Frage Betriebskostenabrechnung (Heizungskosten 100 % auf qm berechnet)

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
SamCarter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Betriebskostenabrechnung (Heizungskosten 100 % auf qm berechnet)

Liebe Forumsteilnehmer!

Mein Mann und ich haben ein Problem: Wir bewohnen seit März 2004 eine schöne Wohnung mit Garten. Außer uns gibt es zwei weitere Wohnungen in diesem Haus. Im Dachgeschoss wohnen 2 Studentinnen, im Erdgeschoss mit ausgebautem Keller ein Ehepaar. In dieser Erdgeschosswohnung gibt es einen Abgang zum Keller, dort befinden sich zu dieser Wohnung zugehörige Zimmer. Außerdem hat diese Wohnung einen großen verglasten Wintergarten an der Ostseite des Hauses.

Nun haben wir am 30.12.05 die Nebenkostenabrechnung für 2004 erhalten. Laut dieser Abrechnung sollen wir 600 Euro für Heizungskosten nachbezahlen. Dies kommt meinem Mann und mir viel zu hoch vor, zumal wir beide voll berufstätig sind (damit unter der Woche tagsüber nicht im Haus) und auch während der Wintermonate ausschließlich das Wohnzimmer und das Badezimmer heizen, bei Bedarf (ich als Greenpeace-Mitglied achte seit jeher auf Energiesparen).

Beim genauen Überprüfen der Abrechnung haben wir nun festgestellt, dass der gesamte Heizölverbrauch des Hauses (5200 l Öl!!!!) prozentual auf die Quadratmeter unserer Wohnung umgelegt wurde! Das ist doch verboten oder? Soweit ich weiß müssen mindestens 50 % der Kosten über die jährliche Ablesung berechnet werden, nur der Rest von max. 50 % darf über die QM-Zahl berechnet werden... :-(

Wie sollen wir hier nun am besten vorgehen? Ich sehe nicht ein, die Heizkosten für eine Kellerwohnung oder einen Wintergarten mit zu finanzieren, zumal das Ehepaar unter uns den ganzen Tag zuhause ist und vermutlich entsprechend "dauerheizt".

Was empfehlt Ihr uns, hier weiter vorzugehen??

Danke & viele Grüße
Sam Carter

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Schau dir diesen link an

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/abrechnung1_heizkostenabrechnung-kontrolle.htm



-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen