hi,
welche Verpflichtungen bestehen für den Mieter, um seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen?
Diesbezüglich würde ich gerne wissen:
1. Muss er mir Rechnungen bzw. Rechnungskopien vorlegen?
2. Muss er mir die Möglichkeit einräumen, den oder die Schäden selber zu beheben bzw. beheben zu lassen?
3. Falls er die Schadensbeseitigungen selber vonimmmt bzw. vornehmen lässt, muss er neben der in Ansatz gebrachten Rechnung auch (3 ?) Angebote vorlegen, um zu zeigen, dass er das günstigste genommen hat?
4. muss er Fristen einhalten, in denen er mir die Kostenabrechnung schickt?
Es geht nur um Schadenersatzansprüche NICHT um Betriebskostenabrechnung.
Was wäre, wenn er einen oder mehrere dieser "Formvorschriften" nicht einhält?
gruß
chrisdanny
Formvorschriften für Schadensersatzansprüche
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Gemeint ist vermutlich: Schadensersatzansprüche, die der Vermieter
an den Mieter stellt (zB wegen Beschädigung der Mietsache).
1) Ja - zumindest muß er belegen, wie die Schadenssumme zustande gekommen sein soll und was im einzelnen erledigt worden ist.
2) Ja. Erst nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist darf der Vermieter selbst tätig werden oder Handwerker beauftragen.
3) Nicht unbedingt. Wenn die Arbeiten aber offensichtlich überteuert sind, also sich nicht in der ortsüblichen Preisspanne bewegen, dürfte der Vermieter auf den Mehrkosten sitzenbleiben.
4) Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren bereits sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung.
Wenn der Vermieter dies nicht einhält, riskiert er, ganz oder teilweise die Kosten selbst tragen zu müssen.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 22.05.2006 11:36:03
hi,
vielen Dank für Deine Einschätzung!
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