das Mietverhältnis über o.g. Wohnräume außerordentlich zu kündigen. Eine Räumungsfrist soll den Termin festlegen, an dem die gemieteten Räume an mich zu übergeben sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Hauptmieter
-----------------------------------------------


Hauptmieter
Musterstraße 5
44444 Musterdorf
Musterdorf, xx.xx.xxxx



Untermieter
Musterstraße 5
44444 Musterdorf






Wohnung / Musterstraße 5, 44444 Musterdorf / OG gem. §1 Abs. 2 Untermietvertrag

Räumungsfrist


Sehr geehrter Untermieter,

ergänzend soll eine Räumungsfrist vereinbart werden.
Die Räumungsfrist beträgt x Monate/Wochen und endet am xx.xx.xxxx.

Folgende Bedingungen werden an die Gewährung der o.g. Räumungsfrist gestellt und sind auf diesem Dokument durch Unterschrift zu bestätigen:

- Mietzahlung bis zum Ende der vereinbarten Räumungsfrist
- Einhaltung der Hausregeln bis zum Ende der vereinbarten Räumungsfrist

Mit freundlichen Grüßen,

Hauptmieter
------------------------------------------------------

Wenn jemandem Fehler auffallen, bitte ich um Info.
Für Verbesserungen bin ich ebenfalls dankbar.


-- Editiert am 09.01.2011 21:13

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cigiw
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Eine einfache Frage vorab:

Ist die Räumungsfristvereinbarung in Ordnung, wie Sie oben formuliert wurde?

Müssen genaue Datumsangaben für die Gründe der fristlosen Kündigung angegeben werden? Genügt es zu benennen, dass ein massiv wiederholtes Vorkommen (Ruhestörung ca. 10 Mal, Beleidigungen genau 2 Mal, Verstöße gegen Hausordnung allgemein: ca. 10 Mal) bezeugt werden kann, jedoch nicht präzise datierbar ist?

Vielen Dank

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Mehr als 1,5 Jahre nach einer Abmahnung fristlos kündigen?

Viel Spass ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen