Guten Tag
Ich wohne zur Miete in einer Eigentumswohnung.
Eine Immobilienfirma teilte mir in einem Schreiben mit, dass die Wohnung im Auftrag des jetzigen Eigentümers verkauft werden soll und ich solle mit der Firma Kontakt zwecks Besichtigung aufnehmen.
Aus dem Schreiben geht hervor, dass noch kein Käufer vorhanden ist.
Ich habe telefonischen Kontakt mit der Firma aufgenommen und mir wurde gesagt, dass Fotos gemacht werden sollen.
Ich bin nun kein Typ, der unaufgeschlossen und weltfremd vor sich hin lebt bzw. ablehnend gegenüber Leuten die man nur von einem Telefonat her kennt entgegen treten möchte, aber muss ich Fotos meiner von mir mit eigenen Möbeln eingerichteten Wohnung in der ich lebe, zu stimmen?
Wenn ich richtig informiert bin, muss ich Besichtigungen mit vorheriger Absprache zustimmen?
Aber Fotos mit denen dann ja wahrscheinlich Werbung in Medien gemacht wird???
Ich wäre für einen Paragraphen dankbar, der das regelt.
Freundliche Grüße
und noch eine schöne Woche
Fotos der Wohnung zustimmen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Danke
Entschuldigung für die vielleicht etwas naive Frage:
Aber was wollen die dann in einer 31m² 1-Raum-Wohnung (mit separater Küchenzelle und Vollbad sonst fotografieren?
mfG
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--- editiert vom Admin
O.k. Bad und Küche haben kein Fenster.
Es gibt nur zwei Balkontüren.
Aber ich will die Frage mal etwas anders formulieren:
Wie könnte ich mich bezogen auf meinen Eingangsthread verhalten, wenn sie den Wohnraum mit meinen Möbel fotografieren wollen?
Danke
mfG
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Wie könnte ich mich bezogen auf meinen Eingangsthread verhalten, wenn sie den Wohnraum mit meinen Möbel fotografieren wollen?
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Dem zustimmen oder es ablehnen!
Ja das stimmt.
Ich will hier auch nicht zu kleinlich "stochern", aber ich schlussfolgere daraus, dass ich auch das Recht habe, es abzulehnen !?
--- editiert vom Admin
Hi Berndt,
wir hatten das gleiche Problem. Im Internet waren Fotos der von uns gemieteten Wohnung mit unseren Möbeln. Die Maklerin hat sie auf unsere Bitte sofort entfernt. Um den rechtlichen Hintergrund habe ich mich damals nicht weiter gekümmert. Aber da wir ziemlich Stress mit dem Vermieter hatten, gehe ich davon aus, dass er dagegen gewesen wäre, wenn er nur irgendwie eine Handhabe gesehen hätte.
Grüße
Du hast in Deiner Wohnung das Hausrecht!
Besichtigungen des Vermieters, im Zuge eines Verkaufes oder bei Vermietung (wenn Du als Mieter gekundigt hättest,also für die Neuvermeitung) sind aber in einem gewissen Umfang zu dulden!
(Dazu gibt es ohne Ende im Internet nachzulesen!)
Das das Fotografieren generell zum Besichtigen dazu gehört würde ich erst mal verneinen.
Generell solltest Du abwägen ob Du Dich durch ein Foto des Wohnraums derart in Deinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt fühlst, dass es für Dich undenkbar ist, vielleicht sieht die Wihnung ja auch so aus, dass es besser ist ohne Bilder!
Ein Recht auf Bilder aus Deiner Wohnung gibt es meiner Ansicht aber nicht, vielleichmal ein wenig googlen für einschlägige Urteile!
Ich kenne bisher keine dafür oder dagegen!
JJ
Danke für die Antworten.
NÖ NÖ meine Wohnung ist o.k.
Aber im Zeitalter des techn. Fortschrittes, wo fast alles öffentlich gemacht werden kann (Internet) muss ich ja nun nicht unbedingt meinen intimsten Wohnraum "ausstellen".
Es ist die erste "Besichtigung" dieser Art in meinem Leben.
Vielleicht sehe ich das auch ein wenig zu krass, aber die neue Maklerin turtelte am Telefon mit einer Selbstverständlichkeit von "Fotos machen" usw.
mfG
Besichtigung: ja, wirst Du nicht vermeiden können, Fotos: nein, es ist Deine Wohnung, auch wenn Du dort in der Eigentumswohnung ein "Nur-Mieter" bist. Was in der Wohnung geschieht, bestimmst Du allein! Frag den Makler, was es ihn pro Bild (!) wert wäre, wenn Du es zulassen würdest. Dann hast Du natürlich einen Freund mehr im Leben. Er hat ja andere Möglichkeiten, die Wohnung zu präsentieren: Grundriss, Fotos von außen, Lagebeschreibung.
Deine Wohnung, die Wohnungseinrichtung sind Dein Lebensmittelpunkt, den Du nicht ungefragt fotografieren lassen brauchst, und schon garnicht durch wen auch immer an fremder Stelle präsentieren lassen brauchst. Wenn die es gegen Deinen Willen bei einer Besichtigung trotzdem tun, wäre das eine klare Verletzung Deines Persönlichkeitsrechts!
Übrigens, steht im Grundgesetz: Die Wohnung ist unverletzlich!
Du brauchst das auch bei allem Gejammere Deines Vermieters nicht zu begründen, warum Du das nicht willst! Du gestattest das nicht, und basta!
Das trainiert auch Deine Standfestigkeit!
Und deswegen bin ich froh, dass ich Fotos von meiner ETW ohne Möbel gemacht habe, bevor sie vermietet wurde
Richtig, Dinsche! So hab ich das auch gehalten. Wenn der Eigentümer es versäumt, vor dem Mietereinzug die Wohnung für einen späteren Verkauf oder weitere Vermietung zu fotografieren, ist das ausschließlich dessen Versäumnis!
Der Mieter muß keine Knipserei während seiner Mietzeit dulden!
Danke
Wie oft und in welchen Zeitabständen muss ich denn als Mieter Besichtigungsterminen zur Verfügung stehen?
Ich gehe davon aus, das die Wohnung nicht gleich "heute und morgen" verkauft werden wird bzw. die Maklefirma sicher ganz schön "ackern" und "baggern" muss, um einen Interessenten zu finden.
mfG
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